Andere Hundebesitzer beim Ordnungsamt / Polizei anzeigen...

  • Ich bin ziemlich erleichtert, dass der Tenor hier ist, dass ein Hund, der auf eigenem Grundstück eine Katze angreift oder sogar tötet nicht per se ein gefährlicher Hund ist.

    Aber die DF-Welt hier drinnen unterscheidet sich mitunter von der Welt da draußen. :hust:

  • Zitat

    Das kannst du ja so sehen, aber dann musst du eben damit rechnen, dass dein Hund Auflagen bekommt. Denn die Rechtslage ist nunmal so, dass dein Hund keine Katze töten darf.

    Mit diesem Risiko lebe ich seit langem, und offenbar so verantwortungsbewußt ,dass da trotz Hundefreiheit in den 25 Jahren, die meine Hunde den Garten jetzt haben, noch nichts Ernsthaftes passiert ist.


    Und sollte trotz Sorgfalt je ein Unfall passieren, würde ich mir einen Anwalt nehmen und die Sache ausfechten. Ich glaube nämlich nicht daran, dass der Hund in so einem Fall - ein Unfall auf einem sorgfältig gesicherten Grundstück, auf dem die Katze nicht nur nichts zu suchen hatte, sondern sich auch noch an meinen anderen Haustieren vergreift - automatisch Auflagen bekommt. Da dürfte es schon einen gewissen Spielraum geben, und insofern bleibe ich dabei: Der Hund wird außerhalb der Pforte rigoros gesichert, innerhalb, in seinem eignen Zuhause hat er seine Freiheit. Die Katzen haben schließlich jede Möglichkeit, wegzubleiben, und die Besitzer könnten sich entscheiden, ihr eigenes Tier zu sichern, statt mir das aufzubürden.

  • Wir kommen jetzt immer weiter ab, aber das noch schnell zu meinem angeblichen Dauer-Risiko: Hier in Niedersachsen steht im Hundegesetz, dass es von der automatischen Gefährlichkeits-Einstufung durchaus Ausnahmen gibt, und zwar:


    Zitat

    Allerdings werden Ausnahmen formuliert, so z.B. für erlaubtes Beißen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, z.B. bei Dienst-, Wach- und Jagdhunden, für eindeutig artgerechtes Abwehrverhalten gegenüber anderen (Haus-)Tieren, sowie für das Beißen und Töten von Mäusen oder Insekten.

    Insofern bin ich mir recht sicher, dass ein Terrier, der eine Katze auf dem eigenen, ausbruchsicher eingezäunten Grundstück schlimmstenfalls per Biß vom Töten der ebenfalls eigenen Hühner abhält, eben nicht automatisch eingestuft würde. Natürlich tue ich auch weiterhin, was ich kann, damit der Hund keine Katze erwischt, aber zuhause knebeln und fesseln werde ich ihn deswegen ganz sicher nicht.

  • In der Tat! Es hat seinen Grund warum meine Kater zwar geimpft, gechipt, kastriert, regelmäßig auf Würmer und Flöhe kontrolliert (entweder routinemäßig Chemiezeug drauf oder man gibt eine aussagekräftige/über mehrere Tage Kotprobe ab. Wie man mag) aber trotzdem Wohnungskatzen sind. Ich kenne beide Haltungsformen und habe gegen keine Vorurteile. Nur in einer Stadt mit Bahnhof und gut befahrenen Straßen in der Nähe muss das nicht sein. Freigänger hätte ich höchstens dörflich, Vorstadt gelegen. Und da würde ich eben auch alles tun damit mein Tier nicht negativ auffällt. Von: Klos im Haus und auch im Garten anlegen, Katzen an feste Zeiten (gerade wenn die jungen Vögel flügge werden) und Rückruf gewöhnen. Unser Familienkater fällt in der Nachbarschaft zum Glück nicht negativ auf. Die sollen uns auch sagen wenn da was ist. Aber er kackt nirgends hin, versucht nicht irgendwo einzubrechen. Einmal haben wir uns an einer Abdeckung für ein Sandkasten beteiligt. Das hatte ihn direkt interessiert. Ansonsten hat er viele gemütliche Plätze draußen im Garten. Überdacht, wettergeschützt. Ärger gibt es da eigentlich nur mit einem Haushalt wo viele Katzen sind und die Katzen sich streiten und aus dem Weg gehen und dementsprechend häufig bei anderen Gartenmöbel Vollhaaren. Und bei einem Kater der ständig überall einbricht. Besonders bei Regen. Er wird Zuhause nicht immer reingelassen wenn er gerne ein warmes, trockenes Plätzchen hätte.

