Adopt don't shop😉
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Verkaufen darf man, diese Einnahmen sind nötig um den geimeinnützigen Zweck überhaupt ausüben zu können. Aber darf der Verein Handel betreiben in Form von Ankauf und Verkauf?
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Ich wüsste nicht, wie die Arbeit eines Tierschutz-Vereins seriös möglich sein sollte, wenn die Hunde nicht kaufen dürften.
Es dürfte aber gelten, was für alle gilt: ein reger An- und Verkauf, aus dem man eine Gewinnerzielungsabsicht ableiten kann, wäre gewerblicher Handel. Für gewerblichen Handel mit Heimtieren braucht man eine offizielle Erlaubnis. Und die bekäme ein gemeinnütziger Verein schon deshalb nicht, weil sie kein Gewerbe (Gewinnerzielungsabsicht) haben dürfen.
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und dieses Vorkaufsrecht ist ja auch, wie mir vor einigen Seiten erklärt wurde, derart gestaltet, dass die Abgebenden ja einen mehr oder minder beliebigen Preis aufrufen könnten und dann lediglich zu dem den Hund zuerst dem Verein anbieten müssten, oder?
Hm, rechtlich: keine Ahnung. Kann ich mich nicht reindenken. Aber menschlich finde ich das, was Runa geschrieben hat, total richtig: "Wir verpflichten uns, den Hund zurückzunehmen oder bei der Vermittlung zu helfen..." - schützt natürlich nicht in Fällen, wo durch Weiterverkauf - wenn auch kleine - Gewinne erzielt werden könnten, wenn da jetzt jemand die 450 Euro unbedingt wieder reinkriegen will. Denn ich glaube irgendwie nicht, dass ein Verein die sog. Schutzgebühr zurückzahlen würde, oder?Hatte den Fall noch nicht, kann's mir aber irgendwie schwer vorstellen.
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Naja, sich zu verpflichten den Hund zurück zu nehmen finde ich nicht so klug, wie ein Vorkaufsrecht festzulegen, welches rechtlich schlicht bindend ist.
Nur weil ich den Hund als Verein oder Züchter zurück nehmen, muss der Verkäufer das ja nicht in Anspruch nehmen.
Bei einem Vorkaufsrecht allerdings kann ich als Dritte Partei einen bestehenden Kaufvertrag übernehme und als Käufer eintreten. Natürlich zum verhandelten Preis.
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Was ja nicht heißt, dass ich nicht kommunizieren soll, dass der Hund jederzeit willkommen ist. Aber es ist eben eine nette Geste, nichts bindendes.
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Was ich aus der Praxis zumindest von früher her kenne, ist, dass Hunde aus tierschutzwidrigen Verhältnissen (die nicht so gravierend waren, dass das Vet-Amt ein Haltungsverbot hätte verhängen können) „herausgekauft“ wurden. Das war in den Kreisen selbst auch im Einzelfall immer höchst umstritten. Hat aber mit gewerblichem Handel nichts zu tun, spannender war da die Frage, ob die Satzung es abgedeckt hat oder nicht.
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Eine Satzung die Hundeankauf abdeckt wird vom Finanzamt wahrscheinlich nicht als Grundlage einer Gemeinnützigkeit akzeptiert.
Was passiert und was offiziell gebucht wird sind allerdings manchmal unterschiedliche Dinge. Die Vereine die ich kenne versuchen sich auf rechtlich sicherem und ehrlichem Boden zu bewegen.
Was ich durchaus kenne (und wir als Verein nicht unterstützen) ist der Ankauf von Hunden von Privatpersonen von Hunden aus übler Haltung auf deren Kosten und die Übergabe anschließend an den Verein.
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Eine Satzung die Hundeankauf abdeckt wird vom Finanzamt wahrscheinlich nicht als Grundlage einer Gemeinnützigkeit akzeptiert.
Warum nicht? Ich hab das Gefühl, ihr denkt dabei an irgendwas Bestimmtes, auf das ich einfach nicht komme.
Durch den Kauf entsteht dem Verein ja erstmal ein Verlust, also das Gegenteil von Gewinn.
Wenn überhaupt, sollte das Finanzamt doch die VERKäufe mit Argusaugen prüfen.
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Ich denke an nichts Geheimnisvolles oder wo. Fälle, bei denen gesehen wurde, dass der Hund geschlagen oder getreten wurde, von der Familie getrennt im Keller gelebt und auf Lumpen gelegen hat, auf einem einsamen Grundstück ohne Ansprache gelebt hat etc. In denen eigentlich schon klar war, dass der Besitzer kein Interesse mehr an dem Hund hat, aber nicht bereits war, ihn so einfach abzugeben. Das Vet.-Amt andererseits nicht genug Handhabe oder Ressourcen hatte einzuschreiten. Bei denen das Gespräch mit dem Besitzer gesucht wurde und - je nach Fall - ggf. auch eine Summe x (keine Riesenbeträge) quasi als „Kostenerstattung“ für die Übergabe vereinbart wurde.
Ist schon ein paar Jahre her. War, wie gesagt, auch damals schon absolut umstritten (quasi Einzelschicksal gegen den Grundsatz, den Abgebenden nicht zu „belohnen“). Ich rede hier jetzt übrigens nicht von Auslandtierschutz, sondern vom regionalen Tierschutz und wirklichen Einzelfällen.
Kann natürlich sein, dass das nicht aus der Vereinskasse gelaufen ist sondern da die direkten Akteure selbst direkt zusammengelegt haben.
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Einem Vorkaufsrecht würde ich z.B. nicht zustimmen, ob vom Tierheim oder vom Züchter, da hab ich das auch schonmal gehört. Wenn ich meinen Hund abgeben müsste würde ich entscheiden wollen wohin. Das Züchter oder Tierheim den Hund zurücknehmen, wenn ich das möchte, finde ich andererseits wichtig.
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