Neue Meldepflicht in Berlin

  • Ja, dass die Kennzeichnungs - und Registrierungspflicht für Hunde ab 2022 in Berlin kommen wird, ist schon vor einigen Jahren bekannt gemacht worden, ich meine 2016 in der damalig neuen Hundeverordnung wurde es angedacht und 2019 beschlossen :denker:

  • Filz Kenne einige Menschen, die das nicht gemacht haben oder nicht mal davon gewusst haben oder es einfach nicht einsehen. Nix passiert bisher. Mir wäre nicht bekannt, dass das kontrolliert oder sanktioniert worden wäre.

    Vor Ewigkeiten ging bei uns in der Gegend an jeden Hundehalter ein Brief ein, dass man dort seinen Hund anmelden müsse. Die Adressdaten wurden dort also über die Abteilung Hundesteuer weitergegeben (wobei ich nicht sicher bin, ob die das überhaupt durften). Den Brief habe ich zB auch bekommen, obwohl die Hunde schon zu dem Zeitpunkt angemeldet waren, dh den hat jeder erhalten. Passiert ist da mWn auch nichts hinterher, wenn man dort nicht reagiert hat.


    Ich hab da zähneknirschend alle angemeldet, ich führe die zwei älteren Hunde ja "im öffentlichen Interesse" und bin da deswegen ganz korrekt. Die Viecher kosten eh Geld, ob man da nun noch einmalig die 14,50 ausgibt, nimmt sich auch nichts mehr und sollte man über haben. Ich denke, um die Summe geht's gar nicht.

    Geärgert habe ich mich aber trotzdem.

  • Also angenommen, der Hund existiert korrekt mit Hundesteuer, Tierhalterhaftpflicht und Tasso-Registrierung (was vernünftige Halter ja eh machen), nur die Zusatz-Registrierung wird "vergessen".

    Also ich hätte meinen Hund nicht zur Steuer anmelden können ohne diese Zusatz-Registrierung, ich musste die quasi vorher machen

  • Zumal ich mir die Frage stelle, wie man kontrollieren will, ob Fifi von Frau Müller wirklich in diesem Register eingetragen ist. Die kommen ja schon mit dem Kontrollieren der Anmeldungen zwecks Hundesteuer kaum hinterher. :ka:


    Wer seinen Hund also schon nicht wegen der Steuer anmeldet, wird seinen Hund auch nicht in dem Register anmelden. Ich sehs auch mehr als kritisch, dass man einem Privatunternehmen seine Daten geben und dafür auch noch blechen soll...

    Auftragsdatenverarbeitung durch private Unternehmen ist tatsächlich sehr üblich, auch bei Behörden. Bei klassischer Auftragsdatenverarbeitung bleibt die Behörde der Verantwortliche für alle Fragen rund um den Datenschutz, die Firma, die die Daten verwaltet, darf sie nur im Rahmen des Auftragsverhältnisses nutzen.


    Czarek


    Was soll das denn bitte mit CSI zu tun haben? :ka: . Eine simple Halterabfrage ist nun nichts Kritisches, so lange es ein rechtliches Interesse an der Herausgabe der Daten gibt. Diese Möglichkeit gibt es z. B. bei Tasso ausdrücklich auch, auch zur Nachverfolgung z. B. bei Tierquälerei oder Schäden:


    Tasso.net - Auskunft für Institutionen


    Ob andere BL Auskünfte aus dem staatliche Zentrale Hunderegister Berlin nutzen dürfen oder nutzen wollen und ob dazu überhaupt etwas geplant ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt, kann man bei der Behörde sicher erfragen. Der Zweck, mit dem die Datenbank begründet wurde, lässt es auf jeden Fall zu.


    Ebenso ist es ganz unstreitig, dass das System weder missbrauchs- noch fälschungssicher ist. Hier wurde die Frage aufgeworfen, welchen Sinn das haben soll. Genau darauf habe ich geantwortet, mehr nicht. Deine Meinung dazu bleibt Dir völlig unbenommen.

  • Kenne einige Menschen, die das nicht gemacht haben oder nicht mal davon gewusst haben oder es einfach nicht einsehen. Nix passiert bisher. Mir wäre nicht bekannt, dass das kontrolliert oder sanktioniert worden wäre.

    In meinem Bekanntenkreis haben auch nicht alle ihre Hunde angemeldet. (Auch solche, die ihre Hundesteuer bezahlen.) Hier dasselbe: ist nix weiter passiert.


    Dagmar & Cara

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