Hund springt fremdes Kind an. Was kommt auf mich zu?

  • Zur Frage nach den möglichen Folgen: Die entsprechende Hundeverordnung Sachsens ist etwas moderater formuliert als die vieler anderer Bundesländer. Nichtsdestotrotz könnte die zuständige Behörde die Feststellung treffen, dass die individuelle Einstufung als gefährlicher Hund gerechtfertigt ist (wegen aggressiven Verhaltens - Zitat: „Als aggressiv im Sinne von Satz 1 Nr. 1 gilt ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier geschädigt hat, ohne dazu provoziert worden zu sein“). Glaube ich zwar eher nicht, ist aber nicht auszuschließen.


    In diesem Fall hieße das, das die weitere Haltung unter Erlaubnisvorbehalt steht, der Halter dafür auf jeden Fall seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen muss, Versicherungspflicht besteht, die Kastration angeordnet werden kann, Leinen- und Maulkorbpflicht besteht. Das ist die ordnungsrechtliche Seite.


    Und die Eltern des geschädigten Kinds können Schadensersatz verlangen.

  • 1. Nichts weiter im Internet schreiben!


    2. Alle Tipps und Hinweise im Internet könnten auch die Gegenseite "inspirieren"...

    3. Sofort deine Hundehalter-Haftpflichtversicherung informieren.

    4. Beim ersten offiziellen Schreiben oder Hausbesuch Rechtsanwalt informieren.

    5. Keine mündlichen Aussagen! Du wirst dich sonst später sehr wundern, was in den sogenannten Protokollen steht...

    6. Nicht denken "Es wird schon gut gehen."

    7. Privatpersonen bekommen nur sehr schwer Akteneinsicht.


    Das Forum hat eine Chat-Funktion...

  • Lea2020 Ich verstehe nicht ganz deine Aussage in Bezug auf meinen Post

    Es ist - aus rein juristischer Perspektive, und darum geht es hier wie ich verstehe - nicht clever, seine Kontaktdaten in so einer Situation zu geben.


    Und ob kausal ein Schaden entstanden ist, ist erstmal zu beweisen ...

    Wie bitte soll dann ein Geschädigter seine Ansprüche geltend machen können?

    Treu und Glauben und eine Wette mit Teufels grossmutter das der "Verursacher" sich kümmert?


    Oder immer die Polizei zur "Feststellung" dazu holen?

  • Und was soll man dann deiner Meinung nach in so einer Situation machen?

    Die Leute einfach stehen lassen und abhauen?

    Die Polizei rufen? Die werden sich freuen, wenn sie sich um so was auch noch kümmern dürfen.

    Also ich kenne über mein Ehrenamt mehrere Polizisten und sie tun einfach nur ihre Arbeit. Und sowas gehört nun mal zu deren Tätigkeitsbereich.


    In diesem Fall hätte die Familie ja die Polizei rufen müssen. Das wäre u. U. eine Hemmschwelle gewesen die dazu geführt hätte, dass die TE nun keine Anzeige beim OA hat.


    Klar, wenn versicherungstechnisch was zu regeln ist, lässt man sich die Daten des Geschädigten geben und meldet sich dann sobald die Versicherung sich gemeldet hat.

  • 3. Falls doch ein "Missgeschick" passiert, gibt man nicht einfach so seine Kontaktdaten raus. Unter keinen Umständen.

    Wie bitte?

    Selbstverständlich tut man das! Schliesslich ist hier völlig eindeutig, dass der Hund Schaden angerichtet hat. Dazu muss er nicht beissen.


    Ob das ein Haftungsfall ist, klärt die Haftpflichtversicherung. Wenn ja, zahlt sie. Fertig.


    Und ob man selbst findet, dass das nicht so schlimm war, ist leider nicht ausschlaggebend.


    Was ein Ordnungsamt als nächstes tut, weiß keiner, das kann gar nix sein, in meiner (limitierten) Erfahrung mit so was ist das auch recht wahrscheinlich. Ich würde abwarten, freundlich kooperieren und dann sehen, was passiert.


    Edit: Nicht leider - zum Glück!


    Ich rege mich gerade ein bisschen auf... Die Frau, deren Hund meinen verletzt hat, fand auch, dass "nichts weiter passiert" ist. Die hätte mir ihre Telefonnummer wahrscheinlich auch nicht gegeben, hätte sie nicht gewusst, dass ich weiß, wer sie ist.

    Die Einstellung finde ich nicht in Ordnung.

