Frage zu Hundeschulen, Trainern und §11
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Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Vielleicht wisst ihr da ja Bescheid. Es sind ja auch sicher ein paar Hundetrainer anwesend.
Ist es legitim, wenn eine Hundeschule einen Kurs von einer Auszubildenden (welche z.B. gerade am Ende einer Ausbildung zum Hundetrainer steht) abhalten lässt?
Und wie ist es bei Hundeschulen allgemein? Braucht jeder den §11, der eine Gruppe anleitet oder reicht es, wenn ein Hundetrainer diesen z.B. hat und während des Kurses / dem Unterricht mit anwesend ist, diesen aber nicht selbst leitet?
Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße
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Im Zweifelsfall musst du dich darüber bei deinem Veterinäramt erkundigen, da gibts wohl große Unterschiede. Ich kenne es von anderen so, dass das geht.
Irgendwie muss man ja auch üben, ich fände es höchst bedenklich, wenn ich am Tag nach dem 11er plötzlich Kurse und Einzelstunden anbieten würde und sowas nie eigenverantwortlich gemacht hätte. Hospitieren reich da meiner Erfahrung nach nicht. Also bleibt im Grunde nur Verein, Praktika in Tierheimen, gratis Übungsstunden für Freunde/Bekannte oder eben die Mitarbeit bei einem etablierten Trainer. Ich habe alle drei anderen Lösungen gewählt, hoffe aber nächstes Jahr auch noch zu einer Trainerin zu können.
Ob du das möchtest steht auf einem anderen Blatt und natürlich wirft es die Frage auf, ob diese Stunden genauso viel kosten.
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