Hund springt fremdes Kind an. Was kommt auf mich zu?

  • Ausgangspunkt ist Art. 2 GG: Du bist in Deinen Handlungen frei, wenn Du nicht die Rechte anderer unrechtmäßig einschränkst oder gegen geltendes Recht verstößt. Anders gesagt: Du kannst machen was Du willst, aber in Grenzen.


    Jetzt zu unserem Fall: Hundehalterin H geht spazieren, ihr Hund wirft das Kind der Eltern E um, es gibt keine für H sichtbaren Verletzungen. Was kann passieren?


    Strafrechtlich: Man könnte an fahrlässige Körperverletzung durch H denken. Eine solche müssten die E strafrechtlich verfolgen lassen, Mitwirkungspflichten für Beschuldigte gibt es im Strafrecht nicht.


    Zivilrechtlich: Man könnte an Schadensersatz denken. Einen solchen Anspruch müssten die E versuchen durchzusetzen. Da es hier kein besonderes Treueverhältnis gibt, gibt es auch keine Mitwirkungspflichten.


    Schließlich: Man könnte an 127 StPO denken, nach der man ‚Täter‘ auf der Flucht festhalten darf. Hiermit ist aber der Täter einer (vermeintlichen) Straftat gemeint, die hier nicht in Frage steht.


    Kurzum: Du kannst gehen, und wenn Dich jemand festhält macht sich dieser je nachdem wegen Freiheitsberaubung und/oder Körperverletzung strafbar.

  • Ich bin im Alter von 6 Jahren (1991) von einem Boxer umgenietet worden. Reaktion meiner Mutter: „Ich hab dir gesagt du sollst im Beisein von Hunden nicht rennen. Jetzt steh auf und stell dich nicht so an.“

    Das Kind in diesem Beispiel IST aber nicht gerannt.

    Und "früher war alles viel besser" gabs einfach deutlich weniger Hunde, andere Rahmenbedingungen und überhaupt noch 1000 andere Faktoren, die man jetzt hier nicht auch noch breittreten muss...


    Ich finde das irgendwie unangemessen, deine persönlichen Erfahrungen, die nur eine sehr! geringe Schnittmenge mit dem Thema des Threads haben, nehmen sehr viel Raum ein hier. Eigentlich ging es ja um die TE, und ihre Sorgen.

  • Es gibt verschiedene Gründe für eine Anzeige, ich habe sogar Beispiele genannt..

    Und wer soll dir diese Frage beantworten? Ja gibt verschiedene Gründe, da die Familie hier aber nicht mitschreibt wird es darauf keine Antwort geben :ka:

    Zum Einen das; und zum Anderen werden Situationen nun einmal von Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Vielleicht gehen sie davon aus, dass der Hund der Themenstarterin tatsächlich gefährlich ist, und andere geschützt werden müssen. Nicht jeder kennst sich mit Hunden aus.


    LG


    Franziska mit Till

  • Ganz nebenbei bemerkt, bin ich immer wieder erschrocken, wie sehr sich die Ansprüche an Hundehaltung verändert haben…


    Ich bin im Alter von 6 Jahren (1991) von einem Boxer umgenietet worden. Reaktion meiner Mutter: „Ich hab dir gesagt du sollst im Beisein von Hunden nicht rennen. Jetzt steh auf und stell dich nicht so an.“


    Mag sich herzlos anhören, aber ich bin sehr dankbar, dass sie so reagiert hat. Sonst hätte ich heute wohl ein Kindheitstrauma und panische Angst vor Hunden…

    Solche Reaktionen gibt es auch heute noch.


    Hat aber wieder nichts mit der Situation hier zu tun. Das Kind war absolut unschuldig, hat sich weh getan und sich natürlich auch erschrocken. Die Eltern waren angefressen, was ebenfalls ihr gutes Recht ist.

  • Daktari


    Ums mal aus gesellschaftlicher Sicht zu argumentieren: Als privater Hundehalter habe ich (im Rahmen meines Rechts auf freie Entfaltung) ein persönliches Hobby, mit dem ich mein Umfeld zwangsläufig ein Stück weit belaste und ein kleines Stück weit gefährde. Daher auch das Konstrukt der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Ein Recht auf freie Entfaltung habe ich so lange, wie diese nicht die Rechte Anderer verletzt oder gegen öffentliche Ordnung verstößt.


