Adopt don't shop😉
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Ohne Statistik kann man doch überhaupt Nichts sagen. Einzelfälle sind Einzelfälle.
Mein Züchterhund hätte die Züchterin gerne zurückgeholt durfte aber nicht. Als es so weit war dürfte ich Pflegestelle Nummer 3 oder 4 mit Zwingeraufenthalten bei ihr dazwischen gewesen sein. Und sie hat sich wirklich, wirklich Mühe beim vermitteln gemacht und parallel alles dafür getan ihr Leben so zu verändern, dass dieser Hund reinpasst.
Sie fragt sich bis heute, was dabei schief gelaufen ist. Würde ihn bis heute jederzeit nehmen und ich bin deshalb bis heute kein Eigentümer dieses Hundes.
Erster, einziger und nach Aufgabe der Zucht auch letzter Rückläufer.
Jetzt kennst du auch Einen und ich kenne dafür keinen Tierschutzrückläufer, die bleiben alle bis zum Ende. Eigene Blase ist halt eigene Blase und nicht alles.
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Ehrlich? Wenn ich einen bei einem Züchter für nicht wenig Geld gekauften Hund nicht mehr halten kann oder will verkaufe ich den zu einem ordentlichen Preis an einen anderen Interessenten weiter und gebe ihn nicht dem Züchter für wenig oder gar kein Geld zurück.
Das kann ich aber genauso mit dem Tierheim Hund machen, bei den Kleinanzeigen bekomme ich dann vielleicht sogar noch Geld, im Tierheim muss ich was bezahlen.
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Sagen wir mal so: Ich jezt mehrfach erlebt was passiert, wenn man einen Irish aus der VDH Zucht versucht über ein Portal zu verkaufen anstatt in zum Züchter zurückzugeben.
Da kommt aber Leben in die Buden und der betreffende Züchter versucht diesen Hund zurückzubekommen.
DAS geht gar nicht!
Das ist zwar total OT (sorry!), aber wie kommt das? Also ist das dann Vorkaufsrecht? Ist das rechtlich bindender als diese "darf nur an den Verein zurück"-Klausel in den Übernahmeverträgen des Tierschutz?
Weil ich darüber so häufig lese, dass die rechtlich nicht haltbar sei.
Kennst du da zufällig den Unterschied?
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Finde ich prinzipiell sehr gut. Widerspricht aber der Logik, dass ein verkauftes Tier mit allen Rechten dem neuen Besitzer gehört und der Verkäufer nicht suggerieren darf, noch Anspruch auf es zu haben.
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Meiner ist nicht gekauft, aber davon ab.
Zumindest bei Pferden ist Vorkaufsrecht üblich. Das heißt aber, ich suche einen Käufer zum Preis X und dann muss ich erst den Vorkaufsrechinhaber informieren und fragen, willst du für Preis X kaufen? Falls ja, muss ich an ihn verkaufen.
Alles was mit festem Preis im Vertrag steht, gerade, wenn der sehr günstig ist, geht nicht.
Also könnte man gerade bei den derzeitigen Preisen einen billigen Tierheimhund kaufen und als teuren Modemix verkaufen und das Tierheim hätte mit Vorkaufsrecht nur die Möglichkeit den Hund zum teuren Preis zurückzukaufen.
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Züchter und tierschutzmitarbeiter haben unterschiedliche Aufgaben und Ansprüche.
Züchter würden vielleicht als th Mitarbeiter versagen, weil sie sich mit unterschiedlichen Rassen und den Bedürfnissen von Problemhunde nicht so gut auskennen und tierheimmitarbeiter würden als züchter versagen weil sie keine Ahnung von Genetik haben (z.b).
Von daher ist ein Vergleich unsinnig.
Ein Fall z.b vom tierheim:
Mops soll nicht an Haushalt mit Kinder. Die interessenten wurden darüber aufgeklärt und sagten sie seien damit einverstanden.
