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Was sagt ihr, wenn, nachdem man seine Kontaktdaten angegeben hat, und nach welchen Verfahren auch immer, der Hund auch ‚nur‘ mit einem Leinen- und/oder Maulkorbzwang endet?
Dass das meine Schuld ist. Was auch sonst?
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Also da muss ich sagen, da differenziere ich und ich hab auf jeden Fall meine Grenzen was „eigene Schuld“ angeht. Zumindest wenn es darum, geht, dass jemand direkt in Richtung „gefährlicher Hund“ arbeiten will.
Bisschen gesunder Menschenverstand schadet nie und ich bin sehr froh drum, dass mich jemand nicht grundlos irgendwo festhalten kann.
Gibt halt auf alles Seiten Leute die es gerne übertreiben.
Wenn mein Hund ein Kind oder generell jemandem umbolzt, dann zählt das natürlich nicht dazu! Damit, das jetzt niemand falsch versteht.
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Schließlich: Man könnte an 127 StPO denken, nach der man ‚Täter‘ auf der Flucht festhalten darf. Hiermit ist aber der Täter einer (vermeintlichen) Straftat gemeint, die hier nicht in Frage steht.
Und was ist mit § 229 StGB?
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Also da muss ich sagen, da differenziere ich und ich hab auf jeden Fall meine Grenzen was „eigene Schuld“ angeht. Zumindest wenn es darum, geht, dass jemand direkt in Richtung „gefährlicher Hund“ arbeiten will.
Bisschen gesunder Menschenverstand schadet nie und ich bin sehr froh drum, dass mich jemand nicht grundlos irgendwo festhalten kann.
Gibt halt auf alles Seiten Leute die es gerne übertreiben.
Wenn mein Hund ein Kind oder generell jemandem umbolzt, dann zählt das natürlich nicht dazu! Damit, das jetzt niemand falsch versteht.
Da es um diesen Fall hier geht bezieht sich meine Antwort auch darauf
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Also da muss ich sagen, da differenziere ich und ich hab auf jeden Fall meine Grenzen was „eigene Schuld“ angeht. Zumindest wenn es darum, geht, dass jemand direkt in Richtung „gefährlicher Hund“ arbeiten will.
Bisschen gesunder Menschenverstand schadet nie und ich bin sehr froh drum, dass mich jemand nicht grundlos irgendwo festhalten kann.
Gibt halt auf alles Seiten Leute die es gerne übertreiben.
Wenn mein Hund ein Kind oder generell jemandem umbolzt, dann zählt das natürlich nicht dazu! Damit, das jetzt niemand falsch versteht.
Da es um diesen Fall hier geht bezieht sich meine Antwort auch darauf
Sie schrieb doch „nach welchem Verfahren auch immer“.
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Schließlich: Man könnte an 127 StPO denken, nach der man ‚Täter‘ auf der Flucht festhalten darf. Hiermit ist aber der Täter einer (vermeintlichen) Straftat gemeint, die hier nicht in Frage steht.
Und was ist mit § 229 StGB?
Na das habe ich doch geschrieben dass man an fahrlässige Körperverletzung denken kann?
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Da es um diesen Fall hier geht bezieht sich meine Antwort auch darauf
Sie schrieb doch „nach welchem Verfahren auch immer“.
Ja habe ihren Namen da raus genommen. Aber die Antwort bleibt die Selbe. Wenn mein Hund jemanden verletzt bin ich dafür verantwortlich, auch wenn er Maulkorb und Leinenpflicht bekommt.
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Sie schrieb doch „nach welchem Verfahren auch immer“.
Ja habe ihren Namen da raus genommen. Aber die Antwort bleibt die Selbe. Wenn mein Hund jemanden verletzt bin ich dafür verantwortlich, auch wenn er Maulkorb und Leinenpflicht bekommt.
Ja, da gehe ich erstmal so mit. Aber anzeigen kann dich ja nun mal erstmal jeder. Und belästigt oder bedroht fühlen kann sich auch jeder. Deswegen bin ich froh drum, dass man nicht einfach von mir Kontaktdaten fordern oder mich legal festhalten kann, wenn eben kein Schaden entstanden ist.
Nur weil ich nen Hund habe, muss ich mir ja nicht alles gefallen lassen. Und bis zu einem gewissen grad dürfen Hunde ja zum Glück auch Teil der Öffentlichkeit sein.
Halt gesunder Menschenverstand.
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@Lexie00
Ich würde dazu raten selbst auf das zuständige Ordnungsamt zu gehen und mit denen zu reden. Die Beamten haben einen gewissen Spielraum und, wenn sie mit jemandem zu tun haben, der sich verantwortungsvoll zeigt, jemanden, der glaubhaft den Eindruck vermittelt dafür zu sorgen, dass so etwas nicht mehr passiert, dann werden die Folgen für Dich und Deinen Hund evtl geringer sein.
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es ist einfach krank wie sich gestandene Hundehalter, erwachsene Menschen, ja sogar Pädagogen hier völlig normal dazu raten sich feige den Konsequenzen des eigenen Handels zu entziehen.
In was für einer Welt leben wir eigentlich? Ich hab noch gelernt dass man dazu steht wenn man Mist gebaut hat und dazu zählt auch unbeabsichtigter Mist, der aus eigner Blödheit eben manchmal passiert.
Mein ethisch-moralisches Empfinden sagt mir, dass ich natürlich meine Kontaktdaten rausgebe wenn ich oder mein Hund Schaden verursacht haben. Dazu braucht es keine Polizei vor Ort (übrigens können die sich unberechtigte Vororteinsätze durchaus bezahlen lassen- kommt selten vor geht aber) Möchte der Geschädigte eine Anzeige machen, wird er in der Lage sein dazu ein Revier aufzusuchen oder es online zu erledigen. Als Hundehalter kann man seine Aussage dann dazu ganz normal entweder mit einem Anwalt machen oder eben Alleine.
ich find es einfach nur erschreckend wie seltsam manche Leute so drauf sind.
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