  • Und sollte trotz Sorgfalt je ein Unfall passieren, würde ich mir einen Anwalt nehmen und die Sache ausfechten. Ich glaube nämlich nicht daran, dass der Hund in so einem Fall - ein Unfall auf einem sorgfältig gesicherten Grundstück, auf dem die Katze nicht nur nichts zu suchen hatte, sondern sich auch noch an meinen anderen Haustieren vergreift - automatisch Auflagen bekommt. Da dürfte es schon einen gewissen Spielraum geben, und insofern bleibe ich dabei: Der Hund wird außerhalb der Pforte rigoros gesichert, innerhalb, in seinem eignen Zuhause hat er seine Freiheit. Die Katzen haben schließlich jede Möglichkeit, wegzubleiben, und die Besitzer könnten sich entscheiden, ihr eigenes Tier zu sichern, statt mir das aufzubürden.

    Ziemlich ähnlich würde ich es mit den HSH im Einsatz auch machen.

    Ich kann mein Land wolfsabweisend, hsh-sicher und rinder-sicher einzäunen, aber nicht kleinhund- oder katzensicher.

    Bei eindringenden Hunden kommts drauf an, wie die sich benehmen, aber Katzen zählen für HSH zum Raubzeugs.

    Die fraglichen Katzen würden hier in den Sommermonaten die vom Aussterben bedrohten Braunkehlchen gefährden, wir haben auch andere Wiesenbrüter wie Feldlerchen und Wachteln auf den Flächen. Da gehört die Katz einfach nicht hin. Das machen die Hunde ihnen aber i. d. R. auch schon klar, während die Katze sich noch vor dem Zaun befindet.

  • Und sollte trotz Sorgfalt je ein Unfall passieren, würde ich mir einen Anwalt nehmen und die Sache ausfechten. Ich glaube nämlich nicht daran, dass der Hund in so einem Fall - ein Unfall auf einem sorgfältig gesicherten Grundstück, auf dem die Katze nicht nur nichts zu suchen hatte, sondern sich auch noch an meinen anderen Haustieren vergreift - automatisch Auflagen bekommt. Da dürfte es schon einen gewissen Spielraum geben, und insofern bleibe ich dabei: Der Hund wird außerhalb der Pforte rigoros gesichert, innerhalb, in seinem eignen Zuhause hat er seine Freiheit. Die Katzen haben schließlich jede Möglichkeit, wegzubleiben, und die Besitzer könnten sich entscheiden, ihr eigenes Tier zu sichern, statt mir das aufzubürden.

    Ziemlich ähnlich würde ich es mit den HSH im Einsatz auch machen.

    Ich kann mein Land wolfsabweisend, hsh-sicher und rinder-sicher einzäunen, aber nicht kleinhund- oder katzensicher.

    Bei eindringenden Hunden kommts drauf an, wie die sich benehmen, aber Katzen zählen für HSH zum Raubzeugs.

    Die fraglichen Katzen würden hier in den Sommermonaten die vom Aussterben bedrohten Braunkehlchen gefährden, wir haben auch andere Wiesenbrüter wie Feldlerchen und Wachteln auf den Flächen. Da gehört die Katz einfach nicht hin. Das machen die Hunde ihnen aber i. d. R. auch schon klar, während die Katze sich noch vor dem Zaun befindet.

    Wenn deine HSH eine Katze töten und du weißt zufällig von welchem Nachbarn die ist, würdest du es dem Nachbarn sagen? Denn mir ging es allein darum, dass man keinen Hintern in der Hose hat und die Katze entsorgt. Wenn mein Hund einen anderen verletzt, übernehme ich doch auch die Verantwortung und hau nich einfach ab

  • @blubbb


    Mir gehts nicht um gewinnen :smile: Sondern darum, dass man menschliche moralische Vorstellungen und Erwartungen nicht einfach auf Tiere überpfropfen kann. Bei Hund und bei Katze nicht.


    Es gibt nunmal Hunde, von denen genau das zu viel erwartet ist. Und das brauchen keine besonders gestörten oder gefährliche Exemplare zu sein. Es liegt ein Stück weit einfach in ihrer Natur.


    Daraus zu folgern, dass ein Besitzer seine (hobbyhalber gehaltenen) Hunde nicht ohne konstante Aufsicht oder Maulkorb auf seinem Grundstück agieren lassen darf, mag zwar Fazit strengster Rechtsauslegung sein. Aber es ist lebensfremd. Und verstößt in der Regel definitiv gegen das Fairneßgefühl des Hundehalters und den ja auch verständlichen Wunsch, auf seinem eigenen Grund frei agieren zu können.

  • In Chris' Nachbarschaft wäre es besser, nichts zu sagen. Denn genau diese Nachbarn würden ihren Hunden, die ihren Job machen, mit Vergnügen von Amts wegen den Stempel "gefährlich" verpassen lassen.

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