Als hätte sich ein Schalter umgelegt. Hund rastet aus. Was jetzt?

  • Kann man das Vorkaufsrecht rechtlich eigentlich irgendwie geltend machen? Stelle ich mir sehr schwierig vor, wenn der Hund erstmal weg ist.


    Elena Aus genau den Gründen, die du genannt hast, würde ich auch einen Vertrag aufsetzen. Ich hätte auch kein Problem damit, diesen zu unterschreiben. Macht man bei Hunden aus dem TS ja auch

  • Kann man das Vorkaufsrecht rechtlich eigentlich irgendwie geltend machen? Stelle ich mir sehr schwierig vor, wenn der Hund erstmal weg ist.

    Da ist halt wie so oft das Ding - Theorie und Praxis. :D


    Ist ein Vorkaufsrecht vereinbart worden, dann müsste der Verkaufende den Vorkaufsrecht-Innehabenden über den anstehenden Verkauf informieren und der Vorkaufsrecht-Innehabende hätte dann die vorrangige Möglichkeit die Sache/das Tier zu erwerben. Allerdings zu den Konditionen des Verkaufenden und der Vorkaufsrecht-Innehabende müsste auch nicht erwerben, es besteht lediglich die Möglichkeit. So sieht es in der Theorie ganz runtergebrochen aus.


    In der Praxis ist es natürlich so, wenn der Mann Loki zB trotz Vorkaufsrecht an einen Dritten veräußern würde und Elena und der Mann hätten keinen Kontakt mehr und sie würde von dem Verkauf gar nichts mitbekommen, na dann ist es so. Ansonsten würden ihr ggf. Schadensersatzansprüche zustehen.


    Aber schaden kann es nicht, sich ein Vorkaufsrecht einräumen zu lassen. Dann ist zumindest die Chance, dass Loki noch zum Wanderpokal wird, etwas geringer. Da muss Elena schauen, inwieweit sie dem Mann vertraut, dass Loki da auch den Rest seines Lebens verbringen darf. :smile:

  • Vorkaufsrecht bedeutet meines Wissens wenn der Eigentümer ein Hund, Haus oder was auch immer verkaufen möchte dann sucht er einen Käufer handelt mit ihm einen Vertrag aus zum Beispiel Summe X für Hund Y, bevor dieser Vertrag nun vom Eigentümer und dem Käufer unterschrieben wird muss der Eigentümer den Vorbesitzer mit Vorkaufsrecht kontaktieren und ihm anbieten anstelle des Käufers diesen Vertrag mit ihm einzugehen und den Hund wider zurück zu kaufen schlägt er dies aus hat er sein Vorkaufsrecht für diesen Fall nicht wahrgenommen, kommt der Vertrag doch nicht zur Unterzeichnung und es wird ein anderer aufgesetzt muss der Vorbesitzer Wider kontaktiert werden.

    Wird der Hund das Haus oder was auch immer ohne Benachrichtigung an den Vorbesitzer einfach weiterverkauft kann der Vorbesitzer das anzeigen und vor Gericht kann er dann zum Beispiel einen dadurch erlittenen Verlust oder so geltend machen.

    Sagen wir mal Haus mit Vorkaufsrecht hat einen Verkehrswert von 200.000€ wird aber an Interessenten für nur 100.000 verkauft dann könnte der Vorbesitzer mit Vorkaufsrecht auf das Haus gerichtlich Anspruch auf die Differenz erheben also die anderen 100.000€ Wenn ich das richtig verstanden habe. Das Haus könntest aber nicht fordern nur seinen Verlust.


    Bei einem Hund der für 1€ Verkauft wird, ist das also eher Symbolisch und sagt aus ich habe Interesse an weiteren Weg dieses Hundes.


    Es gibt wohl auch noch die Möglichkeit eine Vertragsstrafe bei Missachtung zu vereinbarten, aber diese muss glaub ich auch verhältnismäßig sein als nicht 10.000€ bei einem Hund für 1€.

  • Ich habe heute nochmal mit dem zukünftigen Besitzer telefoniert, weil ich sowieso etwas mit ihm zu besprechen hatte zwecks OP. Ich habe das Thema Vertrag angesprochen und er meinte, dass es für ihn selbstverständlich ist, dass es einen Vertrag gibt und alles festgehalten wird. Ich muss mir also keine Sorgen machen, dass er mir plötzlich abspringt, weil ich ihn mit meinem Vertrag schockiert habe.

  • Ich habe heute nochmal mit dem zukünftigen Besitzer telefoniert, weil ich sowieso etwas mit ihm zu besprechen hatte zwecks OP. Ich habe das Thema Vertrag angesprochen und er meinte, dass es für ihn selbstverständlich ist, dass es einen Vertrag gibt und alles festgehalten wird. Ich muss mir also keine Sorgen machen, dass er mir plötzlich abspringt, weil ich ihn mit meinem Vertrag schockiert habe.

    Super, dass du das angesprochen hast.

    So wie du von dieser Person gesprochen hast, hätte es mich irgendwie gewundert, wenn ein ordentlich ausformulierter Vertrag für Probleme gesorgt hätte.


    Ich finde die machst das alles wirklich toll!

  • Also, ich finde an einem Vertrag nichts schlimmes, aber ich verstehe auch nicht ganz, worin der Vorteil davon liegt.

    Eine Gewährleistung hat ein privater Verkäufer doch sowieso nicht, oder?

    Doch.

    Wenn bekannte Probleme verschwiegen wurden, haftet der Verkäufer für eventuelle Folgen. Dass es nicht verschwiegen wurde, kann ein Schriftstück ganz einfach beweisen.

    Dafür ist aber völlig irrelevant, ob was von der Augenkrankheit etc. im Vertrag steht.

    Eben nicht.

    Wenn der Hund beim neuen Besitzer das Nachbarskind attackiert und der neue Besitzer behauptet, er hätte keine Ahnung, das sowas schon mal passiert ist, dann kann so ein simples Papier Elena den Po retten.



    Andersrum hat der Käufer dadurch auch einen Nachweis, dass Elena den Hund tatsächlich dauerhaft an ihn übertragen hat und nicht in 2 Jahren kommt und sagt: das war doch nur vorübergehend.

  • Hallo @Elena89 ,


    wie geht es euch inzwischen? Hat alles gut geklappt?

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