Probleme mit einem Nachbarn

  • Trotzdem ist meine Sorge, dass diese Person unsere Tiere bei der Gesellschaft meldet, weil er glaubt, dass wir zu viele Tiere für die Größe unserer Wohnung halten.

    Du hast bestimmt eine Erlaubnis eingeholt. Solange du das getan hast, musst du dir keine Sorgen machen.

  • Trotzdem ist meine Sorge, dass diese Person unsere Tiere bei der Gesellschaft meldet, weil er glaubt, dass wir zu viele Tiere für die Größe unserer Wohnung halten.

    Du hast bestimmt eine Erlaubnis eingeholt. Solange du das getan hast, musst du dir keine Sorgen machen.

    Solltest du sie nicht haben, würde ich mir jetzt anfangen Sorgen zu machen |).

  • Das wäre mein Weg: Geh zum Anwalt, lass dich beraten, was er in so einem Fall unternehmen könnte und lass ihn handeln. Evtl. reicht ein Schreiben mit der Androhung weiterer rechtlicher Schritte um solche Personen einzuschüchtern.

  • Nein, wir haben die Wohnungsgesellschaft damals nicht gefragt, da uns viele andere Halter der Gesellschaft sagten, dass sie es auch nicht taten und alles seit Jahrzehnten gut läuft, ohne jegliche Probleme. Wie bereits erwähnt, werden Hunde geduldet, auch bei Mietern, die nicht um eine Erlaubnis gebeten haben. Es kann doch nicht sein, dass mir meine Hunde weggenommen werden sollen, während andere Mieter ihre Hunde halten dürfen. Das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Schließlich verpetze ich auch nicht fremde Menschen, da mich das absolut nichts angeht.

  • Nein, wir haben die Wohnungsgesellschaft damals nicht gefragt, da uns viele andere Halter der Gesellschaft sagten, dass sie es auch nicht taten und alles seit Jahrzehnten gut läuft, ohne jegliche Probleme. Wie bereits erwähnt, werden Hunde geduldet, auch bei Mietern, die nicht um eine Erlaubnis gebeten haben. Es kann doch nicht sein, dass mir meine Hunde weggenommen werden sollen, während andere Mieter ihre Hunde halten dürfen. Das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Schließlich verpetze ich auch nicht fremde Menschen, da mich das absolut nichts angeht.

    Oha ...


    Du solltest das wirklich von einem Anwalt prüfen lassen, was genau zur Tierhaltung im Mietvertrag steht.

    Mit "aber andere machen das auch" kannst Du auf die Nase fallen.

    Die Wohnungsgesellschaft kann Euch die Tiere nicht wegnehmen, aber durchaus die Haltung untersagen - sprich: Ihr zieht aus oder gebt die Tiere ab.


    Und auf Gleichbehandlung kann man sich da vermutlich auch eher nicht berufen.

    Dass es nicht gerecht ist, da stimm ich zu, aber Du brauchst das unbedingt schriftlich, dass Tierhaltung erlaubt ist, sonst steht das auf sehr wackeligen Füßen ... und da braucht es nicht mal Tierschützer für.

  • Nein, wir haben die Wohnungsgesellschaft damals nicht gefragt,

    :doh:


    Dann lebt mit den Konsequenzen.

    Zu dem anderen habe ich nichts zu sagen, das ist mir zu sehr Kindergarten.

  • Nein, wir haben die Wohnungsgesellschaft damals nicht gefragt, da uns viele andere Halter der Gesellschaft sagten, dass sie es auch nicht taten und alles seit Jahrzehnten gut läuft, ohne jegliche Probleme. Wie bereits erwähnt, werden Hunde geduldet, auch bei Mietern, die nicht um eine Erlaubnis gebeten haben. Es kann doch nicht sein, dass mir meine Hunde weggenommen werden sollen, während andere Mieter ihre Hunde halten dürfen. Das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Schließlich verpetze ich auch nicht fremde Menschen, da mich das absolut nichts angeht.

