So schnell kanns gehen- ungewollter Deckakt. Was tun?
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Hat eigentlich auch nix mit dem Thema zu tun oder nur sehr indirekt.
Aber rein aus Interesse: wenn es die Gewährleistung wie hier in den Raum gestellt gäbe, wären alle Züchter der brachyzephalen Rassen längst ruiniert. Atmen zu können müsste ja bei jedem Hund in der Gewährleistung sein. Ich wüsste nichts davon, dass die Züchter die OPs zahlen müssen, die den Hunden das Atmen erleichtern sollen.
Gibt es denn da Gerichtsurteile? Oder sind die Käufer da nur noch nicht auf die Idee gekommen zu klagen?
Meine persönliche laienhafte Meinung ist, dass ich beim Privatverkauf vom Ups- Mischlingen kaum Probleme mit Gewährleistung haben dürfte.
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Hi
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Wenn man mal paar Seminare zu dem Thema besucht hat oder mit Notar Verträge fertig macht: 2 Jahre Gewährleistung wie bei jedem gekauften Ding. Ein halbes Jahr nach Kauf geht man davon aus, dass der Fehler beim Tier schon beim Züchter bestanden hat, danach kehrt sich in der Regel die Beweislast um. Man hat Anspruch auf "Nachbesserung", Kostenerstattung oder Rücknahme gegen Geld.
Wie auch immer, nur weil die meisten Vermehrer das alles einen Dreck interessiert, sie nicht mehr greifbar sind oder die Leute beim Kauf einfach ihre Rechte nicht kennen, macht es das nicht besser.
An sich ist das ganzer Rechtsgedöhns hier auch absolut an falscher Stelle. Es reicht zu wissen: setze ich Lebewesen in die Welt, habe ich auch nach dem Verkauf für einige Zeit eine rechtliche Verpflichtung ihnen gegenüber und ansonsten habe ich auch die moralische Pflicht als Produzent dieser Lebewesen, sie zB jederzeit spontan zurück zu nehmen. Also die zeitlichen und örtlichen Ressourcen oder das Netzwerk, um den Hund unter zu bringen. Oder einen kranken Hund aus dem Wurf eben auch nicht zu verkaufen, sondern zu behalten und lebenslang vielleicht die Kosten dafür zu tragen und mein Leben darauf ein Stück weit einzustellen.
Das alles überlegt man sich eben vorher... Und nicht, wenn das Unglück seinen Lauf genommen hat.
Wie gesagt, auch wir haben mal 3min nicht aufgepasst und unsere Hündin war im Urlaub weg und wir fanden sie hängend. Ja, ist sch... Ja, passiert trotzdem, auch wenn es nicht soll.
Jetzt gäbe es keine Konsequenzen, wenn man schnell handelt. Da wird kein entstehendes Leben getötet, weil sich noch gar nichts eingenistet hat.
Und wenn man da wirklich denkt: den Gedanken der Trächtigkeit finde ich gar nicht so schlimm, ich hätte doch so gern mal Welpen: dann bricht man es jetzt ab, baut sich über 2-4 Jahre seine Zucht auf und legt dann mit Profis an der Seite, dem zugelegten Wissen und mit dem passenden durchgecheckten Deckpartner los. Und nicht mit nem Flat aus Leistungslinien ohne Prüfungen und ohne Gesundheitstest mit irgendeinem Retriever vom Bauernhof, von dem man nix weiß.
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Ich kenne nur wenige Berichte und Urteile dazu, aber gerade aus dem Bereich Qualzucht und aus dem Bereich „Importwelpenverkauf“ bei einer vorgeblich inländischen Zuchtstätte. Da war der Tenor, dass es eher in Richtung Kaufpreiserstattung ging. Und es ging jeweils um Rassehunde. Aber Chatterbox mag da ja nochmal schauen.
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Gewährleistung, richtiger „Rechte des Käufers bei Mängeln“ sollen Laien davor schützen von gewerblichen Verkäufern mit größerer Fachkenntnis benachteiligt zu werden.
Davon kann man bei einem einmaligen Upswurf nicht ausgehen. Abgesehen von dem Argument um die Formularverträge.
