Probleme mit einem Nachbarn
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Ich habe jetzt nur den Eingangspost gelesen. Ich habe hier leider sehr Ähnliches durch... Nicht ganz so krass wie bei dir... (Wusste nicht, dass das noch krasse geht... Hart...) Aber das Einzige, dass im Endeffekt effektiv geholfen hat, war eine Anzeige bei der Polizei. Beide Parteien mussten dann zur Vernehmung antanzen. Ich glaube, das hat sie nachhaltig beeindruckt. Seither ist Ruhe. Das würde ich dir auch empfehlen.
Falls du unsere "Leidensgeschichte" nachlesen willst... Bitteschön: Ständige Beschwerden durch Nachbarin - Was kann ich noch tun?
Alles Gute dir!
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RafiLe1985 an Deinen Thread musste ich auch erst denken. Hier hat sich im Lauf der Diskussion aber raus gestellt, dass das Problem tiefer liegt. Es gibt scheinbar gar keine Haltungserlaubnis, sondern nur eine Duldung (die auf Hörensagen beruht). Klar, die Bedrohungen kann man zur Anzeige bringen, aber das Problem der Tierhaltung muss anders gelöst werden.
Vielleicht steht ja - mit Glück - etwas dazu im Mietvertrag. Aber das würde ich wirklich von jemandem prüfen lassen, der sich damit auskennt. Da gibt es inzwischen so viele Klauseln und Ausnahmen. Mir war gar nicht klar, dass man das u.U. auch an der Hundegröße festmachen kann.
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RafiLe1985 an Deinen Thread musste ich auch erst denken. Hier hat sich im Lauf der Diskussion aber raus gestellt, dass das Problem tiefer liegt. Es gibt scheinbar gar keine Haltungserlaubnis, sondern nur eine Duldung (die auf Hörensagen beruht). Klar, die Bedrohungen kann man zur Anzeige bringen, aber das Problem der Tierhaltung muss anders gelöst werden.
Vielleicht steht ja - mit Glück - etwas dazu im Mietvertrag. Aber das würde ich wirklich von jemandem prüfen lassen, der sich damit auskennt. Da gibt es inzwischen so viele Klauseln und Ausnahmen. Mir war gar nicht klar, dass man das u.U. auch an der Hundegröße festmachen kann.
Ah ok, hätte ich doch mal ganz lesen sollen. Aber eigentlich darf man Hundehaltung per se doch gar nicht mehr verbieten, oder?
Trotzdem muss man sich nicht bedrohen lassen, finde ich. Ich wenn es schon derart eskaliert ist, würde ich definitiv die Polizei dazu holen.
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Aber eigentlich darf man Hundehaltung per se doch gar nicht mehr verbieten, oder?
Die Hundehaltung darf nicht pauschal verboten werden. Sie ist aber auch nicht pauschal erlaubt.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Um eine solche zu treffen, muss der Vermieter gefragt werden.
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Fakt ist, dass ich meinen ersten Hund schon damals in meiner Wohnung (mit Erlaubnis) hatte und es nicht riskieren wollte, dass ich ihn abgeben muss, obwohl bekannt ist, dass die Wohnungsgesellschaft Hunde duldet und davon auch nachweislich weiß. Daher blieb das beim Umzug zu meiner Frau unter uns. Ein allgemeines Verbot von Haustieren ist ohnehin nicht erlaubt. Da meine Hunde keinen Ärger machen, finde ich es unfassbar, dass ein anderer Halter uns mit solchen Dingen droht. Ich werde mich demnächst etwas genauer darüber informieren und gegebenenfalls mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen, sofern keine Ruhe einkehrt.
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Es spielt aber keine Rolle, ob Du etwas unfair oder unfassbar findest.
Du hast den Hund unterschlagen und das kann Dir jetzt auf die Füße fallen.
Ich würde mich auch nicht "demnächst" sondern sehr zeitnah mit der Gesellschaft auseinandersetzen. Sieht nämlich blöd aus, wenn die Gegenseite Dir zuvor kommt und Du in die Defensive gedrängt wirst.
Dann kannst Du Dich wirklich nur noch rechtfertigen.
Es war blauäugig, sich auf die Duldung zu verlassen und zu hoffen, dass es nicht auffällt.
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Überlegt euch ob ihr die Erlaubnis noch einholt. Was steht im Mietvertrag? Wie lange wohnt ihr schon da? In der Regel ist das nur Formsache und wird erstellt und abgelegt. Man sollte das aber machen. Besser gleich bevor der doofe Nachbar euch dort anschwärzt. In den allermeisten Fällen wollen die Vermieter einem nichts Böses. Die wollen ja auch nicht, dass ihr auszieht und dann jemand neuen suchen, Besichtigungen und Verträge machen etc.
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Ich finde, die Geschichte hat weniger mit Hunden zu tun als mit Stalking. Strafrechtlich wird denen nicht so leicht beizukommen sein (obwohl das auch eine Rolle spielt). Aber ein Kontaktverbot (einstweilige Verfügung, Amtsgericht) wäre wohl das Effektivste. Fragt euren Anwalt.
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Ich würde einfach mal bei eurer Genossenschaft nachfragen, wie es so aussieht mit der Hundehaltung. Meine Genossenschaft duldet Hunde nur, wenn sie schriftlich beantragt und erlaubt wurden. Die Genossenschaft meiner Ma in einer Kleinstadt dulden Hunde. Egal, ob sie laut sind, leise, groß, klein, 5 Hunde oder nur einer. Und das alles ganz ohne schriftliche Erlaubnis. Wäre es bei deiner Genossenschaft ähnlich, kann man dir eigentlich - ich hoffe, ich erzähle keinen Stuss - nicht so leicht weg nehmen, bzw zwingen abzugeben oder auszuziehen. Bei meiner Genossenschaft hingegen, könnte man mich zwingen die Hunde abzugeben oder auszuziehen, wenn ich sie nicht beantragen würde.
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Ich habe mich bereits erkundigt. Unsere Nachbarn, die ebenfalls Hunde halten und bei der Gesellschaft sind, sagten, dass wir uns eine Duldungsbescheinigung holen können. Außerdem wurde mir berichtet, dass das gesamte Haus hundefrei werden muss, wenn ein Bewohner des Hauses seine Hunde abgibt - ob das stimmt, sei mal dahingestellt.
Leider war es aufgrund unserer privaten Situation nicht möglich, die Hunde beim Vermieter anzumelden, da wir sie auf gar keinen Fall abgeben wollten. Ich bin mit den Hunden zu meiner Frau gezogen. In dieser Großstadt ist es nahezu unmöglich, eine Wohnung zu finden, und die Tatsache, dass man Hundehalter ist, macht es umso schwieriger. Dementsprechend haben wir alles auf diese Duldung der Gesellschaft gesetzt, was bei den anderen Haltern ja auch zu klappen scheint, obwohl die Gesellschaft Kenntnis davon hat. Natürlich hat man eine ganz andere Sichtweise, wenn man Außenstehender ist und die Situation rational bewertet.
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