Fremden Hund beim Abwehren verletzt

  • du hast dich bedroht gefühlt und dich gewehrt. Zeig den Kerl an und du hast Ruhe

  • Sollte der ältere Herr von dir Schadensersatz verlangen, wäre deine Haftpflichtversicherung (nicht die für den Hund) oder du selbst zuständig.


    Auch wenn sein Hund frei rumgelaufen ist und gekläfft hat, wäre die Beschädigung des Hundes hier nicht nur aufgrund des TS-Gesetzes sondern auch zivilrechtlich (Hund als dem älteren Herrn gehörende Sache) vielleicht problematisch. Gerade wenn der „Tutnix“ dich oder deinen Hund weder angesprungen noch gebissen hat, es keinerlei Zeugen gibt und keine Beweise außer dem Matschauge des Hundes, ist hier eine physische Abwehr rechtlich gesehen nicht unbedingt berechtigt (kommt auf Anwalt/Richter/Auslegung an). Ich sage hier rechtlich, denn emotional und moralisch gesehen ist das vielleicht sehr wohl rechtens, das kannst und tust du besser beurteilen weil ich in der Situation ja nicht dabei war 😊.


    Eine Rolle spielt auch, ob Leinenpflicht dort bestand oder nicht.


  • Aber dann wird sie in Zukunft doch erst recht vom Hund belästigt, weil der hofft Wurst abzustauben.


    Ich würde da übrigens keinen Cent zahlen, soll der seinen Hund halt angeleint lassen.

    Vllt ist Anzeigen wirklich besser, wenn der Halter rechtlich irgendwelche Ansprüche stellt, hat man zumindest vorher schon Beschwerde eingereicht.


    Man darf Hunde übrigens in angemessener Art und Weise abwehren, da sollte ein geworfener Schlüssel doch dazu zählen.

  • auf keinen Fall ist dafür die Haftpflicht zuständig...... diese greift nämlich nicht bei Vorsatz.... und der Schlüssel wurde ja geworfen, er ist nicht runtergefallen.....


    Für mich hat der gute mann da einfach Pech gehabt

  • Zur Rechtslage kann ich nichts beitragen, aber mal zum überlegen :

    Wenn ich gezwungen bin, direkt hier bei uns Gassi zu gehen ( bei Schnee z.B. , wenn das Auto es nicht den Hof hoch bis zur Strasse schafft ), nehme ich eine kleine Blechdose mit , halb gefüllt mit kleinen Steinchen und mit Gummiband umwickelt. Das scheppert beim vor die Pfoten werfen und hat schon manchen Tutnix nachhaltig vertrieben.

  • Zur Rechtslage kann ich nichts beitragen, aber mal zum überlegen :

    Wenn ich gezwungen bin, direkt hier bei uns Gassi zu gehen ( bei Schnee z.B. , wenn das Auto es nicht den Hof hoch bis zur Strasse schafft ), nehme ich eine kleine Blechdose mit , halb gefüllt mit kleinen Steinchen und mit Gummiband umwickelt. Das scheppert beim vor die Pfoten werfen und hat schon manchen Tutnix nachhaltig vertrieben.

    Den eigenen Hund aber auch.

  • auf keinen Fall ist dafür die Haftpflicht zuständig...... diese greift nämlich nicht bei Vorsatz.... und der Schlüssel wurde ja geworfen, er ist nicht runtergefallen.....


    Für mich hat der gute mann da einfach Pech gehabt

    Es gibt durchaus Versicherungsverträge, die grobe Fahrlässigkeit (der Schlüssel wurde zwar geworfen, aber der Hund versehentlich getroffen) mit einschließen...... "auf keinen Fall" würde ich nicht sagen......

  • Stimmt Vorsatz könnte ein Thema sein, auch wenn der TE nur neben den Hund werfen wollte, das Werfen an sich war ja absicht :denker:

    In manchen ist aber auch die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen enthalten.

    Vllt wird aber ja auch gar keine Forderung gestellt

  • Ich würde da die Füsse Richtung Versicherungen jeder Art erstmal still halten.


    Dem tollen Hundehalter - wenn er vorwurfsvoll wird - würde ich erklären dass es nicht Absicht und in Deinem Interesse war seinen Hund zu treffen, es aber eine Verteidungsmaßnahme war. Und beim nächsten Mal dass der Hund bedrohlich bellend auf euch zugerannt kommt, es eine Meldung an das OA gibt und Du nur noch dieses Mal darüber hinweg siehst, dass er Dich mit seinem fahrlässigen Verhalten zu dieser Maßnahme gezwungen hat.

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