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@Hektorine:Erst neulich mit einem Bekannten drüber gesprochen.Ich weiss natürlich nicht,ob der Halter Auflagen hat.Es ist auch nicht mein Ansinnen,dass der Hund weggenommen wird oder gar eingeschläfert wird.Aber Auflagen sollte der Halter schon bekommen.In dem Fall des Bekannten und auch in meinem Fall.
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Ist das nicht verständlich nach so einem Vorfall?
Es ist emotional ggf verständlich, weil Du nun eben ängstlich bist. Sinnvoll ist es aber nicht.
Wenn nun alle Hunde ab 50cm Maulkorb tragen und ein Kind dann vom Nachbarssheltie gebissen wird, ist es ja auch nicht besser.
Die sinnvolle Regelung ist, dass gefährliche Hunde Maulkorb tragen, unabhängig von der Größe. Und diese Regelung gibt es bereits. Aber um diese Gefährlichkeit festzustellen, muss ein Hund erst vom Ordnungsamt eingestuft werden und dafür braucht es Anzeigen, beispielsweise von Dir.
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sambo: Ist das nicht verständlich nach so einem Vorfall?
Da laufen auch Kinder auf dem Gelände rum..es ist öffentlich...nicht umsonst ist der Hund eine Gefahrenquelle,zumindest rechtlich gesehen.
Nein……ist nicht verständlich, da nicht alle großen Hunden per se gefährlich sind….und wenn du den Vorfall den entsprechenden Behörden gemeldet hättest, dann könnte es sein, dass dieser eine Hund eine Maulkorbpflicht bekommt. Dies aber nicht zu tun und dann in einem Hundeforum aufzuschlagen und eine Maulkorbpflicht für große Hunde zu fordern, finde ich irgendwie…..kurios
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Also wenn man googelt, steht da nur,dass wenn du den Vorfall beim OA anzeigt, der Besitzer einen Anhörungsbogen bekommt, den er ausfüllen muss.
Mehr passiert da erstmal nicht, es sei denn, der wurde schon öfter aktenkundig.
Aber vielleicht sollte ich das wirklich tun.
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Mag sein.
Aber, es muß ja erst einmal was kommen.
Solange niemand was anzeigt, so kann dieser Halter auch nicht "aktenkundig" werden
Dann ist es allen anderen HHs gegenüber gemein, daß sie das ausbaden müssen, was eben dieser eine Halter verbockt hat
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Also wenn man googelt, steht da nur,dass wenn du den Vorfall beim OA anzeigt, der Besitzer einen Anhörungsbogen bekommt, den er ausfüllen muss.
Mehr passiert da erstmal nicht, es sei denn, der wurde schon öfter aktenkundig.
Aber vielleicht sollte ich das wirklich tun.
Weißt du denn, dass du die erste Gebissene bist? Vielleicht bist du schon die zweite oder dritte und der Halter bekommt dann Auflagen….aber nichts zu tun, bringt doch auch nichts
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es sei denn, der wurde schon öfter aktenkundig
Na ja, selbst wenn das stimmen würde (was es nicht tut), einer muss ja den Anfang machen.
Hier wird das Prozedere recht gut beschrieben: https://www.tierrecht-anwalt.d…s-gefaehrlicher-hund.html
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@Hektorine:Erst neulich mit einem Bekannten drüber gesprochen.Ich weiss natürlich nicht,ob der Halter Auflagen hat.Es ist auch nicht mein Ansinnen,dass der Hund weggenommen wird oder gar eingeschläfert wird.Aber Auflagen sollte der Halter schon bekommen.In dem Fall des Bekannten und auch in meinem Fall.
Aber dazu müsstest du den Fall ans Ordnungsamt melden. Denn das ist für Auflagen zuständig.
Wenn du keine Meldung machst, passiert natürlich nichts
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