Hund springt fremdes Kind an. Was kommt auf mich zu?

  • Im Sinne deines Hundes wäre es sinnvoll, bis du von deinem zuständigen Ordnungsamt hörst auf jeden Fall dafür zu sorgen, dass es keine weiteren (wie auch immer gearteten) Vorfälle gibt - heisst eine Leine, die du auch so sicher benutzen kannst, dass dein Hund niemanden mehr belästigt. Wenn du bereits in einer Hundeschule bist, frag die Verantwortlichen, ob sie bereit wären eine Einschätzung deines Hundes irgendwo schriftlich festzuhalten. Ausserdem bieten die meisten Sachverständigen auch Training an. Es kann in dem Fall das ein Kind involviert ist auch Sinn machen, da proaktiv hin zu gehen. So kannst du dir immerhin aussuchen wer den Hund erstmal anschaut - wenn dich das Ordnungsamt schickt, unter Umständen nicht mehr. Parallel dazu solltest du den Schaden auf jeden Fall unverzüglich deiner Haftpflichtversicherung melden und dich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten lassen.


    Ordnungsämter sind in ihrer Handlung was das Management gefährlicher Hunde (und darunter fällt ein Hund der ein Hund so umbolzt das es verletzt ist nach den Landeshundegesetzen nun einfach mal.. ob einem das passt oder nicht) durchaus relativ frei, was Kinder angeht hört der Spaß aber (verständlicher Weise) relativ schnell auf. Zur Schadensbegrenzung ist es jedenfalls schon mal gut, wenn du auch nach aussen hin vertrittst das du nicht untätig und grundsätzlich ein verantwortungsvoller Hundehalter bist, bei dem man nicht davon ausgehen muss das demnächst wieder etwas passiert.

    Die TE hat ja so oder so nicht so gehandelt, aber für andere die hier mitlesen und sich von den Schlaubergern hier ermutigt fühlen sich asozial zu verhalten - man darf Straftäter durchaus festhalten bis die Polizei eintrifft, was bei einem Kind das durch einen Hund verletzt wird (ja, auch Hämatome sind Verletzungen!) gegeben ist. Ruft man sich in Erinnerung, dass bei einem erstmaligen Vorfall das Ordnungsamt schon durchaus noch Handlungsspielraum hat, tut man sich ganz sicher kein Gefallen wenn in der Akte steht "wollte sich aus dem Staub machen und musste festgehalten werden, bis die Polizei dann die Personalien aufgenommen hat". Das stimmt weder Ämter noch Geschädigte milde.

  • Die Diskussion hier macht mich sprachlos..... die TE hat sich nach dem Anspringen absolut korrekt und moralisch tadellos verhalten..... wenn durch mich oder meinen Hund ein Schaden verursacht wird, dann tausche ich die Personalien aus.... das funktioniert heutzutage mit Abfotografieren vom Ausweis tadellos


    Der gute Mann dessen Hund Moro damals zerlegt hat, wollte sich auch vom Acker machen.... die Personalien rausrücken wollte er schon gar nicht.... wir mussten auch die Polizei zur Feststellung der Personalien anrufen.... soooo schnell kommen die für so Bagatelldinge auch nicht.... zum Glück waren ja zwischenzeitlich Bekannte vorbeigekommen, die mit dem Mann auf das Eintreffen der Beamten warten konnten.... ich musste nämlich mit dem schreienden Hund in die Klinik.... wenn nicht zufällig jemand vorbeigekommen wäre, wäre der weg gewesen


    das hier noch als Tipp zu formulieren finde ich dermaßen schäbig und verantwortungslos.... widerlich


    wenn man was falsch macht braucht man Arsch in der Hose und Rückgrat..... und nicht dieses Verpissergen :rotekarte:

  • In einem Post stand "was die KK damit zu tun hat"


    Je nach Schadenslage (also Verletzungen u.a.) kann die Versicherung verlangen, dass Behandlungskosten und Folgekosten vom Verursacher getragen werden


    Bei dem Beissunfall den ich hatte, wurde der HH dazu verdonnert meine Behandlungskosten für die Hand und Zähne zu tragen. Auch jetzt, bei den Nachfolgenden Behandlungen die daraus resultieren (Medikamente, Reha, Folge OPs) muss er anteilig noch zahlen

  • Jetzt zu unserem Fall: Hundehalterin H geht spazieren, ihr Hund wirft das Kind der Eltern E um, es gibt keine für H sichtbaren Verletzungen. Was kann passieren?