  • Hier hat das Kind "nur" blaue Flecken und vermutlich jetzt Angst vor Hunden.
    In dem Krankenhaus, in dem meine Schwester arbeitet, liegt zur Zeit ein 4j. Kind im Koma, nachdem es von der überschwenglichen Dogge (6 Monate alt) des Onkels auf dem Bürgersteig umgebolzt wurde, und mit dem Hinterkopf auf eine Steinkante fiel.
    Nur mal so zum Thema, es ist ein Unterschied ob der Hund aggressiv oder überschwänglich war.

  • Ja, wenn der Familie das zu unsicher ist, was absolut verständlich ist, dann kommt halt die Polizei.


    Ich kann das nur aus eigener Erfahrung sagen. Ich regle sowas nie nie mehr ohne Polizei und Anwälte.


    Dann ist der Vorfall ordnungsgemäß aufgenommen; es sind Fachleute am Werk, die sich auskennen. Alle Rechte sind gewahrt.


    Und wenn halt jemandem das nicht recht ist, dass ich das Ganze ordnungsgemäß geregelt haben will, dann hat er halt Pech gehabt.

  • Es ist nicht das Problem eines vermeintlichen Schädigers, wie ein vermeintlich Geschädigter Ansprüche geltend macht. Und mit Treu und Glauben hat das auch nichts zu zu tun.

    Es ist einfach die Frage was man erreichen möchte. Und wenn man aus so einer Situation möglichst ohne Ärger rauskommen will, führt man weder Diskussionen mit der Gegenseite noch gibt seine Kontaktdaten. Es gibt dazu keinerlei Verpflichtung.

  • Gibst du einfach so jedem der dich auf der Straße anquatscht deine Handynummer

    Das ist hier doch nicht der Fall.

    Bei einem Unfall wie diesem greift die Versicherung. Es gibt einen Geschädigten, dieser Schaden wurde ja beim Arzt festgestellt.

    Um seine Ansprüche geltend zu machen, braucht man die Kontaktdaten der Person. Möchte diese sie nicht rausrücken, müsste man die Polizei rufen, die diesen Unfall aufnimmt. Oder man kürzt das ab und gibt die selbst raus. Am Ende ist es für die TE auch egal, denn sie hat es schon gemacht und die Sache ist gelaufen.


    Ich wüsste auch nicht, wer wegen zwei blauen Flecken zum Arzt geht bzw. was die Versicherung hier genau bezahlen soll?

    Du warst doch gar nicht dabei. Bei einem Sturz kann man sich verletzen, auf den Kopf fallen, aufs Handgelenk fallen usw. Fakt ist: es gab einen Sturz und dieser wurde auch festgehalten. D.h. die Versicherung wird das das Geld für die entstandenen Kosten beim Arztbesuch über den Unfallverursacher zurückholen. Deswegen informiert man als Verursacher seine Versicherung und schildert den Fall.


    Beim Rest muss man abwarten, was kommt.


  • Lea2020 Ich verstehe nicht ganz deine Aussage in Bezug auf meinen Post

    Es ist - aus rein juristischer Perspektive, und darum geht es hier wie ich verstehe - nicht clever, seine Kontaktdaten in so einer Situation zu geben.


    Und ob kausal ein Schaden entstanden ist, ist erstmal zu beweisen ...


    Wenn ich, mein Kind oder mein Hund "Mist" bauen, dann stehe ich dazu - Punkt.

    Und es wurde doch ganz deutlich geschrieben, dass die Kinder oder die Eltern keinerlei Schuld getroffen hat.


    Wie kann man auf die Idee kommen, in dieser eindeutigen Situation einfach seine Kontaktdaten nicht rauszugeben? :shocked:

    Es hätte ja sein können, dass das Kind (es war ja erst 5 Jahre) eine ordentliche Prellung hat - spätestens da müsste der Hundehalter (oder dessen Versicherung) die Behandlungskosten bezahlen.

    Ich finde es absolut nicht in Ordnung, da einfach "unterzutauchen"

    Mein Hund - meine Verantwortung. Ich weiß nicht, was es da zu diskutieren gibt :ka:


    Soll sich da der Geschädigte auch noch darum kümmern, dass er die Daten erfragt?


    Sorry - bei sowas würde ich richtig, richtig sauer werden.

    Nicht wegen der Situation an sich - da würde ich - wenn es so wie beschrieben war, keine Anzeige machen.

    Aber wenn der Hundehalter mir da nicht zumindest seine Daten geben würde, damit ich mich melden kann, falls doch noch was wäre - DANN wäre ich richtig sauer.

    Und wenn der Hundehalter sich auf diese Art und Weise aus seiner Verantwortung ziehen möchte, würde ich auf jeden Fall sehr gründlich über eine Anzeige nachdenken.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!