So schnell kanns gehen- ungewollter Deckakt. Was tun?
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Wenn ich einen Mischling ohne fest zugesicherte Eigenschaften, Ahnentafel, Gesundheitsnachweise etc. verkaufe, in was soll der Mangel bestehen, für den ich haftbar gemacht werden kann? Gibts da echt entsprechende Urteile?
Das würde mich auch interessieren.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Hunden anders ist.
Nein, ist es nicht.
Wenn man als Produzent nicht die nötige Sorgfalt vor der Verpaarung hat walten lassen, ist man schlicht haftbar, egal was man in den Vertrag schreibt.
Sprich wenn die Retrievermischlinge mit einem Jahr schwere HD haben und die Elterntiere nicht untersucht und ausgewertet waren, wirds teuer.
Inzwischen hab ich nachgelesen:
Gewährleistung kann man ausschließen, wenn Privat an Privat (oder Unternehmen an Unternehmen) verkauft und KEIN Formularvertrag verwendet wird.Damit es kein Formularvertrag ist muss Folgendes gegeben sein:
Der Käufer hat ein Mitspracherecht was drin steht - es wurde "verhandelt".
Ein Vorbereiteter Text darf nicht mehr als 3-5mal verwendet werden.
Man müsste also mit jedem Welpenkäufer gemeinsam den Vertrag schreiben.
Das erklärt auch, warum den Züchtern vom Verband gesagt wird, das sei unumgänglich: In der Regel wollen die mehr als 3-4 Welpen verkaufen und zwar mit einem Vertrag dessen Inhalt sie allein bestimmen.Ich seh auch keinen Sinn in einem weiteren Ups-Wurf. Aber dass man für die HD von Mischlingen prinipiell haftet, ist einfach nicht wahr.
Dann kann kein Tierheim einen Hund abgegen, ohne ihn nicht vorher auf links gedreht zu haben. Und die Rassezucht hätte sich sicher anders entwickelt, wenn alle Qualzuchten und schlechten Hüften ihre TA Kosten von den Züchtern ersetzt kriegen würden.
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Aber wir sind uns einig, dass jede Trächtigkeit ein Risiko ist, ja? Und die Geburt? Und Abnehmer finden?
Fein.
Und wenn das jemand alles stemmen kann und will - fein.
Nur bin ich niemand, der bei einem Ups-Wurf „Jaaaa, Welpeeeen!“ schreit und zu überstürtzten Entscheidungen rät.
Und ich rede aus leidvoller Erfahrung. Ne Bekannte hat ne trächtige Katze (Upswurf) aufgenommen. Von 4 Kitten kam eins tot zur Welt, sie mussten als Notfall mitten drin in die Klinik. Ein Kater ist mit nichtmal einem Jahr tot umgefallen, unerkannter Herzfehler.Sie kommt nicht gut damit klar.
Das sollte man meiner Meinung nach zumindest einmal im Geiste durchkauen und für sich selbst in Kauf nehmen, bevor man sich entscheidet ach so süße Welpen zu bekommen.
Und aktuell wärs mE vergleichbar mit der Pille danach, da lebt nich nix.Die leidvolle Erfahrung kann aber auch ein VDHler machen, das ist ja nicht nur bei Upswürfen ein Risiko.
Wenn man also unbedingt selbst einen (Rasse)welpen möchte, dann nimmt derjenige, der den Welpen möchte in Kauf, daß sogar der bewußte Vermehrer (ihr nennt das ja Züchter, weil VDH) dieses Risiko trägt.
Dem können auch alle Welpen wegsterben samt Mutter.
Ich hab nichts von "ach süße Welpen kommen" geschrieben, ich finde nur grad diese Doppelmoral im DF etwas fragwürdig. Und somit bin ich aus diesem Thema auch raus
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Und die Rassezucht hätte sich sicher anders entwickelt, wenn alle Qualzuchten und schlechten Hüften ihre TA Kosten von den Züchtern ersetzt kriegen würden.
Das fände ich echt super , wenn mal alle Vermehrer, einschließlich die des VDHs, für die ganzen Krankheiten und Mißbildungen haften müßten. Und zwar so richtig schmerzhaft teuer
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Deswegen tendiere ich auch stark zum Abbruch ggf gleich mit Kastration, weil die bei Umzug auf den Hof meiner Schwester nächstes Jahr sowieso angestanden wäre.
OK, wenn die Hündin eh kastriert werden, also eine OP durchmachen soll, ist die Entscheidung ja eigentlich gefallen? Dann würde ich das auch einfach vorziehen.
Auch eine vermeintliche Routine-OP ist ein großer Eingriff, bei dem Tiere versterben können. Und darüber hinaus kann eine Kastration so viele negative Folgen haben, dass ich das niemals ohne zwingenden medizinischen Grund machen lassen würde!
Wenn es bei der "sowieso geplanten" Kastration nur darum geht, später Trächtigkeit zu vermeiden, gibt es auch noch die Sterilisation als Möglichkeit.
