Gassi gehen und die (privaten) offenen Wiesenflächen
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Ich halte das insgesamt für einen unlösbaren Kinflikt, der mit der negativen Korrelation von "Hundedichte in der Stadt" und "verfügbare Löseflächen in der Stadt" zu tun hat. Irgendwo gehört JEDE freie Fläche jemandem bzw. gibt es Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Ansprüchen. Und rausfahren? Auch da drängen sich mit meiner Erfahrung im Oberfränkischen die Hundehalter aus der nahegelegenen Mittelstadt/Großstadt und verärgern die ländlichen Anwohner und Bauern, so daß im städtischen Umfeld fast schon die gleichen Restriktionen herrschen, wie in der Stadt selbst.
Ich selbst kann mir die Haltung eines auch nur mittelgroßen Hundes in der Stadt kaum vorstellen...
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Hi
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Ich war zwei Mal für 10 Minuten in Frankfurt und wurde schon angemotzt. Ich würde gerne auch so einschüchternd wirken, dass das niemand wagt. Hast du einen Tipp?
Schwierig … ich würde vermuten , dass liegt bei mir an der Statur :-)
Ich tipp eher drauf, dass es am Stadtviertel liegt...
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Was folgt entspricht meiner Rechtsauffassung und ist zugleich keine Rechtsberatung.
Überall dort wo ich hin gehen kann, kann auch mein Hund hingehen. Da es dort kein Zaun oder eine andere Unfriedung gibt die es erschwert kann ich da rumlaufen, rumspringen oder sonst etwas tun, wie auch mein Hund. Oder auch nicht, dazu gleich. Aber ein Hausfriedensbruch ist es nicht, da wegen des nichtvorhandenen Zauns, zumindest von einer Duldung des Eigentümers auszugehen ist die das Betreten nicht verweigert. Also betreten ist kein Problem.
Die Geschäfte klein und groß. Dem Hund das zu verbieten wird tierschutzrechtlich zu einem Problem, ein Abruchsignal und schnell weiter zum Park sollte aber drin sein. Mit Sicherheit wird es bei euch eine Hundeverordnung geben die das aufsammeln von festen Hinterlassenschaften regelt. Nun kommen wir zu den flüssigen Hinterlassenschaften. Und da wird es Interessant, denn wir sind für Schäden die dadurch entstehen haftbar. Für jeglichen Schaden. (Hausfassaden, Laternenpfähle, Rasenflecken, Zäune, Bäume). Und Hunde pinkeln viel. Selbst wenn unser Hund irgendwo in der Pampa pinkelt und ein Gänzeblümchen geht ein wäre es ein haftbar zu machender Schaden. Das Thema Duldung und ein anderer fundamentaler Rechtsgrundsatz: Das wir nicht ständig am blechen sind hat zwei Gründe. Zum einen wird das Lösen von Hunden geduldet (Parks z.B.) und zum zweiten ... naja, wo kein Kläger da kein Beklagter. (Grünstreifen vor Häusern.) Schilder wie: Hier kein Hundeklo. Sollte man also ernst nehmen. Denn hier liegt definitiv eine Willensbekundung vor die darauf hinweißt das da nix geduldet wird.
Aber so ganz allgemein gesprochen, der einfachste Weg ist gesunder Menschenverstand. Ich halte es gerne mit dem Satz: Grün ist OK - andere Farben NoWay.
Und mal ganz ehrlich, möchte man selbst nen zugepinkelten und zugekackten Vorgarten, zerfressene Zaune oder unten rostige Laternenpfähle, kaputte Fassaden oder nen stinkendes Fahrrad... warum sollten andere das wollen.
Und die Aggression von den Grünflächenmenschen kann ich verstehen. Den die wühlen in Hundekacke rum und kratzen den Scheiß von ihren Maschinen obwohl sie das nur wegen ein paar Idioten tun. Und Menschen sind nun mal Schubladentiere und wir Hundehalter stecken da nun mal alle in einer drin und müssen uns den Platz mit wenigen Aufsammelverweigerern teilen. Ist nicht schön, kann man aber nicht ändern. Also Verständnis zeigen beim zurückpöbeln. ^^
Da fällt mir doch gerade ein warum ich Matos Häufchen wegsammel. Ich tue das nämlich weil ich kein Bock hab da reinzutreten beim nächsten Mal Gassi. Wer merkt sich denn sowas.
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Nur mal aus Interesse warum gibt es dann in Thüringen und Sachsen Anhalt Parks/ Grünflächen wo Hunde klar verboten sind. Wenn hier gesagt wird, Kommunen dürfen das nicht?
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Was folgt entspricht meiner Rechtsauffassung und ist zugleich keine Rechtsberatung.
