Hund springt fremdes Kind an. Was kommt auf mich zu?

  • Es liegt im Ermessen des OA's, welche Folgen das für dich hat. Auch kommt es darauf an, wie die Eltern den Vorfall schildern.

    Ich hoffe, Du kommst mit einem blauen Auge davon .

    In so eine Situation kann jeder kommen, der einen jungen Hund hat, aber gesetzliche Regelungen fragen nicht, warum der Hund das Kind angesprungen hat, ob er freundlich oder unfreundlich gestimmt war

  • Niemand von uns war dabei und kann beurteilen, ob es dein Fehler war oder der der Eltern oder von euch allen.

    Ähm ja klar, Fehler der Eltern wenn das Kind von nem fremden Hund umgesemmelt wird, genau mein Humor und anscheinend auch der betroffenen Familie, so wie die reagiert haben…

    Naja. Ich hab es leider schon am eigenen Leib erfahren, dass Eltern ihre Kinder unkontrolliert auf fremde Hunde zurennen lassen.


    Pauschal jemanden zu verurteilen, ohne dabei gewesen zu sein ist nicht mein Ding, sorry

  • Wenn die Familie beim Arzt war, kann es sein, dass sich die Krankenkasse bei dir meldet und den Vorgang über deine Hundehaftpflicht gezahlt haben will.

    Da du als Verursacher ja bekannt bist, solltest du damit rechnen und deine Haftpflicht schonmal benachrichtigen.


    Dass der Hund eingezogen wird, würde ich jetzt nicht sofort vermuten.

    Aber je nach Sachbearbeiter kann es durchaus zu einer Begutachtung kommen um einzuschätzen, ob vom Hund eine Gefahr ausgeht.

    Seid ihr in einer Hundeschule?

  • Lalaland

    Sie schrieb doch dass der Hund ihr abgefitscht ist, nicht auf den Rückruf gehört hat etc… was gibt es denn da pauschal zu verurteilen außer nicht ordentlich gelesen anscheinend?

  • Es war leider definitiv mein Fehler. Die Kinder haben den Hund nicht belästigt oder waren überhaupt in ihrer Nähe. Sie lief zielgerichtet auf das Kind zu und sprang es an.


    Ja, wir sind in einer Hundeschule. Wir machen gruppenkurs Alltagstraining 2. Wir arbeiten dort auch unter anderem intensiv am Rückruf und daran, dass sie Menschen nicht anspringen darf.


    Es ist leider schon ein paar mal passiert, aber das letzte Mal ist locker 2 Monate her, ich dachte es wäre gegessen. Aber momentan kommt die Pubertät wohl so richtig durch.


    Ich habe eine Hundehaftpflichtversicherung, aber diese noch nicht verständigt, danke für den Tipp. Ich werde mich gleich morgen mit denen in Verbindung setzen.

  • Wer war denn bei dem konkreten Anspringen Deines Hundes dabei ?

    Ich, die Mutter, die Schwester, die höchstens 6/7 Jahre alt war und der Vater. Also definitiv mehr Leute auf der anderen Seite.

  • Die TE kann aus diesem Vorfall mehrere Dinge lernen.


    1. Ein Hund hat nicht ungefragt zu fremden Menschen hinzugehen. Unter keinen Umständen.

    2. Wenn die TE dies nicht im Freilauf hinbekommt, gehört zumindest eine Schleppleine an den Hund.

    3. Falls doch ein "Missgeschick" passiert, gibt man nicht einfach so seine Kontaktdaten raus. Unter keinen Umständen.


    Der Hund ist ein 11 Monate alter Junghund, der das Kind aus Überschwang angesprungen hat. Da war keine Aggression und schon gar kein Biss. Die Verletzungen des Kindes sind durch den Sturz passiert und weder durch die Zähne noch die Krallen des Hundes. Dass das Kind natürlich trotzdem einen körperlichen (und vielleicht auch seelischen) Schaden davon getragen hat, ist sehr unglücklich. Das kann die TE leider nicht mehr ändern.


    Aber ich denke, das OA wird schon unterscheiden können, ob es sich hier um einen gegen Menschen aggressiven gefährlichen Hund handelt oder um einen überschwänglichen Junghund und wird die Situation hoffentlich auch entsprechend beurteilen.


    Wie gesagt, wichtig ist, dass du kooperierst. Hattest du denn jemanden dabei oder gibt es neutrale Zeugen, die die Situation beobachtet haben?

  • Setz dich mit deiner Hundehalterhaftpflicht in Kontakt und lass dich beraten.

    Weggenommen wird dir der Hund nicht, aber je nach Bundesland und Sachbearbeiter kann es durchaus zur Ladung zur Begutachtung und auch zur Einstufung als "gefährlicher Hund" kommen, denn mit dem Arztbericht ist man im Bereich der fahrlössigen Körperverletzung.

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