Betreten von privatem Eigentum

  • Gina, meine Rede......:)
    Wenn dann jemand trotzdem meint auf mein Grundstück zu müssen, dann
    macht er sich höchstens des Hausfriedensbruchs strafbar.
    Und sollte der Hund sein Revier verteidigen und den Eindringling verletzen,
    dann bin ich als Halter wieder dran! :irre:
    :ironie: Deutschland, dein Rechtssystem ist klasse! :kopfwand:

  • Verstehen kann ich es zwar nicht, aber ändern kann ich ja auch nicht. Also hab ich mein Grundstück und meine Hunde so gut es geht vor einbrechern geschützt. :lachtot:
    In Tschechien z.B. ist das anders. Da hängste ein Schild mit "warnung vor dem Hund" auf und du bist auf dier sicheren seite. wenn da dann einer auf das Grundstück geht und wird gebissen hat er pech gehabt!!!!!
    Mir ist zwar schon klar das ich darauf achten muß das meine Hunde nicht einfach jemanden beißen können. Aber wenn ich mein Grundstück so stark =) absichere, sollte ich auch nicht haftbar sein wenn so ein Depp dann doch über einen 170cm hohen Zaun klettert. Nur weil er vielleicht mit meinen Hunden schmusen will!!!! :kopfwand:

  • Ja Gina, verstehen kann ich es auch nicht so wirklich.
    Askja darf ohne Aufsicht sowieso nicht in den Garten und unser Grund-
    stück ist so angelegt, dass keiner "einfach so" plötzlich vor uns stehen kann.
    Auf den Balkon darf sie schonmal alleine. Aber der ist durch ein Türchen zum
    Garten hin abgrenzbar. Und da Askja ein "böser" Husky-Wachhund (ist zwar
    ein Widerspruch in sich, ist aber so ;) ) ist, wird eh erstmal jeder angebellt,
    der das Grundstück betritt.


    edit:
    Sorry Babs, Gina heisst ja dein Hund...... :ops:

  • Hallo Leute,
    es ist schon seltsam, wie schnell man pauschal für etwas zur Verantwortung gezogen werden soll oder auch nicht. :irre:


    Soweit ich noch von unserer Rechtsprechung weiß, wird doch zunächst einmal geklärt, ob ein Verstoß vorliegt. Körperverletzung, oder so.


    Dann wird geprüft ob der Verstoß überhaupt "strafbar" war. Vielleicht habe ich eine Körperverletzung begangen, durfte es aber, weil ich mich selbst verteidigt habe.
    Dann wird der Grad des Verschuldens geprüft. Und ob der Andere nicht auch eine Schuld trägt. Mann könnte ja meinen ein Einbrecher trägt mindestens eine Mitschuld.
    usw. usw.
    Es verursacht einfach Ärger wenn so etwas passiert und keiner ist aus dem Schneider. :motz:


    Ob nu jemand wegen des Bisses eines Hundes eine Verantwortung und welche trägt muß ganz individuell für jeden Fall entschieden werden.


    Die Richtung ist klar. Für meinen Hund trage ich die Verantwortung. Wenn er Menschen zwickt, oder Menschen verunsichert ist das zunächst voll meine Verantwortung.


    Wenn mein Hund einen Einbrecher beißen würde, dann stehe ich dazu und dann sollte er das auch. Wenn es dafür eine Strafe gibt, dann trage ich die und entscheide danach, ob es das in der Situation wert war.


    Ansonsten denke ich das Gehorsam bei einem Hund viel Wert ist. Ein bisschen Training und Euer Hund wird den Schwager nicht mehr beachten. Die Idee mit der Klingel fand ich witzig :tgrin:


    Mein Hund legt sich zuverlässig ab. Das ist seine "Notbremse". Weil es so trainiert ist, dass er auf den Befehl das Hirn ausschaltet und sich hinlegt. Immer wenn eine Situation kommt, die ich so schnell nicht überblicken kann, oder wenn eine Gefahr entsteht, rufe ich ihn ins "Platz" und dann liegt er da. Das klappt ganz gut und passt fast immer.

  • Hey!


    Ja ich denke auch manchmal ich hätte mir einen netten Hund anstelle eines Beagles anschaffen sollen :lachtot:


    Ja er schwimmt!! Seit 2 Wochen, seit er kapiert hat dass man nicht untergeht wenn man den Boden unter den Füßen verliert - jetzt schwimmt er wie ein Fisch und das jeden Tag wo es nur geht.


    Führst Du Deinen Beagle jagdlich?? ich meine was von Jagd gelesen zu haben.....

  • Zitat

    Hallo zusammen!


    Mittlerweile ist es so, dass er sich schnell beruhigt, wenn man mit ihm freundlich spricht. Nur genau das macht unser Schwager leider nicht. Er guckt ihn nicht an, bleibt stehen, sagt kein Wort und wartet bis er erlöst wird!! Es ist nicht so als ob er Angst hätte, im Gegenteil sie hatten früher eigene Hunde und betreiben nun eine kleine private Hundepension.


    Wie sieht der Stand der Dinge aus, wenn nun jemand (Z.B mein Schwager) die Klingel mißachtet, auf den Hof kommt und der Hund ihn stellt und eventuell mal zwicken oder sogar beißen sollte!? Ich bin nicht gewillt den Hund auf unserem Grundstück festzubinden. Es ist soweit eingezäunt und er kann nicht weglaufen!


    huhu alte,


    euer schwager bleibt stehen, guckt den hund nicht an, sagt kein wort und wartet bis er "erlöst" wird. dieses ist meines erachtens völlig korrekt und das beste was man machen kann wenn ein bellender, nicht einzuschätzender hund auf einen zukommt. warum findet ihr das so schlimm, oder kritisiert es?


    zudem mutmaßt ihr meiner meinung nach recht viel. habt ihr euren schwager denn gefragt ob er die klingel benutzen würde? vielleicht nimmt er diesen vorschlag sogar dankend an.


    weiterhin ist es leider tatsächlich so, dass nicht einmal ein schild mit warnung vor dem hunde ausreicht. ihr müsst euer grundstück so sichern (z.b. schloß), dass ein unerwünschtes eindringen gar nicht möglich ist, bzw. nicht ohne beschädigung möglich ist (= gewaltsames eindringen). bei gewaltsamen eindringen könnte man als hundehalter vor gericht glück haben, wenn der "wachhund" den eindringlich stellen und verletzten sollte.

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