Hund springt fremdes Kind an. Was kommt auf mich zu?

  • Das würde ich als Geschädigter dann meinen Anwalt fragen.

    Und ich denke schon, dass man die Tatsache, dass man sich vom Unfallort entfernt, ohne zu wissen, ob der Mensch geschädigt wurde, gegen denjenigen "verwenden" kann.


    Wenn ich beim Aussteigen aus meinem Auto ein anderes Auto leicht beschädige (z.B. eine kleine Beule), begehe ich Fahrerflucht, wenn ich mich einfach entferne und nicht dafür sorge, dass der Geschädigte meine Daten hat.

    Beim einem evtl. im Raum stehenden Personenschaden (den ich bei 21 kg-Kind gegen 22-kg-Hund nun mal nicht ausschließen kann), darf ich aber einfach ohne weiteres gehen?

    Das glaube ich nicht :ka:

  • Nichts für Ungut, aber frag mal Deinen Anwalt ;)


    Es ist einfach so: Es gibt im deutschen Recht den Tatbestand der Unfallflucht, dieser setzt aber den Einsatz eines KFZ voraus. Vllt hilft folgender Vergleich: Genauso wie niemand auf die Idee kommt, einen vermeintlichen Einbrecher dafür zu bestrafen, dass er seine Kontaktdaten nicht hinterlassen hat (das muss er nicht), kann man jemanden, der sich möglicherweise einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht hat, nicht selbiges vorwerfen.


    Und natürlich hast Du in einem Punkt Recht: Vor Gericht würde der Umstand, dass man einfach geht, sicherlich strafschärfend wirken. Nur: Wenn man geht, gibts erst gar keinen Prozess...

  • Mmmhhh ich überlegen gerade. Wenn man eine Unfall baut, dann ist man verpflichtet dem Unfallgegner seine Personalien zu geben. Meist reicht auch eine Versichertenkarte für solche Fälle, da steht alles drauf. Für die Hundehaftpflicht hatte ich auch einmal so etwas, ich denke es ist hier wie bei einem „normalen“ Unfall. Man ist verpflichtet seine Daten rauszugeben, ansonsten kann man vielleicht sogar angeklagt werden. Ich denke es könnte Unfallflucht im Raum stehen.

    Kann verstehen wenn Menschen mit so einer Geschichte schlechte Erfahrungen gemacht haben.

    Dann kann man doch die Versichertenkarte rausgeben, da stehen die wichtigsten Angaben mit denen der Geschädigte weiter kommt. Danach ruft man bei der Versicherung an und meldet sofort den Schaden und dann ab zum Anwalt.


    An der TE ihrer Stelle würde ich mich einmal durch einen Anwalt beraten lassen. Hier auch fragen ob es gut ankommt oder eher negativ ausgelegt wird wenn man bei den Eltern vorbeischaut und nach dem Kind fragt.

    Ich selbst würde nachfragen wollen aber so etwas kann auch nachhinten losgehen. Daher auch dazu beraten lassen.

    Dann mit der HuSchu sprechen und für die BH anmelden.

    Denn damit zeigt man dem Behörden man ist gewillt an dem Fehler zu arbeiten.

    Versicherung melden ist auch super wichtig!


    Ansonsten finde ich du hast in dem Moment richtig gehandelt und deine Daten rausgeben und stehst zu dem Fehler.

    Arbeite mit deinem Hund und besorg dir eine Schleppleine.

  • Ich lese hier einigermaßen fassungslos mit.

    Da übernimmt @Lexie00 in einer zugegeben reichlich unglücklichen Situation Verantwortung für ihren Hund und bekommt hier von einigen auch noch die A-Karte dafür zugeschoben. Spannend finde ich, dass sich ausgerechnet die User am lautesten äußern, die sofort auf die Palme steigen, wenn sie sich in ihren eigenen Rechten auch nur im Ansatz verletzt sehen und dafür ein riesiges Fass aufmachen. Das ist dermaßen schäbig, das mir die Worte fehlen.

  • Völliger Blödsinn... es ist n Fehler passiert, wie sie halt passieren. Lebensrisiko. Man muss nicht aus jeder Mücke n Elefanten machen.


    Das Kind hatte blaue Flecken, wurde nicht zerfleischt. Die Eltern müssen lernen, mit Normalität klar zu kommen.


    Ich finde auch, dass man nicht für jeden Scheiss alles rausgeben muss an Fremde.

    Jaja bis der eigene Fiffi mal so richtig an den falschen gerät, dann ist dann aber das Geheule wieder gross … zum kotzen solch ne Einstellung …

  • Und natürlich hast Du in einem Punkt Recht: Vor Gericht würde der Umstand, dass man einfach geht, sicherlich strafschärfend wirken. Nur: Wenn man geht, gibts erst gar keinen Prozess...

  • Hab mal schnell gegoogelt… scheint Unfallflucht vorzuliegen wenn man nach einem Unfall einfach geht. Da steht nichts von KFZ sondern wenn ein Unfall im Straßenverkehr stattfand und man geht.

    Straßenverkehr ist öffentlicher Raum.

    Nach zu lesen § 142 Strafgesetzbuch.

  • Ne, ne eine Unfallflucht steht wirklich nicht im Raum und hat 0 mit dem Thema zu tun!


    Die TE hat ihre Kontaktdaten der Familie übergeben und das war gut so :bindafür:

  • Und natürlich hast Du in einem Punkt Recht: Vor Gericht würde der Umstand, dass man einfach geht, sicherlich strafschärfend wirken. Nur: Wenn man geht, gibts erst gar keinen Prozess...

    Die Situation ist dann eine völlig andere:


    1. Wenn der Hundehalter seine Kontaktdaten angibt und den Vorfall zugibt, ist es kaum möglich, eine Bestrafung wegen der fahr. Körperverletzung abzuwenden.

    2. Wenn der Hundehalter einfach schweigt, muss die Staatsanwaltschaft den Tatbestand und die Schuld beweisen. Das wäre hier schwierig. Auch hier gilt die einfache Regel, gegenüber Strafverfolgungsbehörden immer, ausnahmslos immer, zu schweigen. Es gibt nichts zu gewinnen. Nur wollen das die meisten Menschen nicht glauben.

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