2 wochen kommt der Hund zurück, weil er ein Kind gebissen hat. Die leute haben dem tierheim nicht geglaubt und meinten sie übertreiben und ein Mops beißt keinen.
Das sind Fälle, da kann niemand was machen.
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Sagen wir mal so: Ich jezt mehrfach erlebt was passiert, wenn man einen Irish aus der VDH Zucht versucht über ein Portal zu verkaufen anstatt in zum Züchter zurückzugeben.
Da kommt aber Leben in die Buden und der betreffende Züchter versucht diesen Hund zurückzubekommen.
DAS geht gar nicht!
Das ist zwar total OT (sorry!), aber wie kommt das? Also ist das dann Vorkaufsrecht? Ist das rechtlich bindender als diese "darf nur an den Verein zurück"-Klausel in den Übernahmeverträgen des Tierschutz?
Weil ich darüber so häufig lese, dass die rechtlich nicht haltbar sei.
Kennst du da zufällig den Unterschied?
Da gibt es keinen Unteschied. Natürlich kann ein Züchter versuchen den Hund zurückzukaufen, einen Anspruch darauf hat er nicht.
Und es wird aber auch nicht immer klappen und er muss es ja auch erst mal erfahren.
Bei meiner Rasse habe ich auch schon mehrfach Hunde vom Züchter in den Kleinanzeigen gefunden. In einem Fall hat daraufhin die Züchterin, die Halterin überredet den Hund doch zu behalten, andere konnten zumindest dann über Facebook-Gruppen vermittelt werden.
Wenn es sich um ältere oder kranke Hunde handelt, kann oder will auch nicht jeder Züchter den Hund zurücknehmen. Ja, gute Züchter bemühen sich dann um eine Vermittlung. Ob das immer besser ist, als wenn ein Tierheim die Vermittlung übernehmt würde ich aber auch nicht unterschreiben wollen.
Und es gibt davon mal ab auch die Situation, dass es für einen Hund besser sein kann, wieder abgegeben zu werden, wenn es nicht passt.
Ich kenne so einige Hunde, wo ich denke: Der hätte es verdient, einen besseren, passenden Platz zu bekommen. Aber nun hat man sich halt für diese Rasse und den Hund entschieden und will sich den Fehler nicht eingestehen und behält den Hund, auch wenn es Hund und Menschen nur unglücklich macht. Das finde ich immer besonders schlimm.
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Setzt aber, sowohl bei Pferd als auch bei Hund voraus, dass es der Vorbesitzer überhaupt mitbekommt.
Aber würde mich auch interessieren, ob es bei Züchtern irgendeine rechtliche Möglichkeit gibt, den Weiterverkauf zu verhindern. Ich dachte bisher, dass es sich dabei um ein Angebot des Züchters handelt, den Welpen/Junghund im Zweifel wieder zu nehmen. Zum gleichen Preis?
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Das kann ich aber genauso mit dem Tierheim Hund machen, bei den Kleinanzeigen bekomme ich dann vielleicht sogar noch Geld, im Tierheim muss ich was bezahlen.
Natürlich geht das aber von Coronazeiten abgesehen ist der finanzielle Verlust bei der Rückgabe ans Tierheim deutlich geringer.
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Setzt aber, sowohl bei Pferd als auch bei Hund voraus, dass es der Vorbesitzer überhaupt mitbekommt.
Aber würde mich auch interessieren, ob es bei Züchtern irgendeine rechtliche Möglichkeit gibt, den Weiterverkauf zu verhindern. Ich dachte bisher, dass es sich dabei um ein Angebot des Züchters handelt, den Welpen/Junghund im Zweifel wieder zu nehmen. Zum gleichen Preis?
Rein rechtlich muss man, wenn ein Vorkaufsrecht vereinbart ist. Die Realität schaut anders aus.
Ob und zu welchem Preis Züchter Hunde zurücknehmen darf jeder im Einzelfall selbst entscheiden. Man muss nicht und das gilt für beide Seiten. So ist es im Tierschutz aber auch, da sind Beide tatsächlich gleich.
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