Adopt don't shop😉

  • Was ist, wenn man nur die Chipnummer hat, kann man damit auch versuchen etwas über die Herkunft herauszufinden? Wo müsste ich da suchen?

    Gute Frage..
    ich kann nur berichten, dass Hermann bei Tasso registriert war. Und es uns "einfach so" nicht möglich war, die Adresse nebst Halter zu ändern.
    Das TH hat uns den Weg geebnet und wohl aufgrund von der Eigentumsübertragung eine Löschung des Vorbesitzers erwirkt, so dass wir ihn auf uns registrieren konnten.

    Selber hätten bzw haben wir keinerlei Zugriff auf die vorab hinterlegten Daten gehabt.

    • Neu

    Hi


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    • Was ist, wenn man nur die Chipnummer hat, kann man damit auch versuchen etwas über die Herkunft herauszufinden? Wo müsste ich da suchen?

      Als Privatperson regulär gar nicht. Bei einer Fundmeldung bekommt nicht der Finder die Daten des Besitzers, sondern der Besitzer wird von Tasso informiert.


      Behörden könnten, brauchen aber eine rechtliche Grundlage für die Bitte auf Herausgabe der Daten, die den Datenschutz aushebelt.

    • Ich bin jetzte mal so frei uundfrage

      Man koennte da richtig Theater machen, denn die Papiere sind Eigentum der RZV!! Sie werden mit dem Hund uebergeben, gehoeren auch immer zum Hund, sind aber eben Eigentum der RZV..

      Wenn man sich den Aerger sparen will oder keinen Beweis hat, dass das TH etc. die Papiere hat aber nicht aushaendigt, laesst man sich vom Verein eine Zweitschrift zuschicken.

      ich bin jetze Mal so frei und Frage dogforum gemäß Provokant : was wollen diese " Züchteruschies" von Facebook eigentlich ?


      Hund wird an Kunden verkauft , dieser Kunde widerum verkauft an den Pösen- Pösen Tierschutz. Was dieser Pöse Tierschutz als Eigentümer daraus macht ist seine Sache , oder nicht ? :smirking_face:

    • Dh die häufige Klausel, daß der Hund Eigentum des TS Vereins bleibt ist nichtig, aber ein Stück Papier, daß ja genau wie der Hund mit Kaufvertrag übergeben wird bleibt Eigentum des RZV?


      Sieht zumindest ein Gericht anders :



      Wem gehört die Ahnentafel des Hundes?

      Ein Rassehundezuchtverein machte sein Recht zum Besitz an der Ahnentafel geltend und verweigerte die Herausgabe an den Besitzer. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Besitzer des Hundes auch Eigentümer der Ahnentafel sei. Es gibt keinen Grund, die Rücksendung der Ahnentafel an den Besitzer zu verweigern., wenn sie kurzfristig wie z.B. zwecks Eintragung von HD-Ergebnissen dem Verein überlassen wurde. Der Streitwert wurde auf 15 € festgesetzt. Der Wert des Ahnennachweises bestimmt sich nicht nach dem Wert des Hundes, sondern richtet sich nach der mit 15,00 € anzusetzenden Gebühr für eine Zweitschrift bei Verlust.

      Amtsgericht Bergheim, AZ 22 C 144/03


      RZV sind halt Vereine und kein Staat, eine Ahnentafel kein offizielles Ausweisdokument, wie ein Perso oder Reisepass.


      Würde ich Tiere aus einem TH vermitteln, dann, ab einem gewissen Alter, nur kastriert. Und frage mich jetzt, wofür ich denn eine AT brauchen sollte, wenn ich einen kastrierten Hund aus dem TS übernehme?

    • Z.b. für den Sport.

      Beim DRC dürfen nur VDH Retriever Workingtests machen. Bei vielen darf man ohne Papiere nichtmal trainieren.

    • Ist halt auch eine *hüstel* Vorschrift... :woozy_face:


      Konstruierte Situation, ich übernehme einen phänotypisch lupenreinen Retriever aus einem TH, der sich auch wie einer verhält.

      Leider ist der Chip nicht auslesbar oder nicht registriert oder aus dem Ausland und nicht nachvollziehbar.

      Jetzt darf ich beim Retriever Club nicht mitspielen, weil mein Hund nicht den richtigen Stempel trägt?

      Voll Tierschutz, wie ich da bei der rassegerechten Auslastung unterstützt werde...

    • Ich dachte immer das ist wie mit Geld als Gegenstand.

      Man besitzt zwar das Geld und ist Eigentümer von dem Wert den es darstellt das gelt als Gegenstand ist aber nicht das Eigentum von einem, deswegen darf man es nicht mutwillig Zerstören.

      Ich dachte mir der Ahnentafel ist es auch so wenn man das Eigentum an einem Hund erwirbt geht die Ahnentafel in den Besitz von einem über bleibt der Eigentum des RZV?

    • Ausweisdokumente sind Eigentum des Staat, dazu gibt es offenbar ein eigenes Gesetz.


      Banknoten und Münzen gehen in mein Eigentum über, wenn ich sie rechtmäßig in meinen Besitz gebracht habe.

      Banknoten besitzen als gesetzliches Zahlungsmittel im Allgemeinen die höchste Verkehrsfähigkeit. Sie werden in Deutschland nach § 935 Abs. 2 BGB den Inhaberpapieren gleichgestellt und können daher einfach durch Einigung und Übergabe übereignet werden (§ 929 BGB). Das gilt sogar dann, wenn die Banknoten dem früheren Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen waren (§ 935 Abs. 2 BGB).


      RZV sind genau wie TSV Vereine, übereignete "Dinge" wie Hunde und deren Papiere gehen gemäß obigen Gerichtsurteil in das Eigentum des Erwerber über.

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