Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 18
- Helfstyna
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Hi
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Ich wollte den Hunden gerade Futter bestellen und sag zu meinem Mann dass ich ihnen auch Dosen bestelle weil sie das Müsli nur gemixt mit Dose fressen. Daraufhin mein Mann "aber im Keller liegt noch ein ganzer Karton Dosen".
Also runter in den Keller, wo tatsächlich unter der Treppe, unter einem Sack Kartoffeln ein Zooplus Karton lag. Die Dosen haben MHD 06/20. Sie sind nicht aufgebläht, einziges Manko dran ist dass eine Maus wohl fressen wollte und dran gekratzt und das Papier abgenagt hat. Mein Mann (in seiner Familie wird penibelst aufs MHD geachtet) sagt wegwerfen, die kannst nicht mehr verfüttern 2 Jahre nach MHD. Ich (in meiner Familie herrscht die Devise wenn's nicht selber wegrennt oder pelzig ist kann man's ruhig essen) sage wir können das problemlos verfüttern weil Dose und nichts aufgebläht ist und außerdem sind es nur 1,5 Jahre nach MHD. Es sind 12 x 800gr Rinti und ich mag die nicht wegwerfen...
Was sagt das Dogforum?
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Ich würde es füttern
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kommt drauf an, wie tief es in die Materie geht... Wir machen (zum Glück) fast gar kein Erbrecht, daher hab ich vieles schon wieder vergessen.
Aber ich meine, dass es noch die ein oder andre Userin mit tiefergehenden Kenntnissen gibtKurz und bündig.
Mein Mann ist 2019 gestorben. Wir haben 2 Söhne, ein Haus, was uns zu gleichen Teilen gehört. Es liegt ein Berliner Testament vor, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen und sollte einer der Söhne vor dem Ableben des anderen Partners sein Erbanteil einfordern, bekommt er den Pflichtteil.
Nun ist genau das geschehen; ein Sohn will seinen Pflichtteil haben und ich habe gelesen, dass, wenn er den einfordert, sich der Pflichtteil auf die Hälfte reduziert. Ist das so?
Der Sohn war bei einem Anwalt und ich habe mir auch einen Anwalt genommen, obwohl mir das total widerstrebt, doch das tut jetzt hier nichts zur Sache
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Was sagt das Dogforum?
Aufmachen, dran riechen, dem Hund anbieten. Frisst er und es gibt keinen Durchfall, ist alles okay, würde ich denken.
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kommt drauf an, wie tief es in die Materie geht... Wir machen (zum Glück) fast gar kein Erbrecht, daher hab ich vieles schon wieder vergessen.
Aber ich meine, dass es noch die ein oder andre Userin mit tiefergehenden Kenntnissen gibtKurz und bündig.
Mein Mann ist 2019 gestorben. Wir haben 2 Söhne, ein Haus, was uns zu gleichen Teilen gehört. Es liegt ein Berliner Testament vor, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen und sollte einer der Söhne vor dem Ableben des anderen Partners sein Erbanteil einfordern, bekommt er den Pflichtteil.
Nun ist genau das geschehen; ein Sohn will seinen Pflichtteil haben und ich habe gelesen, dass, wenn er den einfordert, sich der Pflichtteil auf die Hälfte reduziert. Ist das so?
Der Sohn war bei einem Anwalt und ich habe mir auch einen Anwalt genommen, obwohl mir das total widerstrebt, doch das tut jetzt hier nichts zur Sache
Mir wäre jetzt nicht bekannt/erinnerlich, dass sich der Pflichtteil in diesem Fall reduziert. Sicher kann ich es dir aber leider nicht beantworten.
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Kurz und bündig.
Mein Mann ist 2019 gestorben. Wir haben 2 Söhne, ein Haus, was uns zu gleichen Teilen gehört. Es liegt ein Berliner Testament vor, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen und sollte einer der Söhne vor dem Ableben des anderen Partners sein Erbanteil einfordern, bekommt er den Pflichtteil.
Nun ist genau das geschehen; ein Sohn will seinen Pflichtteil haben und ich habe gelesen, dass, wenn er den einfordert, sich der Pflichtteil auf die Hälfte reduziert. Ist das so?
Der Sohn war bei einem Anwalt und ich habe mir auch einen Anwalt genommen, obwohl mir das total widerstrebt, doch das tut jetzt hier nichts zur Sache
Mir wäre jetzt nicht bekannt/erinnerlich, dass sich der Pflichtteil in diesem Fall reduziert. Sicher kann ich es dir aber leider nicht beantworten.
Ist das nicht nur beim Enterben der Fall?
Komplett enterben geht nicht, weshalb sich dabei der Anteil halbiert. Dafür muss aber ein triftiger Grund vorhanden sein.
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Ist das nicht nur beim Enterben der Fall?
Das weiß ich ja nicht, aber das habe ich gelesen
ZitatErmittlung des Pflichtteilswert
Der Pflichtteilsanspruch beträgt grundsätzlich die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Für den Fall, dass z. B. ein Kind seinen Pflichtteil bei einem Berliner Testament einklagen will, entspräche seine Erbquote ¼ des Nachlasses, sofern es noch ein weiteres Kind gibt. Dementsprechend beträgt der Pflichtteil dann 1/8 des Nachlasswertes.
das ist aber auch kompliziert
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Ist das nicht nur beim Enterben der Fall?
Das weiß ich ja nicht, aber das habe ich gelesen
ZitatErmittlung des Pflichtteilswert
Der Pflichtteilsanspruch beträgt grundsätzlich die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Für den Fall, dass z. B. ein Kind seinen Pflichtteil bei einem Berliner Testament einklagen will, entspräche seine Erbquote ¼ des Nachlasses, sofern es noch ein weiteres Kind gibt. Dementsprechend beträgt der Pflichtteil dann 1/8 des Nachlasswertes.
das ist aber auch kompliziert
Der Rechtsanwalt müsste dahingehend Bescheid wissen.
Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass das gut ausgeht und auch ganz fest, dass sich das mit deinem Sohn wieder einrenkt.
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