Hundebiss Opfer

  • Hallo zusammen,


    Ich wurde vor 2 Monaten von einem Hütehund, der sich vom Besitzer losgerissen hat, angefallen und in den Unterarm gebissen. Das Ganze musste nach 4 Tagen operiert werden, ich musste tagelang eine Gipsschiene tragen, bin bis heute noch immer krank geschrieben. Mittlerweile streite ich, bzw.mein Anwalt mit der Versicherung des Hundehalters um Schmerzensgeld.

    Wie läuft das denn ab mit Folgeschäden? Irgendwann wird die Versicherung den Fall ja schließen wollen..wer zahlt denn dann bei möglichen Folgeschäden die zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht absehbar sind?

    Wäre super, wenn sich hier jemand bisschen damit auskennt. :face_with_rolling_eyes: Danke :thumbs_up:

    • Neu

    Hi


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    • Ok. Nachdem Du jetzt etliche Male auf einen eigenen Thread verwiesen wurdest und auch geschrieben hast, dass Dir keiner antwortet, schreibe ich hier mal etwas dazu.


      Deine Frage ist so, wie Du sie gestellt hast, leider nicht zu beantworten. Grundsätzlich ist es so, dass der Verursacher eines Schadens für die Folgen dieses Schadens haftet - in den konkreten Konsequenzen eingeschränkt durch das Maß, in dem dem Opfer oder anderen Beteiligten Mitschuld zugesprochen wird. Für den privaten Hundehalter gibts zudem das rechtliche Konstrukt einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Sprich: Er haftet auch, wenn er nach bestem Wissen und Gewissen versucht hat, den Vorfall zu vermeiden, sobald sich eine typische „Tiergefahr“ verwirklicht hat.


      Wie sich das aber im konkreten Fall gestaltet: Das ist eine Einzelfallprüfung. Gerade auch bei Themen wie einem angemessenem Schmerzensgeld und bei Festlegung noch nicht bekannten etwaigen Folgeschäden.


      In welcher Höhe Schmerzensgeld „angemessen“ ist: Da wirst Du öfter auf unterschiedliche Ansichten bei Verursacher und Opfer stoßen. Liegt in der Natur der Sache und ja: Ist eine der Angelegenheiten, üder die Anwälte und Versicherungen sich gerne streiten. In genau den Händen würde ich das auch lassen.


      Folgeschäden, die aktuell noch nicht absehbar sind, kannst Du logischerweise erst geltend machen, sobald sie auftreten. Am Besten gleich mit anwaltlicher Unterstützung, denn Du musst nachweisen, dass der Schaden vorhanden und auf den Biss zurück zu führen ist. Dazu kann auch niemand mehr sagen - außer umfangreiche „was wäre wenn …“-Spekulationen anzustellen. Die helfen aber in der aktuellen Situation nicht weiter. Erfahrungsgemäß verhelfen sie auch nicht zu einem größerem Sicherheitsgefühl, eher im Gegenteil.

    • Danke.Mittlerweile gibt es einen anderen Thread zum Erfahrungsaustausch.Ich möchte,ausser in diesem Thread dazu auch nichts mehr schreiben,bevor es wieder Ärger gibt.Ich wollte meine Meinung vertreten.Dass das Ärger gibt, war nicht meine Absicht.Aber danke für dein ausführliches Feedback und deine Aufmerksamkeit.

      Wenn dann muss das eh der Anwalt klären.

    • Schon mal gut, dass der Hundebesitzer eine Versicherung hat!


      Was sagen deine Ärzte zu möglichen Folgeschäden?
      Ist durch die Bissverletzung mit beeinträchtigten Folgeschäden nach der OP -von Narben und evtl. Angstzuständen abgesehen- zu rechnen?

      Ist mit Beeinträchtigung deines Alltages und Arbeitsleben zu rechnen?


      Meistens (eigentlich immer!) werden bei Schmerzensgeldforderung in Verbindung mit Folgeschäden Gutachten erstellt.

      Das zieht sich.


      Dein Anwalt sollte doch aber darüber Bescheid wissen? :ka:


      Edit: okay, alles zurück auf 0, meine Antwort ist damit natürlich hinfällig |)

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