Es ist ja ehrenhaft gegen den Upswurf zu plädieren, aber irgendwas zu behaupten, ist keine Lösung. Das macht nen unglaubwürdigen Eindruck.
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Wenn man mal paar Seminare zu dem Thema besucht hat oder mit Notar Verträge fertig macht: 2 Jahre Gewährleistung wie bei jedem gekauften Ding. Ein halbes Jahr nach Kauf geht man davon aus, dass der Fehler beim Tier schon beim Züchter bestanden hat, danach kehrt sich in der Regel die Beweislast um. Man hat Anspruch auf "Nachbesserung", Kostenerstattung oder Rücknahme gegen Geld.
Wie auch immer, nur weil die meisten Vermehrer das alles einen Dreck interessiert, sie nicht mehr greifbar sind oder die Leute beim Kauf einfach ihre Rechte nicht kennen, macht es das nicht besser.
An sich ist das ganzer Rechtsgedöhns hier auch absolut an falscher Stelle. Es reicht zu wissen: setze ich Lebewesen in die Welt, habe ich auch nach dem Verkauf für einige Zeit eine rechtliche Verpflichtung ihnen gegenüber und ansonsten habe ich auch die moralische Pflicht als Produzent dieser Lebewesen, sie zB jederzeit spontan zurück zu nehmen. Also die zeitlichen und örtlichen Ressourcen oder das Netzwerk, um den Hund unter zu bringen. Oder einen kranken Hund aus dem Wurf eben auch nicht zu verkaufen, sondern zu behalten und lebenslang vielleicht die Kosten dafür zu tragen und mein Leben darauf ein Stück weit einzustellen.
Das alles überlegt man sich eben vorher... Und nicht, wenn das Unglück seinen Lauf genommen hat.
Wie gesagt, auch wir haben mal 3min nicht aufgepasst und unsere Hündin war im Urlaub weg und wir fanden sie hängend. Ja, ist sch... Ja, passiert trotzdem, auch wenn es nicht soll.
Jetzt gäbe es keine Konsequenzen, wenn man schnell handelt. Da wird kein entstehendes Leben getötet, weil sich noch gar nichts eingenistet hat.
Und wenn man da wirklich denkt: den Gedanken der Trächtigkeit finde ich gar nicht so schlimm, ich hätte doch so gern mal Welpen: dann bricht man es jetzt ab, baut sich über 2-4 Jahre seine Zucht auf und legt dann mit Profis an der Seite, dem zugelegten Wissen und mit dem passenden durchgecheckten Deckpartner los. Und nicht mit nem Flat aus Leistungslinien ohne Prüfungen und ohne Gesundheitstest mit irgendeinem Retriever vom Bauernhof, von dem man nix weiß.
Das mag ja bei gewerblichen Züchtern alles stimmen. Wir sind aber beim Privatkauf! Ups-Mischling. Grmpf. Bitte verbreite nicht einen solchen Unsinn.
Aber ja, ich suche morgen eine richtige Quelle (und werde hoffentlich fündig).
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Wenn man mal paar Seminare zu dem Thema besucht hat oder mit Notar Verträge fertig macht: 2 Jahre Gewährleistung wie bei jedem gekauften Ding. Ein halbes Jahr nach Kauf geht man davon aus, dass der Fehler beim Tier schon beim Züchter bestanden hat, danach kehrt sich in der Regel die Beweislast um. Man hat Anspruch auf "Nachbesserung", Kostenerstattung oder Rücknahme gegen Geld.
Wie auch immer, nur weil die meisten Vermehrer das alles einen Dreck interessiert, sie nicht mehr greifbar sind oder die Leute beim Kauf einfach ihre Rechte nicht kennen, macht es das nicht besser.
