Betreten von privatem Eigentum
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hallo,
ich glaube, da nehm ich eher nen Prozess in Kauf wo es um einen Hundebiss geht, als das meine ganzen Wertsachen wech sind. also ins gefängnis kommt man deswegen ja wohl net, oder täusche ich mich???
lg -
Zitat
hallo,
ich glaube, da nehm ich eher nen Prozess in Kauf wo es um einen Hundebiss geht, als das meine ganzen Wertsachen wech sind. also ins gefängnis kommt man deswegen ja wohl net, oder täusche ich mich???
lgDas ist mal wieder typische Rechtsprechung, ich glaub ich wandre aus. Bestimmt wird es dann sehr teuer, weil der arme Einbrecher ein unsichtbares ewiges Aua hat. Von dem psyhischen Schock, der ein Leben lang anhält ganz zu schweigen.
:kopfwand: versteh die ganze Rechtsprechung einfach nicht mehr.Tine
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Hallo
Erst mal vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Mein Schwager würde nach kurzer Zeit weitergehen. Er würde es sogar auf einen Biss ankommen lassen, nur um uns damit zu ärgern!Über die Rechtslage bin ich aber auch sehr erstaunt. Wenn doch eine Klingel extra dafür da ist und diese ignoriert würde, muß man doch mit Unannehmlichkeiten rechnen und ist dieses selber Schuld!!
ARMES DEUTSCHLAND!!!Auf Baustellen steht doch auch ein Schild: Eltern haften für ihre Kinder
Also sind die Bauherren bzw. Grundstücksbesitzer aus dem Schneider. Warum wir dann nicht??!!LG alte
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Wenn ich mich nicht irre, haben solche Schilder keine Bedeutung.
Eine Baustelle muss so gesichert sein, dass kein Unbefugter sie
betreten kann. Habe ich zumindest mal irgendwann gehört. -
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hallo,
ich möchte mal konkret auf die Idee mit der Klingel eingehen:
Ich bin mir nicht sicher, ob das was bringt. Ruckzuck hat der Hund verstanden, dass jemand kommt, wenn es klingelt. Das Verhalten des Hundes wird das gleiche sein. Er rennt nach vorne und bellt. Ich glaube kaum, dass ihr Zeit habt, ihn vorher festzuhalten. (so ist es zumindest bei uns).
Es würde an der Situation rein gar nichts ändern.
Die beste Lösung wäre wohl ein besserer Gehorsam des Hundes (was wir bei unserem aber auch noch nicht geschafft haben) -
Hallo,
ja ja unser Rechtssystem, das mit den Schildern ist übrigens so, dass die eigentlich nur zur Deko rumhängen den mit sowas ist man nicht aus dem Schneider, egal ob Baustelle, Achtung Hund oder Vorsicht DachlawineVersteh´s selber auch nicht.
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Hallo ihr!
Das mit den Schildern ist so ne Sache: zu einem Haftungsausschluss führen sie grundsätzlich nicht; aber wenn jemand so ein Warnschild ignoriert, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, das dann seinen Ersatzanspruch entsprechend mindert.
Die Haftung des Hundehalters ist im Übrigen verschuldensunabhängig!
Und die Haftung des Grundstücksbesitzers (die auch in Betracht kommt, wenn der Hund auf dem Grundstück jemanden beißt) gilt, soweit ich weiß, nicht gegenüber ungebetenen Gästen, wenn das Grundstück ansonsten gut gesichert ist (Tür abschließen!).
Bin mir nicht mehr ganz sicher, aber hab mal was gelesen, dass ein Einbrecher keinen Ersatzanspruch geltend machen kann, wenn er sich beim "Einbruch" verletzt.... müsste ich nochmal nachschlagen.
Schöne Grüße, Caro
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Zitat
Mein Schwager würde nach kurzer Zeit weitergehen. Er würde es sogar auf einen Biss ankommen lassen, nur um uns damit zu ärgern!
Ich würde nen Schild aufstellen: "Stinkige Schwager sind unerwünscht!" und das Tor absperren. Soll er doch solange rufen bis jemand kommt. :kopfwand:
Zu der Rechtslage: Ich hab da mal was rausgesucht:
"Warnung vor dem Hund"
"Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt."
LG Memmingen Az. 1 S 2081/93
(http://www.schaeferhund-langst…/html/gerichtsurteile.htm)Bei der Idee mit der Klingel, denke ich, dass Pita da recht hat. Der Hund wird ziemlich schnell kapieren, dass ein Klingeln bedeutet, dass ein Besucher kommt und natürlich hinrennen, wenn er kann. Also müsstest du ihn anleinen um für den Schutz deines Schwägers zu garantieren.
Oder aber du sicherst dein Grundstück ausreichend, sodass niemand ins Grundstück gelangen kann.Aber jetzt mal ehrlich, wenn der Typ sich nicht einkriegt, dann soll er doch draußen bleiben -Schwiegermuttertreff hin oder her.
Meine Meinung. -
Zitat
Ach so: rein für das Klingeltraining hätte ich da auch noch einen Tip!
(Schont die Ohren)Wir haben uns eine neue Klingel zugelegt (war eh nötig).
Bevor wir sie wirklich an die Haustürklingel angeschlossen haben, haben wir sie nur benutzt, um Snoop klar zu machen, dass der Ton dieser Glocke bedeutet, dass wir jetzt ein besonderes Leckerchen auf seinen Platz legen.
Erst nachdem Snoop die Verbindung Glocke-Leckerchen so verinnerlicht hatte, dass er beim Ertönen der Glocke schon auf seinen Platz gerannt ist, haben wir sie an die Türklingel angeschlossen.
So hat Snoop von Anfang an bei diesem Ton NIE gebellt.
Man muss nur auch in der Übergangszeit drauf achten, dass man öfter klingelt, ohne das jemand kommt und wir haben geklingelt, wenn jemand gegangen ist, damit Snoop die Verbindung Klingel-Besuch nicht wieder neu aufbaut.
Liebe Grüße
Christine
Diesen Tipp, von Christine hab ich mal aus einem anderen Threat geklaut - ich finde das ist ein toller Trick, kann man gewiss auch mit der Gartenklingel in Verknüpfung bringen - einen Versuch ist es allemal wert.Ich find den Tipp klasse!
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