    Mal ganz unabhängig, wie ich das ganze moralisch einstufe (das habe ich ja bereits mehrmals recht deutlich geschrieben):

    Ich glaube nicht, dass man in diesem hier vorliegenden Fall einfach davon ausgehen darf, dass das Kind nicht verletzt ist, nur weil es keine auf den ersten Blick sichtbaren Verletzungen hat.


    Der Hund wiegt 22 kg - ein 5jähriges Kind wiegt im Durchschnitt sogar weniger (ca. 21 kg).

    Dann davon auszugehen, dass das Kind dadurch ganz sicher nicht verletzt ist, halte ich für ziemlich gewagt.


    Wenn das Kind nach so einem Zusammenstoß und dem daraus resultierenden Sturz zur Kontrolle ins Krankenhaus kommt, wird der Arzt bestimmt nicht mit "nö - das ist mit absoluter Sicherheit nichts passiert" antworten, sondern das Kind untersuchen oder zumindest die Eltern bitten, das Kind in den nächsten Stunden gut zu beobachten.


    Und somit würde ich davon ausgehen, dass ich mich als Hundehalter in dieser Situation ebenfalls nicht einfach mit "da ist nichts passiert - und tschüss" aus dem Staub machen darf....

  • Völliger Blödsinn... es ist n Fehler passiert, wie sie halt passieren. Lebensrisiko. Man muss nicht aus jeder Mücke n Elefanten machen.


    Das Kind hatte blaue Flecken, wurde nicht zerfleischt. Die Eltern müssen lernen, mit Normalität klar zu kommen.


    Ich finde auch, dass man nicht für jeden Scheiss alles rausgeben muss an Fremde.

  • Na das habe ich doch geschrieben dass man an fahrlässige Körperverletzung denken kann?


    In dem was ich von dir zitiert hatte, hast du geschrieben, eine Straftat würde nicht im Raum stehen..

    Ich habe geschrieben: ,Strafrechtlich: Man könnte an fahrlässige Körperverletzung durch H denken. Eine solche müssten die E strafrechtlich verfolgen lassen, Mitwirkungspflichten für Beschuldigte gibt es im Strafrecht nicht.


    Unabhängig davon, dass es schwer wird, die notwendige Kausalität zu beweisen, ging es darum, ob die Hundebesitzerin verpflichtet wäre, ihre Kontaktdaten anzugeben. Und diese Pflicht gibt es nicht.

  • Und was genau verbietet es Dir?

  • Völliger Blödsinn... es ist n Fehler passiert, wie sie halt passieren. Lebensrisiko. Man muss nicht aus jeder Mücke n Elefanten machen.


    Das Kind hatte blaue Flecken, wurde nicht zerfleischt. Die Eltern müssen lernen, mit Normalität klar zu kommen.


    Ich finde auch, dass man nicht für jeden Scheiss alles rausgeben muss an Fremde.

    Dann darf ich Dich morgen einfach mal umschubsen, ja?

    Wenn ich darauf achte, dass es nur blaue Flecken gibt?


    Oder Deinen Hund mal treten?



    Das Kind ist verletzt und hatte wahrscheinlich in dem Moment auch Angst oder hat sich zumindest erschreckt.

    Wer gibt einem das Recht, das mit "oh, ist halt passiert" abzutun?




    Ich hätte wie gesagt echt Verständis und würde es dabei belassen, wenn die Hundehalterin so reagiert, wie hier von der TE geschildert.

    Zumindest solange sicher ist, dass mein Kind tatsächlich sonst nichts weiter hat als blaue Flecken (bei größeren Verletzungen ginge es ja um die Behandlung, evtl. Reha usw.)

    Aber nicht bei so einer Haltung, wie Du sie beschreibst. Echt - da würde ich alle Hebel in Bewegung setzen...

    Die Eltern müssen lernen, mit Normalität klar zu kommen.

    Wow...

    Für mich ist es keine Normalität, dass mein Hund Kinder umrennt.

    Und für mich ist es keine Normalität, dass mein Kind von Hunden umgerannt wird.

  • Die Eltern müssen lernen, mit Normalität klar zu kommen.

    Gilt gleiches Recht für alle?! Dann gehören irgendwelche Messer in Tutnixen nämlich auch bald eher zum Alltag als zur gruseligen Ausnahme.


    Wenn ich das hier lese bin ich echt fassungslos und sehr froh, dass viele Leute weit weg von mir wohnen…

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