An sich ist das ganzer Rechtsgedöhns hier auch absolut an falscher Stelle. Es reicht zu wissen: setze ich Lebewesen in die Welt, habe ich auch nach dem Verkauf für einige Zeit eine rechtliche Verpflichtung ihnen gegenüber und ansonsten habe ich auch die moralische Pflicht als Produzent dieser Lebewesen, sie zB jederzeit spontan zurück zu nehmen. Also die zeitlichen und örtlichen Ressourcen oder das Netzwerk, um den Hund unter zu bringen. Oder einen kranken Hund aus dem Wurf eben auch nicht zu verkaufen, sondern zu behalten und lebenslang vielleicht die Kosten dafür zu tragen und mein Leben darauf ein Stück weit einzustellen.
Das alles überlegt man sich eben vorher... Und nicht, wenn das Unglück seinen Lauf genommen hat.
Wie gesagt, auch wir haben mal 3min nicht aufgepasst und unsere Hündin war im Urlaub weg und wir fanden sie hängend. Ja, ist sch... Ja, passiert trotzdem, auch wenn es nicht soll.
Jetzt gäbe es keine Konsequenzen, wenn man schnell handelt. Da wird kein entstehendes Leben getötet, weil sich noch gar nichts eingenistet hat.
Und wenn man da wirklich denkt: den Gedanken der Trächtigkeit finde ich gar nicht so schlimm, ich hätte doch so gern mal Welpen: dann bricht man es jetzt ab, baut sich über 2-4 Jahre seine Zucht auf und legt dann mit Profis an der Seite, dem zugelegten Wissen und mit dem passenden durchgecheckten Deckpartner los. Und nicht mit nem Flat aus Leistungslinien ohne Prüfungen und ohne Gesundheitstest mit irgendeinem Retriever vom Bauernhof, von dem man nix weiß.
Keine Angst. Habe nicht vor unter die "Züchter" zu gehen.
Ich habe weder die zeitlichen noch die räumlichen Ressourcen potentiell 14 Retrieverwelpen grosszuziehen.
Der Diskussion um die Gewährleistung folge ich aus rein akademischem Interesse.
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Dieser Artikel aus 2019/2020 eines RA befasst sich mit dem angesprochenen Thema, es sind auch einige BGH Urteile eingebunden.
Kranken Hund gekauft – meine Ansprüche als HundekäuferWenn der erst vor kurzem gekaufte, treue Vierbeiner ernsthaft erkrankt, ärgert man sich als noch junger Hundebesitzer zu Recht über die Behandlungskosten beim…rechtsanwaltskanzlei-warai.de -
Hat eigentlich auch nix mit dem Thema zu tun oder nur sehr indirekt.
Aber rein aus Interesse: wenn es die Gewährleistung wie hier in den Raum gestellt gäbe, wären alle Züchter der brachyzephalen Rassen längst ruiniert. Atmen zu können müsste ja bei jedem Hund in der Gewährleistung sein. Ich wüsste nichts davon, dass die Züchter die OPs zahlen müssen, die den Hunden das Atmen erleichtern sollen.
Gibt es denn da Gerichtsurteile? Oder sind die Käufer da nur noch nicht auf die Idee gekommen zu klagen?
Meine persönliche laienhafte Meinung ist, dass ich beim Privatverkauf vom Ups- Mischlingen kaum Probleme mit Gewährleistung haben dürfte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Edda_(Mops)
»Mops-Affäre« vor Gericht: Klägerin hat Aussichten auf SchadenersatzMünster (dpa). In der »Mops-Affäre« um die gepfändete und über Ebay verkaufte Hündin »Edda« hat die klagende neue Besitzerin wohl recht gute Chancen auf…www.westfalen-blatt.deAhlen: Mops-Besitzerin verklagt Stadt auf 20.000 Euro - weil Hund nicht kerngesund warDer schwarze Mops Edda ist ab Mittwoch ein Fall für das Landgericht Münster. Die Mopsdame war von der Stadt Ahlen gepfändet und bei ebay Kleinanzeigen verkauft.www.rtl.de -
Das hat doch jetzt aber gar nichts mehr mit dem Thema zu tun.
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Aaah über den RTL Fall Edda aka Wilma haben wir hier im Forum glaub schon mal in einem Fred diskutiert, auch der zweischneidigen Story bezügl. der Beschlagnahmung der Steuerschulden wegen.
Kerngesund ist als Aussage und erst recht der Wirkung her eine gefährliche Haftungsfalle.
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