Fremden Hund beim Abwehren verletzt
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Na dann lernt er hoffentlich daraus.
Ich würde ihn an deiner Stelle auch noch Anzeigen bzw beim OA melden, immerhin hast du dich von diesem Hund bedroht gefühlt, und es scheint ja nicht das erste Mal zu sein, dass so etwas passiert.
Außerdem wäre es ganz schön blöd von ihm, auch noch Ansprüche zu stellen, a la "joa mein unangeleinter Hund ist auf diesen angeleinten zugerannt und der Halter hat dann zur Abwehr einen Schlüssel geworfen. Jetzt will ich bitte Geld für die Behandlung"
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Den eigenen Hund aber auch.
Nö
Doch.
Nicht jeder Hund ist so stumpf da nicht zu reagieren und keine Angst zu bekommen.
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Nö
Doch.
Nicht jeder Hund ist so stumpf da nicht zu reagieren und keine Angst zu bekommen.
Jup, mit Blinky könnt ich das nicht machen, die wäre nachhaltig verstört. Reicht ja schon, wenn ich den Schlüssel in der Wohnung 1 oder 2x aus Versehen in ihrer Nähe runterfallen lasse.. das dauert Wochen, bis die nicht beim kleinsten Schlüsselscheppern nicht mehr zusammenzuckt und Angst kriegt..
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Nö
Doch.
Nicht jeder Hund ist so stumpf da nicht zu reagieren und keine Angst zu bekommen.
Schlau ist es natürlich, das vorher zu üben. Meine Jungs kennen beide die Wurfdiscs als extrem cool, wenn die fliegen und scheppern, regnet's Kekse und Spaß, und Spuk apportiert die Discs auch. Stumpf sind die nicht, aber sie kriegen keine Angst, wenn Gegenstände fallen, sonst wären sie mit mir auch echt traumatisiert, ich lass öfter was fallen.
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Wenn ich gezwungen bin, direkt hier bei uns Gassi zu gehen ( bei Schnee z.B. , wenn das Auto es nicht den Hof hoch bis zur Strasse schafft ), nehme ich eine kleine Blechdose mit , halb gefüllt mit kleinen Steinchen und mit Gummiband umwickelt. Das scheppert beim vor die Pfoten werfen und hat schon manchen Tutnix nachhaltig vertrieben.
Ob das jetzt eine Dose mit Steinchen ist, oder der Schlüsselbund = kommt doch auf das gleiche raus. Wobei das Mitführen einer Klapperdose durchaus auch als Absichtsverhalten gewertet werden könnte. Die hat man ja zum Werfen extra dabei. Da kann der Schlüsselbund durchaus die besseren Karten haben.
Schlafende Hunde würde ich nicht wecken und deshalb keine Versicherung anrufen. Bis jetzt hat ja die Gegenseite keine Forderungen gestellt.
Man könnte ja auch einfach anstandshalber die Kosten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen, Augentropfen kosten ja nicht die Welt. Unter der Bedingung, dass er den Hund künftig von dir fernhält.
Das würde ich sicherlich nicht machen; auch wenn es einem sehr leid tut, dass der Hund - wenn es den überhaupt stimmt - verletzt ist. Das sollte dem Hundehalter einfach mal ein Denkzettel sein. Wie so oft baden das eben die Hunde aus!
Da das Wort "Terrorzwerg" fiel, handelt es sich wohl um einen sehr kleinen Hund. Ich habe hier auch solche in der Nachbarschaft. Der Besitzer ist genauso aggro und droht Leuten Prügel an, die sich beschweren.
Aber den Hund verletzen, nur um dem Menschen eins auszuwischen, geht mir dann doch zu weit.
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Da das Wort "Terrorzwerg" fiel, handelt es sich wohl um einen sehr kleinen Hund. Ich habe hier auch solche in der Nachbarschaft. Der Besitzer ist genauso aggro und droht Leuten Prügel an, die sich beschweren.
Aber den Hund verletzen, nur um dem Menschen eins auszuwischen, geht mir dann doch zu weit.
Du hast aber schon gelesen, dass es keine Absicht war, dass der Hund getroffen wurde?
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Ja.
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Doch.
Nicht jeder Hund ist so stumpf da nicht zu reagieren und keine Angst zu bekommen.
Als ich einmal von der ersten Trainerin eine solche Dose für Ares bekommen habe, habe ich sie ihm so hart vor die Füsse geworfen das auch ihr Hund Angst bekommen hat. Der Hund ist mit einem Abstand von fast 6m hinter uns langsam herglaufen und wollte nicht mehr zur Besitzerin.
Also doch, ja. Es kann auch den anderen Hund verstören für den es nicht gedacht war. Du hast Recht.
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Ob das jetzt eine Dose mit Steinchen ist, oder der Schlüsselbund = kommt doch auf das gleiche raus. Wobei das Mitführen einer Klapperdose durchaus auch als Absichtsverhalten gewertet werden könnte. Die hat man ja zum Werfen extra dabei. Da kann der Schlüsselbund durchaus die besseren Karten haben.
Schlafende Hunde würde ich nicht wecken und deshalb keine Versicherung anrufen. Bis jetzt hat ja die Gegenseite keine Forderungen gestellt.
Das würde ich sicherlich nicht machen; auch wenn es einem sehr leid tut, dass der Hund - wenn es den überhaupt stimmt - verletzt ist. Das sollte dem Hundehalter einfach mal ein Denkzettel sein. Wie so oft baden das eben die Hunde aus!
Da das Wort "Terrorzwerg" fiel, handelt es sich wohl um einen sehr kleinen Hund. Ich habe hier auch solche in der Nachbarschaft. Der Besitzer ist genauso aggro und droht Leuten Prügel an, die sich beschweren.
Aber den Hund verletzen, nur um dem Menschen eins auszuwischen, geht mir dann doch zu weit.
Selbst ein "Terrorzwerg" kann den eigenen Hund verletzten, bringt die Gefahr das der eigene Hund ihm gegenüber nicht so freundlich reagiert, so dass man selber dann die Arschkarte hat und er kann einem das komplette Training versauen.
Das muss nichts mit dem Halter eins auswichen zu tun haben.
Der eigene Hund geht einfach vor.
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