Überall dort wo ich hin gehen kann, kann auch mein Hund hingehen. Da es dort kein Zaun oder eine andere Unfriedung gibt die es erschwert kann ich da rumlaufen, rumspringen oder sonst etwas tun, wie auch mein Hund. Oder auch nicht, dazu gleich. Aber ein Hausfriedensbruch ist es nicht, da wegen des nichtvorhandenen Zauns, zumindest von einer Duldung des Eigentümers auszugehen ist die das Betreten nicht verweigert. Also betreten ist kein Problem.
Die Geschäfte klein und groß. Dem Hund das zu verbieten wird tierschutzrechtlich zu einem Problem, ein Abruchsignal und schnell weiter zum Park sollte aber drin sein. Mit Sicherheit wird es bei euch eine Hundeverordnung geben die das aufsammeln von festen Hinterlassenschaften regelt. Nun kommen wir zu den flüssigen Hinterlassenschaften. Und da wird es Interessant, denn wir sind für Schäden die dadurch entstehen haftbar. Für jeglichen Schaden. (Hausfassaden, Laternenpfähle, Rasenflecken, Zäune, Bäume). Und Hunde pinkeln viel. Selbst wenn unser Hund irgendwo in der Pampa pinkelt und ein Gänzeblümchen geht ein wäre es ein haftbar zu machender Schaden. Das Thema Duldung und ein anderer fundamentaler Rechtsgrundsatz: Das wir nicht ständig am blechen sind hat zwei Gründe. Zum einen wird das Lösen von Hunden geduldet (Parks z.B.) und zum zweiten ... naja, wo kein Kläger da kein Beklagter. (Grünstreifen vor Häusern.) Schilder wie: Hier kein Hundeklo. Sollte man also ernst nehmen. Denn hier liegt definitiv eine Willensbekundung vor die darauf hinweißt das da nix geduldet wird.
Aber so ganz allgemein gesprochen, der einfachste Weg ist gesunder Menschenverstand. Ich halte es gerne mit dem Satz: Grün ist OK - andere Farben NoWay.
Und mal ganz ehrlich, möchte man selbst nen zugepinkelten und zugekackten Vorgarten, zerfressene Zaune oder unten rostige Laternenpfähle, kaputte Fassaden oder nen stinkendes Fahrrad... warum sollten andere das wollen.
Und die Aggression von den Grünflächenmenschen kann ich verstehen. Den die wühlen in Hundekacke rum und kratzen den Scheiß von ihren Maschinen obwohl sie das nur wegen ein paar Idioten tun. Und Menschen sind nun mal Schubladentiere und wir Hundehalter stecken da nun mal alle in einer drin und müssen uns den Platz mit wenigen Aufsammelverweigerern teilen. Ist nicht schön, kann man aber nicht ändern. Also Verständnis zeigen beim zurückpöbeln. ^^
Da fällt mir doch gerade ein warum ich Matos Häufchen wegsammel. Ich tue das nämlich weil ich kein Bock hab da reinzutreten beim nächsten Mal Gassi. Wer merkt sich denn sowas.
Eine Anmerkung zu den ‚flüssigen Hinterlassenschaften‘: Oft dürfte es der Gegenseite schwer fallen, überhaupt das Vorliegen eines Schadens darzulegen. Und selbst wenn es gelingt, wie soll man diesen Schaden einem einzelnen Hund (und damit dann mittelbar dem Halter) zurechnen ?
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Nur mal aus Interesse warum gibt es dann in Thüringen und Sachsen Anhalt Parks/ Grünflächen wo Hunde klar verboten sind. Wenn hier gesagt wird, Kommunen dürfen das nicht?
Wer sagt das Kommunen das nicht dürfen ?
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Was folgt entspricht meiner Rechtsauffassung und ist zugleich keine Rechtsberatung.
Überall dort wo ich hin gehen kann, kann auch mein Hund hingehen. Da es dort kein Zaun oder eine andere Unfriedung gibt die es erschwert kann ich da rumlaufen, rumspringen oder sonst etwas tun, wie auch mein Hund. Oder auch nicht, dazu gleich. Aber ein Hausfriedensbruch ist es nicht, da wegen des nichtvorhandenen Zauns, zumindest von einer Duldung des Eigentümers auszugehen ist die das Betreten nicht verweigert. Also betreten ist kein Problem.