Denke ich in dem Fall nicht. Wenn Kaya aufgenommen hat, würde meines Wissens die Gebärmutter mitsamt der Embryonen entfernt.
Aber um genau solche Fragen zu klären, möchte ich ja den Termin beim Tierarzt. Ich weiss jetzt nicht, ob der in seiner Dorfpraxis überhaupt schallen kann. Aber ob ein US nötig ist, kann ich da ja auch klären. Ich mach mich noch ein bisschen im Netz schlau und warte dann den Termin nächste Woche ab.
Einige wichtige Punkte wurden hier ja schon angesprochen.
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Wenn für dich VDH Züchter, die sich bilden und ihre Hunde untersuchen lassen müssen Vermehrer sind, was ist dann jemand für dich, der Hunde nur des Geldes wegen Produziert?
Was ist dann ein Züchter für dich?
Ich verstehe nicht, dass du Alles über einen Kamm scherst. Das ist mEn beleidigend.
Edit, hat sich überschnitten
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Ich finde es auch nicht richtig, so zu tun, als wären Leute, die sich für das Leben (der Welpen) aussprechen, mit rosaroter Brille unterwegs.
Ich persönlich z.B. finde Senioren viel rührender als frischgeborene Welpen.
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Wenn ich einen Mischling ohne fest zugesicherte Eigenschaften, Ahnentafel, Gesundheitsnachweise etc. verkaufe, in was soll der Mangel bestehen, für den ich haftbar gemacht werden kann? Gibts da echt entsprechende Urteile?
Das würde mich auch interessieren.
Ich recherchiere das morgen, da hab ich im Büro Zugang zu Kommentaren / Urteilen. Interessiert mich nämlich auch. Denn soweit ich weiß, ist das beim Privatkauf keineswegs so simpel, wie hier manche meinen.
Da geht es ja um mehrerlei Dinge. Wir haben keine vereinbarte Beschaffenheit (wenn man nicht zusichert, einen in allen Belangen gesunden Hund zu verkaufen - was man idR nicht tun wird), ergo ist auf die übliche Beschaffenheit abzustellen. Was die bei einem Mischling, der zu keinem Wucherpreis verkauft wird, ist, dürfte schon nicht so ganz eindeutig sein. Dann müsste der Mangel bei Gefahrübergang vorliegen, wir haben keinen Verbrauchsgüterkauf, sprich keine Beweislastumkehr - nö, also jetzt so über den Daumen gepeilt sehe ich da nicht allzu große Gefahren für den Privatverkäufer.
Aber da es mich so ganz allgemein auch sehr interessiert, werde ich da morgen nochmal in "wach" drüber nachden und mal in ordentlichen Quellen recherchieren.
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Auch eine vermeintliche Routine-OP ist ein großer Eingriff, bei dem Tiere versterben können. Und darüber hinaus kann eine Kastration so viele negative Folgen haben, dass ich das niemals ohne zwingenden medizinischen Grund machen lassen würde!
Wenn es bei der "sowieso geplanten" Kastration nur darum geht, später Trächtigkeit zu vermeiden, gibt es auch noch die Sterilisation als Möglichkeit.
Denke ich in dem Fall nicht. Wenn Kaya aufgenommen hat, würde meines Wissens die Gebärmutter mitsamt der Embryonen entfernt.
Aber um genau solche Fragen zu klären, möchte ich ja den Termin beim Tierarzt. Ich weiss jetzt nicht, ob der in seiner Dorfpraxis überhaupt schallen kann. Aber ob ein US nötig ist, kann ich da ja auch klären. Ich mach mich noch ein bisschen im Netz schlau und warte dann den Termin nächste Woche ab.
Einige wichtige Punkte wurden hier ja schon angesprochen.
Zum Thema Kastration habe ich gerade einen sehr guten Artikel gefunden. Ich poste ihn wenn dich das interessiert. Ansonsten lies auch mal das Buch von Udo Gansloßer zu dem Thema und entscheide bitte dann erst im Sinne deiner Hündin.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Hunden anders ist.
Nein, ist es nicht.
Wenn man als Produzent nicht die nötige Sorgfalt vor der Verpaarung hat walten lassen, ist man schlicht haftbar, egal was man in den Vertrag schreibt.
Sprich wenn die Retrievermischlinge mit einem Jahr schwere HD haben und die Elterntiere nicht untersucht und ausgewertet waren, wirds teuer.
Gilt das auch als Produzent eines Upswurfes?
Upswurfverkäufer sind doch nicht verpflichtet, das Muttertier untersuchen und auswerten zu lassen?
Beweislast spielt auch eine Rolle.
Behauptet der Upsverkäufer natürlich, dass seine Welpen garantiert frei von erblichen Krankheiten sind, sprich er begibt sich selbst in eine Haftungsfalle, ist das nicht nur dumm, sondern kann wirklich teuer werden.
Das betrifft aber nicht nur Upsverkäufer.
Dass ein Käufer ein Recht darauf hat, einen Welpen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erwerben ist klar.
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Zur TS - ich kann dir bei deiner Entscheidungsfindung nicht behilflich sein.
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