Andere Hundebesitzer beim Ordnungsamt / Polizei anzeigen...

  • Ach, was mir noch gerade einfällt, ein nice fact zu den weiße Schäferhunden vom Eingangspost. Mir wurde erzählt, dass das Hündinnen sind und die Besitzer züchten wollen mit denen. Ich habe mal recherchiert und tatsächlich gibt es eine registrierte VDH / BBS Zuchtstätte hier in unserem kleinen Ort. Leider ohne HP oder nähere Adressinfos, nur der Name der Züchterin.


    Würde mich ja mal interessieren, wie so ein Zuchtverband auf Infos über die Hunde reagieren würde. Insbesondere wenn es doch amtliche Auflagen geben wird... |)

  • Und wenn man eben keinen Malteser will?

    Ich hab einen Hund der wacht und das ist auch so gewollt. Sie darf melden, dass heißt noch lange nicht dass sie ein Dauerkläffer ist. Fremde Menschen und fremde Tiere haben nichts aber auch rein gar nichts auf unserem sicher umzäunten Grundstück verloren.

    Als letztens eine Katze auf der Mauer von unserem Grundstück lief wird sie lautstark verbellt.

  • Zum Katzenthema: ich verscheuche die Freigänger seit Frekis Ableben vom Grundstück wenn ich sie sehe. Freki liebte Katzen, Katzen liebten Freki. Aber ohne Freki hat Geri vor Katzen Angst, und Garmr will ihn dann gegen das „fremde Raubtier“ verteidigen. Und das kann dann ziemlich laut werden. Der Gute ist defensiv und die Katzen schlau genug, ihm nicht zu nahe zu kommen, aber sein Brüllen und sein Gebell sind dann in der ganzen Nachbarschaft zu hören. Deswegen vermeide ich das.


    Hätte ich selbst eine Freigänger-Katze, würde ich mir wünschen, dass Hundehalter sie möglichst vom Grundstück verscheuchen bevor die Hunde sie erwischen.

  • leiderHundelos


    Ich hab Dich schon sehr wohl verstanden :smile: Nur sehe ich da tatsächlich Deine Erwartung als zu unrealistisch an. Und das Wort „Katzenkiller“ spiegelt das für mich gut wieder.


    Meine zwei Hunde scheuchen keine Katzen. Nicht auf dem Grundstück, nicht außerhalb. Bei der Einen eine Frage recht strikter Erziehung, bei der Anderen kaum vorhandener Jagdtrieb. Und trotzdem würde ich nie die Hand dafür ins Feuer legen, dass unter unglücklichen Umständen der vorhandene Jagdtrieb oder die Verteidigungsbereitschafz fürs eigene Territorium nicht doch so getriggert werden kann, dass es dennoch passiert. Weil es Teil des ganz natürlichen Verhaltensspektrums eines Caniden ist. So sorgfältig kann man kaum wählen oder erziehen. Und leider wird meiner Meinung nach das zunehmend nicht mehr gesehen.


    Meine Hunde laufen übrigens nicht unbeaufsichtigt im Garten herum, aber das hat vielfältige Gründe.


    Aber wenn jemand ein hundesicher gestaltetes Grundstück hat und seinen Hund da ohne Maulkorb laufen lässt, ist das für mich was ganz Anderes, als seinen Hund in der Öffentlichkeit Mensch oder Tier gefährdet. Und hat nichts mit irgendwelchen Schnuckiputzitraumata zu tun.

  • Mein Schnuckiputzi darf alles,

    Ganz ehrlich? Meine Hunde dürfen bei weitem nicht alles.


    Eine Katze, die vorsichtig guckt, ist so fix wieder im sichern Raum, dass der Hund wahrscheinlich noch nicht mal geschnallt hat, was da passierte.


    Wir reden hier davon, dass Hundehalter, deren Hunde auf gesicherten Grundstücken eine Katze erwischen (das bedeutet: Katze war mind. ??? zehn Meter - mal ganz konservativ geschätzt - jenseits des Zauns), evtl. angezeigt werden können, wenn der Hund die Katze scheiße findet.


    Freigängerkatzen töten nicht nur die Hausmäuse (das ist eine spezielle Geschichte), sondern kacken auf meinem Grundstück die Staudenbeete zu, räubern Nester der Singvögel, die ich hege und pflege, sitze kackendreist unterm Futterhaus und warten auf leicht Beute?


    Und mein Hund wird ist potentiell gefährlich wenn er die Katze jagt, packt und ggf. verletzt???


    Wir hatten selbst eine (halb)wilde Katze. Wäre ich wieder Katzenhalterin, hätte ich wohl Freigänger... Aber die Vorstellung, dass meine Katze in allen Gärten der Nachbarshaft streunen darf (mit allen Konsequenzen für die Nachbarn)- und ihr niemand ein Haar krümmen darf - und wenn doch mach ich das große Fass auf? Das ist doch, mit Verlaub, völlig daneben.

  • Ich finde das Gesetz recht klug. Es unterscheidet -Vorerst- nicht auf welcher Seite des Zauns ein Hund gefährlich geworden ist. Was spricht dagegen, den Hund von dem nachweislich eine Gefahr ausgegangen ist zu Prüfen und entsprechend Auflagen zu erteilen ?


    Ist doch genau das worum es hier geht , oder nicht ?

    Diese gewisse „Einsicht“ nach einem Vorfall ist entscheidend.

  • Und wenn man eben keinen Malteser will?

    Ich hab einen Hund der wacht und das ist auch so gewollt. Sie darf melden, dass heißt noch lange nicht dass sie ein Dauerkläffer ist. Fremde Menschen und fremde Tiere haben nichts aber auch rein gar nichts auf unserem sicher umzäunten Grundstück verloren.

    Als letztens eine Katze auf der Mauer von unserem Grundstück lief wird sie lautstark verbellt.

    Es liest sich für mich so, dann du aber auch die Vorraussetzungen dafür hast einen Hund zu halten der wacht. Ein abgelegenes, sicher umzäunten Grundstück sund andere Voraussetzungen wie eine kleine Reihenhaussiedlung mit offenem Garten wo die Nachbarkatzen täglich mehrere mal rüberflitzen/gemeinsamer offener Vordergarten . Wo eben ein Boerboel etc völlig fehl am Platz wäre

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