Co-Owned
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halli hallo ihr süßen,
weiß zufälig jemand von euch, was genau co-ownerschaft bedeutet und kann mir das vielleicht erklären??
vielen lieben dank,
LG, jenny
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Soweit ich weiß werden Hunde in Co Ownerschaft abgegeben, wenn man zwar weiter mit ihnen züchten möchte, sie aber solange zu anderen Besitzern kommen sollen.
Sie werden sozusagen "ausgeliehen" -
Was sowas gibt's? Wahnsinn, die Skrupelosigkeit nimmt kein Ende...
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ich denke, das es darum geht, das 2 parteien sich einen besitz teilen.
wobei ich mir nicht sicher bin, ob es 2 gleiche teile (prozentual gesehen ) sein muessen.Mitbeteiligung an etwas.lg
marion -
also ich bin der meinung, das bedeutet, dass wenn man einen hund zur zucht kauft, der z.t. (auf dem papier) im besitz des züchters bleibt, von dem man ihn gekauft hat. soweit ich weiß wird das gemacht, damit verantwortungsbewusst gezüchtet wird, damit der züchter, von dem der hund kommt, noch ein mitspracherecht hat und man nicht so ohne sinn und verstand rumzüchten kann.
aber ich bin mir nicht so ganz sicher
würd mich freuen, wenn mir das jemand genauer erklären könnte.
LG
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Zitat
Was sowas gibt's? Wahnsinn, die Skrupelosigkeit nimmt kein Ende...
Was hat das mit Skrupellosigkeit zu tun????? Nehmen wir mal an, ein Rüde aus unserem Wurf ist körfähig, unterstütze ich z.Bs seine Ausbildung (oder bilde ih selbst aus), Untersuchungen etc bis zur Körung, verwende ihn dafür für meine Zucht, aber wohnen tut er bei einer anderem Halter...der vielleicht genauso züchtet. Man teilt sich die Kosten und jeder hat was davon...zugegebenermaßen, ich habe sowas bisher nur bei Aussies gehört, aber es ist weder skrupellos noch sonstwie verwerflich!
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Co-ownerschaft bedeutet immer das der Hund sozusagen im Besitz von zweit Parteien(zB Hundkäufer und Züchter) ist.
Wenn die Co-ownerschaft nicht weiter eingegrenzt ist sind beide Parteien gleich berechtigt(zB bei zwei Züchtern die gemeinsam einen Rüden in ihrer Zucht einsetzen).
Meist wird der Co-owner aber bei Liebhabertieren mit in den Kaufvertrag gesetzt mit der Begrenzung auf den Zuchteinsatz des Hundes.
Dies ist eine rechtliche Absicherung des Züchters dass der Welpe nicht an der nächsten Straßenecke zum Vermehren benutzt wird.
Ausserdem wird mit dem Co-owner auch oft ein Vorkaufsrecht des Züchters geltend gemacht damit der Hund nicht irgendwo verschwindet sondern ein schönes neues zu Hause findet, sollte der Käufer nicht mehr in der Lage sein den Hund zu halten. -
Zitat
Was hat das mit Skrupellosigkeit zu tun????? Nehmen wir mal an, ein Rüde aus unserem Wurf ist körfähig, unterstütze ich z.Bs seine Ausbildung (oder bilde ih selbst aus), Untersuchungen etc bis zur Körung, verwende ihn dafür für meine Zucht, aber wohnen tut er bei einer anderem Halter...der vielleicht genauso züchtet. Man teilt sich die Kosten und jeder hat was davon...zugegebenermaßen, ich habe sowas bisher nur bei Aussies gehört, aber es ist weder skrupellos noch sonstwie verwerflich!
So sehe ich das eigentlich auch.
Es ist doch nicht Skrupellos, wenn ein Züchter seinen Hund an eine Familie weitergibt, weil der Hund in dem Rudel beim Züchter nicht klarkommt. Da ist es doch für den Hund angenehmer, wenn er zu anderen Leuten kommt. Sonst müsste man ja so einen Hund aus der Zucht streichen, auch wenn er super wäre
LG Cörki
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@ Rinoa: danke, jetzt hab ich´s gecheckt. ist ja in etwa so, wie ich dachte
LG
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@ Cörki: Stimmt, zum Teil sind die auch "umständehalber" Co-Owned, weil eine Züchter keine Rüden halten will oder weil ein Rüde sich mit einem schon vorhandenen Zucht-Rüden nicht versteht.
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