    Das ... ist dann gelinde gesagt dumm gelaufen. Wenn ihr nichts schriftlich habt, bewegt ihr euch auf GANZ dünnem Eis.


    Nur weil andere Halter/Mieter das genauso handhaben, macht's das nicht sicher ... erst recht nicht vor Gesetz. Gleichberechtigung hin oder her, wer keine Genehmigung hat, hat keine Genehmigung.


    Entweder holst du dir schleunigst eine Genehmigung ein oder du lebst eben dauerhaft mit dem Risiko, dass dir (wenn das auffliegt) die Tierhaltung untersagt wird - was dann entweder einen Umzug für euch oder eben die Abgabe der Tiere bedeutet...


    Je nach Wohnungsgröße halte ich es übrigens für fraglich, ob 2 Hunde und 2 Katzen überhaupt erlaubt werden. Ich hab damals auf +-60 m² gelebt und bei zwei Hunden (1x 48 cm, 1x 35 cm Schulterhöhe) und einer Katze war dann seitens der Wohnungsgesellschaft Schluss, das haben die auch sehr deutlich formuliert.


    Und noch was: wenn Mieter A die Hunde weggenommen werden, weil er keine Genehmigung hat - ich aber schon - dann ist das echt nicht mein Problem. Ich hab mich an die Regeln gehalten, Mieter A eben nicht. Punkt.

  • In dem Fall würde ich mich jetzt erstmal bei der Gesellschaft melden, gaaanz kleine Brötchen backen und versuchen, noch eine Erlaubnis zu bekommen.

    Dass die Tierhaltung anderen Mietern erlaubt wird ist zwar insofern gut, dass man deswegen hoffen kann, dass die Vermieter grundsätzlich kein Problem mit Tieren haben. Aber daraus leitet sich keine direkte Erlaubnis für euch ab. Oder wisst ihr von niemandem, bei dem es erlaubt wurde und bei allen wird es nur ohne Erlaubnis 'geduldet'? Falls ja, woher wissen diese Mieter, dass die Vermieter von den Tieren wissen und diese dulden? Vielleicht weiß die Gesellschaft schlicht nichts von den Tieren...

    So oder so, wenn ihr nicht proaktiv seid und euch um eine Erlaubnis kümmert, dann habt ihr wahrscheinlich schlechte Karten. Vermieter finden es meistens nicht so lustig, wenn hinter ihrem Rücken einfach Tiere einziehen. Verständlicherweise... Und wenn dann noch direkt Probleme mit gemeldet werden... Da ists dann wahrscheinlich auch egal, ob diese Probleme echt sind oder nicht.

  • Ich wüsste nicht, was mit mir los wäre, wenn man uns unsere Tiere grundlos wegnehmen würde,

    Grundlos kann Dir absolut niemand Deine Tiere wegnehmen.

    Und wenn es keinen Grund gibt, sehe ich auch keinen Anlass dafür, dass Du Dir überhaupt Gedanken darüber machst.

    (vor allem dann, wenn Menschen absichtlich mit ihren Hunden an unserer Wohnung entlang laufen)

    Sorry, aber es ist vollkommen wurscht, ob Menschen absichtlich oder unabsichtlich an Eurer Wohnung entlang laufen.

    An diesem Punkt würde ich ganz zügig arbeiten, besonders mit Blick darauf:

    Nein, wir haben die Wohnungsgesellschaft damals nicht gefragt, da uns viele andere Halter der Gesellschaft sagten, dass sie es auch nicht taten und alles seit Jahrzehnten gut läuft,

    Sich darzn nicht zu kümmern ist nicht besonders klug gewesen.

    Seht zu, dass es keinen Anlass gibt, sich über Euch zu beschweren (Trainig bez. des Anschlagens) und setzt Euch mit dem Vermieter in Verbindung, um die Genehmigung nachträglich einzuholen.


    Auch wenn ich Deine Aufregung verstehen kann, würde ich mich in den Rest nicht so emotional reinschrauben. Das kostet nur Zeit und Nerven und ändert nichts. Kümmere Dich lieber um die vorgenannten Punkte, die Du beeinflussen kannst.

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