Betreten von privatem Eigentum

  • Hallo zusammen!


    Habe hier zu Hause eine verzwickte Situation! Folgendes:
    Wir wohnen in unserem Einfamilienhaus und meine Schwiegermutter hat auf der unteren Etage Wohnrecht. Mein Schwager kommt jeden Abend zu ihr hin. Soweit so gut. Wir haben nun seit gut einem halben Jahr einen Schäferhund-Mix aus dem Tierheim. Gerade jetzt in der warmen Jahreszeit sind wir abends, wenn er kommt, noch oft im Garten. Der Hund ist selbstverständlich nicht angeleint. Leider muß man bei uns über den Hof, wenn man ins Haus möchte. Unser Hund nun verteidigt sein Reich gegenüber jeden "Eindringling", indem er auf den jenigen zurennt und wild anbellt. Mittlerweile ist es so, dass er sich schnell beruhigt, wenn man mit ihm freundlich spricht. Nur genau das macht unser Schwager leider nicht. Er guckt ihn nicht an, bleibt stehen, sagt kein Wort und wartet bis er erlöst wird!! Es ist nicht so als ob er Angst hätte, im Gegenteil sie hatten früher eigene Hunde und betreiben nun eine kleine private Hundepension. Vielmehr liegt der Grund wohl in einem familiären Streit, seitdem die Menschen kein Wort mehr miteinander reden.
    Nun kam uns die Idee, nicht nur wegen unseres Schwagers, vorne an das Tor eine drahtlose Klingel anzubringen, so dass wir den Hund rechtzeitig festhalten können, wenn Besuch kommt. Wie sieht der Stand der Dinge aus, wenn nun jemand (Z.B mein Schwager) die Klingel mißachtet, auf den Hof kommt und der Hund ihn stellt und eventuell mal zwicken oder sogar beißen sollte!? Ich bin nicht gewillt den Hund auf unserem Grundstück festzubinden. Es ist soweit eingezäunt und er kann nicht weglaufen!


    Wäre schön, wenn mich jemand rechtlich mal aufklären könnte!


    Sonnige und heiße Grüße
    alte

  • Hallo Alte,


    habt ihr denn vielleicht die Möglichkeit, die von euch gedachte Klingel anzubringen und gleichzeitig das Tor abzuschliessen, so kann dein Schwager auch nicht einfach rein.


    Besser wäre natürlich die Möglichkeit mit dem Hund gezielt zu trainieren, dass er auf Rückruf einfach zu euch kommt!


    Rein interessehalber, was würde denn dein Schwager machen, wenn er nicht erlöst werden würde? :lachtot: ER würde doch nicht stundenlang dort stehenbleiben, oder?

  • Zitat

    Rein interessehalber, was würde denn dein Schwager machen, wenn er nicht erlöst werden würde? :lachtot: ER würde doch nicht stundenlang dort stehenbleiben, oder?


    Das würde mich auch sehr interessieren :D

  • Hallo!


    Soweit es mir bekannt ist, müsst ihr euren Hund auf eurem Grundstück kontrollieren können.
    Auch wenn ihr euren Zaun mit Warnschildern tapeziert darf euer Hund einen unbefugten Eindringling nicht verletzen.


    Liegt wahrscheinlich an der hohen Analphabetenquote in Deutschland :kopfwand:


    Besorgt euch eine Klingel, dass kann einigen Situationen vorbeugen, aber ich würde weiter am Verhalten und Gehorsam eures Hundes arbeiten.


    Sonja

  • Zitat

    Hallo!


    Soweit es mir bekannt ist, müsst ihr euren Hund auf eurem Grundstück kontrollieren können.
    Auch wenn ihr euren Zaun mit Warnschildern tapeziert darf euer Hund einen unbefugten Eindringling nicht verletzen.


    Richtig, leider!

  • Ein wenig offtopic. Mein Hund darf also einen Eindringling auf meinem Grundstück nicht verletzen? Sagen wir, ein Einbrecher kommt aufs Grundstück, mein Hund beisst zu (Verteidigung des Grundstückes und des Eigentums). Kann der Einbrecher mich dann anklagen???
    Wenn ich das so richtig verstanden hab, versteh´ ich das Gesetz in Deutschland echt nicht mehr - das wäre ja echt verrückt... :kopfwand:

  • Mir schwirrt da die Anklage im Kopf rum weil der Einbrecher auf den vergessenen Rechen getreten ist und eine dicke Beule davontrug .....

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