Hund springt fremdes Kind an. Was kommt auf mich zu?

  • OT

    Wenn mein Hund Tendenzen zeigt und "zielgerichtet" auf ein Kind zurennt und es umbolzt,

    Damit wären wir wieder bei der Frage Herkunft und Prägung.

    Und auf keinen Fall eine Schleppleine! Damit kann man bzw. Frau auch keinen derartigen 20kg-Hund halten. Womit wir wieder beim Thema wären...

    Nein, da sind wir bei einem überschwänglichen Junghund.

    Und natürlich kann man den Hund damit halten. Man muss die Schlepp einfach richtig verwenden.


    Mein Hund hat gar nichts gemacht. Er war nicht einmal in der Nähe des Kindes…

    Wieso vergleichst du dann diese Situation mit der der TE?

    Das war doch eine völlig andere Ausgangslage. Weder du noch dein Hund hatten Schuld, ist doch im Fall der TE ganz anders.



    @Lexie00 Ich würde dir auch raten zu einem Anwalt zu gehen und dich beraten zu lassen.

    Mein Hund hat auch mal einen Lieferanten angesprungen, dieser wurde durch eine Kralle verletzt und ging zum Arzt. In der Schweiz werden solche Vorfälle automatisch dem Vet Amt gemeldet. Da es der erste Vorfall war, und auch nichts schlimmeres passiert ist, wurde er zu den Akten gelegt. Die Arztkosten übernahm ich, nachdem sie über meine Haftpflichtversicherung gelaufen sind. (War unter meinem Selbstbehalt, deshalb aus eigener Kasse bezahlt.)

    Es wurde allerdings keine Anzeige bei der Polizei erstattet. Also unbedingt rechtlich beraten lassen :nicken:


    Und bitte nutze in Zukunft immer eine Schleppleine bis der Rückruf funktioniert und dein Jungspund keine Menschen mehr anspringen will.

  • Ich denke die Frage ist doch, was man erreichen möchte.


    Wer sich moralisch vorbildlich verhalten möchte - und dabei in Kauf nimmt, möglicherweise vielerlei Probleme zu bekommen - gibt seine Kontaktdaten an, räumt direkt die eigene Schuld (!) ein und hofft dann, das schon alles nicht so schlimm wird. Kann man machen, kann schief gehen.


    Wer sicher stellen will, dass er diese Probleme nicht bekommt, nimmt seinen Hund und geht. Mir ist klar, dass diese Sichtweise hier massiv kritisiert werden wird. Aber es ist auf Basis des Sachverhalts rechtlich zulässig. Und alle die, die das kritisieren werden, mögen bedenken: Was sagt ihr, wenn, nachdem man seine Kontaktdaten angegeben hat, und nach welchen Verfahren auch immer, der Hund auch ‚nur‘ mit einem Leinen- und/oder Maulkorbzwang endet?

    Kannst du das mal für dumme wie mich rechtlich begründen?


    Finde ich ja hoch spannend das es rechtlich zulässig ist einfach zu gehen

    Und den anderen dumm stehen zu lassen



    Danke fürs deutsche waffengesetz :ironie2:


  • Was wollen die Eltern wohl mit ihrer Anzeige bezwecken? Erzieherische Maßnahme? Einen (aus deren Sicht) gefährlichen Hund aus dem Verkehr ziehen? Rache? Schadensersatzansprüche untermauern? Psychologische Gründe? Ich frage das ganz ernsthaft, weil mich die Motivation dieser Eskalation interessiert.


    Davon würde ich auch mein weiteres Verhalten abhängig machen. Nur, weil man einen Fehler gemacht hat und grundsätzlich dafür grade stehen will, kann man nicht sinngemäß fremden Leuten blanko Checks ausstellen und reumütig alles akzeptieren, dafür gibt es einfach zu viele Spinner, die den Hals nicht voll kriegen oder sonstwie durchdrehen. Ich denke, daher kommen auch die Einwände in Richtung Kontaktdaten. Es geht nicht darum, sich seiner Verantwortung zu entziehen, sondern darum, dass man am Ende nicht dümmer dasteht, als man es verdient. Daran hat man auch als "Täter" ein berechtigtes Interesse, denke ich.

  • Ganz nebenbei bemerkt, bin ich immer wieder erschrocken, wie sehr sich die Ansprüche an Hundehaltung verändert haben…


    Ich bin im Alter von 6 Jahren (1991) von einem Boxer umgenietet worden. Reaktion meiner Mutter: „Ich hab dir gesagt du sollst im Beisein von Hunden nicht rennen. Jetzt steh auf und stell dich nicht so an.“


    Mag sich herzlos anhören, aber ich bin sehr dankbar, dass sie so reagiert hat. Sonst hätte ich heute wohl ein Kindheitstrauma und panische Angst vor Hunden…

  • Damit es nicht wieder passiert. Wie auch sonst, wenn man etwas anzeigt.

    Es gibt verschiedene Gründe für eine Anzeige, ich habe sogar Beispiele genannt..

    Und wer soll dir diese Frage beantworten? Ja gibt verschiedene Gründe, da die Familie hier aber nicht mitschreibt wird es darauf keine Antwort geben :ka:

  • Was wollen die Eltern wohl mit ihrer Anzeige bezwecken? Erzieherische Maßnahme? Einen (aus deren Sicht) gefährlichen Hund aus dem Verkehr ziehen? Rache? Schadensersatzansprüche untermauern? Psychologische Gründe? Ich frage das ganz ernsthaft, weil mich die Motivation dieser Eskalation interessiert.

    Wie soll das denn irgend jemand wissen? Da müsstest du die Eltern fragen.


    Naheliegend ist, dass sich die Eltern durch freilaufende Hunde, die ihr Kind anspringen, bedroht fühlen und dafür sorgen wollen, dass der Hund in Zukunft gesichert ist.


    Zu der übrigen Diskussion:

    Wenn man Angst vor bösen WhatsApps hat, kann man ja auch eine postalische Anschrift angeben. Und ebenso natürlich die der anderen "Seite" notieren.

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