Die Geschäfte klein und groß. Dem Hund das zu verbieten wird tierschutzrechtlich zu einem Problem, ein Abruchsignal und schnell weiter zum Park sollte aber drin sein. Mit Sicherheit wird es bei euch eine Hundeverordnung geben die das aufsammeln von festen Hinterlassenschaften regelt. Nun kommen wir zu den flüssigen Hinterlassenschaften. Und da wird es Interessant, denn wir sind für Schäden die dadurch entstehen haftbar. Für jeglichen Schaden. (Hausfassaden, Laternenpfähle, Rasenflecken, Zäune, Bäume). Und Hunde pinkeln viel. Selbst wenn unser Hund irgendwo in der Pampa pinkelt und ein Gänzeblümchen geht ein wäre es ein haftbar zu machender Schaden. Das Thema Duldung und ein anderer fundamentaler Rechtsgrundsatz: Das wir nicht ständig am blechen sind hat zwei Gründe. Zum einen wird das Lösen von Hunden geduldet (Parks z.B.) und zum zweiten ... naja, wo kein Kläger da kein Beklagter. (Grünstreifen vor Häusern.) Schilder wie: Hier kein Hundeklo. Sollte man also ernst nehmen. Denn hier liegt definitiv eine Willensbekundung vor die darauf hinweißt das da nix geduldet wird.
Aber so ganz allgemein gesprochen, der einfachste Weg ist gesunder Menschenverstand. Ich halte es gerne mit dem Satz: Grün ist OK - andere Farben NoWay.
Und mal ganz ehrlich, möchte man selbst nen zugepinkelten und zugekackten Vorgarten, zerfressene Zaune oder unten rostige Laternenpfähle, kaputte Fassaden oder nen stinkendes Fahrrad... warum sollten andere das wollen.
Und die Aggression von den Grünflächenmenschen kann ich verstehen. Den die wühlen in Hundekacke rum und kratzen den Scheiß von ihren Maschinen obwohl sie das nur wegen ein paar Idioten tun. Und Menschen sind nun mal Schubladentiere und wir Hundehalter stecken da nun mal alle in einer drin und müssen uns den Platz mit wenigen Aufsammelverweigerern teilen. Ist nicht schön, kann man aber nicht ändern. Also Verständnis zeigen beim zurückpöbeln. ^^
Da fällt mir doch gerade ein warum ich Matos Häufchen wegsammel. Ich tue das nämlich weil ich kein Bock hab da reinzutreten beim nächsten Mal Gassi. Wer merkt sich denn sowas.
Eine Anmerkung zu den ‚flüssigen Hinterlassenschaften‘: Oft dürfte es der Gegenseite schwer fallen, überhaupt das Vorliegen eines Schadens darzulegen. Und selbst wenn es gelingt, wie soll man diesen Schaden einem einzelnen Hund (und damit dann mittelbar dem Halter) zurechnen ?
Wenn man es wollte, wäre es garnicht so schwer, denke ich. Und wenn ich länger darüber nachdenke, stelle ich fest das es doch schwer werden könnte. ^^
Foto vom Rasen, Foto vom pinkelnden Hund und Fotos die die Veränderung des Rasens dokumentieren sollten aber ausreichen... aber wer macht das schon. Kostet zuviel Zeit und der Aufwand ist so groß, dass es wohl keinen Sinn macht. Naja, warum man es duldet ist ja auch eher egal. Aber in der Theorie... welche meistrns an der Praxis scheitert...
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Eine Anmerkung zu den ‚flüssigen Hinterlassenschaften‘: Oft dürfte es der Gegenseite schwer fallen, überhaupt das Vorliegen eines Schadens darzulegen. Und selbst wenn es gelingt, wie soll man diesen Schaden einem einzelnen Hund (und damit dann mittelbar dem Halter) zurechnen ?
Wenn man es wollte, wäre es garnicht so schwer, denke ich. Und wenn ich länger darüber nachdenke, stelle ich fest das es doch schwer werden könnte. ^^
Foto vom Rasen, Foto vom pinkelnden Hund und Fotos die die Veränderung des Rasens dokumentieren sollten aber ausreichen... aber wer macht das schon. Kostet zuviel Zeit und der Aufwand ist so groß, dass es wohl keinen Sinn macht. Naja, warum man es duldet ist ja auch eher egal. Aber in der Theorie... welche meistrns an der Praxis scheitert...
… und zudem müsstest Du noch dokumentieren, dass in der Zeit zwischen Pinkeln und Eintritt des Schadens kein anderer Hund an diese Stelle… und dass der Schaden nicht durch eine andere Ursache entstanden ist…
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Komisch, bei mir wächst der Rasen an den Stellen, an die mein Hund immer pinkelt, besonders saftig und dunkelgrün. Ich kann mir kaum vorstellen, dass von einem Hund allein überhaupt Schaden entstehen kann, für den jemand allein verantwortlich gemacht werden kann.
Rücksicht sollte man aber trotzdem nehmen.
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Komisch, bei mir wächst der Rasen an den Stellen, an die mein Hund immer pinkelt, besonders saftig und dunkelgrün. Ich kann mir kaum vorstellen, dass von einem Hund allein überhaupt Schaden entstehen kann, für den jemand allein verantwortlich gemacht werden kann.
Rücksicht sollte man aber trotzdem nehmen.
Rasen keine Ahnung, aber unsere Müllbox hat an der Stelle, an der irgendwer seinen Rüden hat pinkeln lassen, die Farbe verändert.
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