    Der Gesellschaft wird zugemutet, das private Hobby Hundehaltung mit ihren Folgen zu dulden. Im Gegenzug ist der Hundehalter dazu verpflichtet, sein Tier umsichtig zu führen und im Rahmen seiner Möglichkeit alles dafür zu tun, dass von seinem Tier kein Schaden für Andere ausgeht. In den meisten Hundeverordnungen steht es explizit drinnen (in Sachsens interessanterweise nicht, ändert aber nix am Grundsatz).


    Und dafür gibts rechtliche Konsequenzen. Ganz einfach. Klar hätten die Eltern darauf verzichten können. Sie waren aber moralisch nicht dazu verpflichtet und sind formaljuristisch den korrekten Weg gegangen - das ist keine Eskalation. Worauf die TE einen Anspruch hat: Nicht von ihnen belästigt zu werden. Ich hab hier aber auch nichts davon gelesen, dass sie das getan haben - die Info über die erfolgte Anzeige kann man auch als Maßnahme der Fairneß betrachten.


    Den Eltern jetzt finstere Motive zu unterstellen ist etwas, was sich nur im Kopf des Mutmaßenden abspielt.

  • Wer sicher stellen will, dass er diese Probleme nicht bekommt, nimmt seinen Hund und geht

    Wow … ich weiss wieder warum ich gar nicht erst drauf warte dass meine Hunde verletzt werden, sondern mit nachdruck die Hunde zum teufel jage … weil sich feige Hundehalter, die zu faul sind ne Leine zu benutzen, dann einfach ver****** um keinen Ärger zu bekommen.

    Einfach nur schlimm, wenigstens den Arsch in der Hose haben und der Polizei seine personalien zu geben, aber sich einfach zu verkümeln ist wirklich arm …

  • Jupp. Sich einfach vom Acker machen ist unter aller Sau.

  • Was sagt ihr, wenn, nachdem man seine Kontaktdaten angegeben hat, und nach welchen Verfahren auch immer, der Hund auch ‚nur‘ mit einem Leinen- und/oder Maulkorbzwang endet?

    Joa, dann ist das halt so.

    Mein Hund hat heute beim Spaziergang meinen Vermieter gestellt. Mitten im Wald, weil ich für zwei Minuten nicht aufgepasst habe.

    Passiert ist nix, ich hab mich entschuldigt, er hat's locker gesehen und mir gesagt, ich soll mir keinen Kopf machen - passt schon.


    WENN aber etwas passiert wäre; wenn mein Hund ihn gebissen hätte oder sonst was und er sich berechtigterweise aufgeregt hätte - ja, dann steh ich natürlich trotzdem noch zu meinem Fehler! Punkt aus Ende, egal welche Konsequenzen da kommen. Wenn mein Hund dann Leinen- und Maulkorbzwang bekommt: ja, is scheiße, aber dann ist das halt so und ich hab das zu akzeptieren. Man kann mWn auch an den Problemen arbeiten und sich dann erneut zum Wesenstest vorstellen - und wenn der bestanden wird, kann der Hund auch von den Auflagen befreit werden.


    Es ist mein Hund und es ist auch meine Schuld, dass der Hund abdampfen und jemand verbellend stellen konnte, weil ich nicht aufgepasst habe. DAS einzusehen und dann auch zu seinem Fehler zu stehen, macht (u. A.) einen guten Hundehalter aus. Scheißegal, ob es rechtlich für mich geschickter gewesen wäre, mich einfach zu verkrümeln oder nicht.


    Die TE hat bisher alles richtig gemacht (mal vom abdampfenden Junghund abgesehen), hat aus ihrem Fehler gelernt (es wird intensiver trainiert und der Hund läuft künftig nur an der Schlepp) und sucht sich jetzt hier Rat, weil sie wissen will, wie es für sie und ihren Hund weitergehen könnte.

    Find ich absolut richtig und gut so.

  • An die Threaderstellerin (weil hier so viel drum herum gequatscht wird, extra gekennzeichnet)


    Falls du einen Anwalt brauchen solltest, kann ich dir den hier empfehlen http://www.rae-swl.de/

    hat schon sehr viele Jahre einen Ruf der Beste rund ums Thema Hunde zu sein.

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