Leinen los in Niedersachsen
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Hallo alle miteinander
habe bezüglich dieses Problems mit einer Bekannten geredet, die auch den Jagdschein hat und ein eigenes Jagdrevier.
Also: Der Jäger darf nicht ohne weiteres einen Hund erschiessen.
Der Hund müsste ein Wild erlegt haben oder der Jäger muß den Hundebesitzer zwei Mal ermahnt haben bevor er auf den Hund schiessen "darf".
Was natürlich immer im Wald passieren kann, ist daß der Hund mit einem Wild "verwechselt"wird und "versehentlich" erschossen wird. -
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Zitat
Was natürlich immer im Wald passieren kann, ist daß der Hund mit einem Wild "verwechselt"wird und "versehentlich" erschossen wird.ja und wer will dann das gegenteil beweisen... da hats der jäger doch richtig gut nicht wahr... *kopfschüttel*
liebe grüße von sabine die jäger nicht so gerne mag
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Also mir ist vom örtl. Ordnungsamt bestätigt worden, daß ich auf besagten Straßen ohne Leine gehen bzw. fahren (Fahrrad) darf. Wunderbar!
Zum nachlesen: einfach unter google eingeben: Niedersächsisches Gesetz für Wald und Landschaft. Ist ein sogenanntes 3 in 1 - Gesetz, weil hier tatsächlich mal entbürokratisiert wurde.
Der vom Ordnungsamt war ultranett und hat mich etwas beruhigt, hier im Landkreis ist seit 5 Jahren (seit dem er im Amt ist) kein Hund mehr erschossen worden...
Ach ja, wegen des weggenommenen Führerscheins bzw. Waffenscheins, das eine hat mit dem anderen nicht zwingend zu tun. Der Jäger war Alkoholiker, ist aber jetzt seit einem halben Jahr trocken. Das reicht wohl, damit er den Waffenschein behalten kann...
(finde ich trotzdem komisch) :gruebel: .Kann ja verstehen, wenn der Jäger es nicht lustig findet, wenn streunernde Hunde Wild reissen (finde ich auch nicht), aber so eine Abschuss-Drohung finde ich doch nicht so ganz ohne...
Und das auf´m platten Dörpe wo man doch eigentlich noch miteinander redet ... *kopfschüttel*Dafür hatte ich gerade gestern eine tolle Begegnung mit einem Radfahrer (einer von den ganz schnellen), der seine Raserei für ein "Danke" unterbrach, also ich den Hund abliegen lies... Super! *freu* :flower:
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Hallo allerseits!
Das man in Niedersachsen seinen Hund generell ohne Leine laufen lassen darf, ist ein Trugschluß, den viele (verständlicherweise euphorische) Hundebesitzer aus dem besagten Urteil ziehen:
Das Urteil bezieht sich aber nur auf die HVO von STÄDTEN und GEMEINDEN, die einen generellen Leinenzwang innerhalb ihrer eigenen HVO aufgenommen haben. Die LHVO hingegen regelt nur den Leinenzwang für als gefährlich oder auffällig eingestufte Hundeexemplare. Nichts desto trotz dürfen Städte und Gemeinden aber einen Leinenzwang für bestimmte Gebiete innerhalb der Gemeinde oder des Stadtgebiets aussprechen. Es ist also ratsam, sich zu erkundigen, wo und an welchen Stellen ein Leinenzwang gilt und wo nicht.
Überdies besteht ein genereller Leinenzwang während der Brut-und Setzzeit in den von den Städten und Gemeinden bestimmten Gebieten und in Landschafts- und Naturschutzgebieten sogar ganzjährig.
Es ist leider auch nicht richtig, daß ein Jäger einen Hund erst erschießen darf, wenn er ein Tier erlegt hat:
In den meisten Bundesländern darf ein Hund zwar jederzeit unangeleint auch im Wald laufen. Das regeln die Jagdgesetze der Bundesländer, die aber i.d.R. vorschreiben, daß dies nur gilt, wenn der Hund sich im Einflußbereich seines Hundeführers aufhält.
Hetzt ein Hund Wild und ist nicht mehr abrufbar oder befindet sich offensichtlich nicht mehr im Einwirkungskreis seines Hundeführers, darf der Jäger den Hund durchaus erschießen.
Ausnahmen gelten insoweit nur für Jagdhunde, Blinden-, Polizei- und Hütehunde.
LG,
Jule -
Jule,
Du hast eben nicht richtig gelesen...Der generelle Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit existiert nicht auf dem Verkehr freigegebenen Wegen.
Die Gemeinde KÖNNTE die Brut- und Setzzeit verlängern, aber eben nicht auf den o.g. Straßen. :runningdog:Generell denke ich aber, Du hast Recht mit der Aussage, daß sich jeder in seiner Gemeinde (Ordnungsamt) einfach schlau machen sollte.
Dann ist man auf der sicheren Seite. :lupe:Ich sag ja immer: "wer weiß, wozu das gut ist" und die Drohung des Jägers war insofern gut, daß ich mich eben einmal schlau gemacht habe und nun genau weiß, was ich darf und was nicht.
Und siehe da: neulich sprach ich mit einem anderen Jäger und der kannte das "neue" Gesetz auch so gar nicht. Der ist aber nicht so ein Spinner und freut sich nicht über jedes Haustier, was er abknallen "darf"...
Solche Jäger gibts also auch -
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Hallo Sandria!
Da haben wir uns wohl mißverstanden: Der Leinenzwang während der Brut-und Setzzeit besteht nur in den von den Gemeinden ausgewiesenen (Schutz-) Gebieten. Was anderes habe ich nicht geschrieben. Wär ja wohl auch noch schöner, wenn man öffentliche Straßen auch noch zu Brutgebieten erklären würde: Da würde ich als Vogel aus rein überlebensstrategischen Überlegungen mein Nest schon lieber nicht bauen
Darüber hinaus dürfen Städte und Gemeinden an bestimmten öffentlichen Plätzen/Straßenzügen etc. aber natürlich weiterhin einen generellen Leinenzwang durchsetzen. Z.B. in Fußgängerzonen. Was sie hingegen nicht dürfen, ist rein faktisch alle öffentlichen Straßen und Wege mit einer Leinenpflicht zu belegen.
Ich hoffe, jetzt habe ich mich verständlicher ausgedrückt :biggthumpup:
LG,
Jule
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