Welpe aus dem Auslandstierschutz

  • Die Frage ist, bist Du Eigentümer oder Besitzer?

    Wenn die Orga nach wie vor den Vertag (auch für die neue Familie) ausstellt, dann gehe ich davon aus, dass diese den Eigentumsvorbehalt haben.

    Dann ist das mit der Kastration zwar gegen das Tierschutzgesetz, aber nicht "Dein Bier".

    Die neue Familie kann sich dann mit der Orga bzw. Gerichten rumschlagen.

    Wenn Du den Hund abgibst, bist Du aus der Nummer raus und hast überhaupt keine Handhabe (Du bist dann weder Eigentümer noch Besitzer).

  • Du hast bei Übernahme Geld für den Hund bezahlt (und zahlst auch jetzt die Ausgaben für ihn)?

    Dann hast du ziemlich sicher einen Kaufvertrag mit der Orga abgeschlossen, bist neuer Eigentümer und kannst nicht von der Orga zur Kastration gezwungen werden.

  • Also egal wie die Verträge genannt werden, sobald da Geld geflossen ist, ist es ein Kaufvertrag und die Organisation ist raus. Die Frage ist, ob man sich diesen Stress geben will oder nicht. Wer hat den Hund denn jetzt an die neuen Besitzer vermittelt? Du oder die Orga?

  • Traurig, da ist mal wieder ein Direktimport total in die Hose gegangen. :ugly:

    Du hast hier damals schon keine Tipps angenommen und fragst wieder nach Hilfe. 🙄

    Nimm Dir einen Anwalt, der kann das klären.

  • Da war es wohl mit den Beteuerungen niemals ein Tier abzugeben nicht weit her. Und auch mit dem Vorsatz zu trainieren, bis man mögliche Probleme in den Griff bekommt.

    Schade, dass für das eigene Ego ein optisch ansprechender Hund aus dem Ausland rangekarrt wurde und jetzt weg muss, nur weil der Halter seine Fähigkeiten und Ressourcen überschätzt.

    Der Hund und auch die Katze tun mir leid.


    Ich würde den Hund sterilisieren lassen und rausfinden, ob der überhaupt selbst vermittelt werden darf, oder die Orga ein Vorkaufsrecht hat. Das ist im Gegensatz zu einem Eigentumsvorbehalt in der Regel rechtlich haltbar.

  • Mein Hund zieht jetzt zu jemand anderes und eigentlich war seitens der Orga fast alles geklärt. Jetzt sagt die Orga das er kastriert werden muss, es steht so im Vertrag aber das Tierschutzgesetz wieder spricht dem.

    Wenn die Orga das klärt und noch mitbestimmt, was im Vertrag steht, werden die sicherlich auch die Vermittlung begleitet haben.

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