Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 18
- Helfstyna
- Geschlossen
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Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass das gut ausgeht und auch ganz fest, dass sich das mit deinem Sohn wieder einrenkt.
Danke für beides, aber mit dem Sohn sehe ich schwarz, weil wir nicht mal wissen, warum er den Kontakt abgebrochen hat und selbst von seinem Zwilingsbruder nichts mehr wissen will
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Hi
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Zitat
Ermittlung des Pflichtteilswert
Der Pflichtteilsanspruch beträgt grundsätzlich die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Für den Fall, dass z. B. ein Kind seinen Pflichtteil bei einem Berliner Testament einklagen will, entspräche seine Erbquote ¼ des Nachlasses, sofern es noch ein weiteres Kind gibt. Dementsprechend beträgt der Pflichtteil dann 1/8 des Nachlasswertes.
das ist aber auch kompliziert
Das Zitat ist richtig. Gäbe es das Berliner Testament nicht, hätte von der Haushälfte deines Mannes du die Hälfte und die Kinder miteinander auch die Hälfte geerbt. Bei zwei Kindern also jeweils ein Viertel. Das Berliner Testament setzt bei vorzeitiger Beanspruchung des Erbteils, das Erbe auf den Pflichtteil herunter. Und der beträgt die Hälfte des eigentlich zustehenden Erbteils von einem Viertel. Somit bekommt dein Sohn nur noch ein Achtel.
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Eni46 ganz lieben Dank
Ergänzend kannst Du noch prüfen, ob das Testament eine sogenannte „Pflichtteilsstrafklausel“ enthält. Ist das der Fall, so stünde ihm auch für die Erbfolge auf Dich (die hoffentlich noch ganz, ganz lange nicht eintritt) der Pflichtteil und nicht der gesetzliche Erbteil zu. Den Pflichtteil selbst kann man nicht eingrenzen, aber er ist „nur“ die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
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Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass das gut ausgeht und auch ganz fest, dass sich das mit deinem Sohn wieder einrenkt.
Danke für beides, aber mit dem Sohn sehe ich schwarz, weil wir nicht mal wissen, warum er den Kontakt abgebrochen hat und selbst von seinem Zwilingsbruder nichts mehr wissen will
Eine neue Partnerin?
Egal und auch zu privat. Jedenfalls wünsche ich dir Alles Gute. So etwas ist immer eine schwere Situation und heikel. 🍀🍀🍀
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Kann man Torte, die man essen MUSS, um die Rückfahrpiepser in 30facher Ausführung NICHT mit dem Vorschlaghammer zu deaktivieren, eigentlich von der Steuer absetzen?
Ich frage für mich und mein Finanzamt.
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Kann man Torte, die man essen MUSS, um die Rückfahrpiepser in 30facher Ausführung NICHT mit dem Vorschlaghammer zu deaktivieren, eigentlich von der Steuer absetzen?
Ich frage für mich und mein Finanzamt.
Willst du anstatt dem Vorschlaghammer, ein ausladendes Heck nehmen?
Wenn, dann denke ich, stehen die Chancen gut.
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Kann man Torte, die man essen MUSS, um die Rückfahrpiepser in 30facher Ausführung NICHT mit dem Vorschlaghammer zu deaktivieren, eigentlich von der Steuer absetzen?
Ich frage für mich und mein Finanzamt.
Ich hab gelesen:
Kann man Tote, die man essen muss....
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Nein, da passiert hier nix bei meinem vierbeinigen Fitness-Studio.
Das ging an @Zweizylinder
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Nein, da passiert hier nix bei meinem vierbeinigen Fitness-Studio.
Na, die Toten wären auch schwieriger beim Finanzamt abzusetzen.
Glaub ich.
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