Neue Meldepflicht in Berlin

  • Gab es da eine Frist?

    Ich weiß, dass irgendwann eine Chippflicht und Versicherungspflichtig kam. Da Benni aber gechipt war und versichert war hab ich nicht weiter beachtet.

    Gemeldet hab ich auch nie was. Gefragt hat auch keiner. War in Erfurt.


    P. S. In Niedersachsen kam das Schreiben zur Registrierung im Hunderegister direkt mit der Anmeldung beim Ordnungsamt. Aber ich weiß, dass viele Leute das nicht gemacht haben. Abmelden ging dann übrigens online mit einem Klick.

  • Völlig irre. Vor allem, wenn die Hundehalter angeschrieben worden sind - dann liegt der entsprechenden Stelle ja bereits eine Liste der Hundehalter vor.

    Und bei der Steuer werden Angaben zur Größe und Rasse verlangt.

    Ich begreif's nicht.


    Daumen drücken, dass das bei uns erst eingeführt wird, wenn ich altersmilde gestimmt bin.

  • Das findest Du hier:


    laves.niedersachsen.de - Das niedersächsische Hundegesetz

  • Zumal ich mir die Frage stelle, wie man kontrollieren will, ob Fifi von Frau Müller wirklich in diesem Register eingetragen ist. Die kommen ja schon mit dem Kontrollieren der Anmeldungen zwecks Hundesteuer kaum hinterher. :ka:


    ...

    Kontrolliert eines Kontrollwillen wegen wird Frau Müllers Fifi bestimmt nicht, da muss erst was vorfallen, was ich natürlich dem Fifi und auch Frau Müller nicht wünsche.


    Neuanschaffung von Hundewelpen (Vorbeugung gegen illegalen Welpenhandel) ist auch nicht mehr so einfach und mit Verpflichtungen verbunden.

    Da bin ich echt gespannt, wie intensiv sich Erwerber von Verkäufern/Abgebern diese verpflichtende Erwerbsbescheinigung (Angaben Vorhalter Name + Wohnanschrift/Angaben Hund Alter Rasse oder Kreuzung des Hundes) aushändigen lassen!


    Mustervordrucke stehen selbstverständlich online zum download zur Verfügung.


    Auch beim Erwerb adulter Hunde müssen abgebende Personen eine Erwerbsbescheinigung (Angaben s.o.) ausstellen. Verpflichtend dass dies eingehalten wird, sind beide Parteien, inkl. Aufbewahrungspflicht über die Haltungsdauer des Hundes für den Erwerber.


    ---


    Katzenbesitzer (Freigängerkatzen) stehen in diesem Jahr (ab Mai glaube ich) auch Verpflichtungen ins Haus, sie müssen ihre Freigängerkatzen chippen/registrieren wie auch kastrieren/sterilisieren.

  • Die Frist gab es vor Inkrafttreten des Gesetzes. Das hing damals mit der Chip- und Versicherungspflicht zusammen. Wer brav zum Stichtag Chipnummer und Versicherung gemeldet hat, hatte alles richtig gemacht. Der Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes war auch der erste, an dem ich vom OAmt mal angehalten wurde. Die haben in den ersten zwei Wochen verstärkt kontrolliert aber noch keine Bußgelder verhängt sondern die Leute nur aufgefordert, die Meldung schnellstmöglich nachzureichen. Da hattest du wohl Glück, wenn du in der Zeit niemandem begegnet bist. Ich war genau einen Tag, ach was, einen halben Tag in diesem Zeitraum in EF und wurde prompt kontrolliert. :lol: Aber braver Bürger, der ich bin, hatte ich natürlich alles längst hingeschickt.

    Bei der Neuanmeldung ist jetzt direkt alles dabei, man muss Chip und Versicherung angeben und unterschreiben, dass die Daten ans OAmt weitergeleitet werden dürfen. Jedenfall in EF, andere Gemeinden können das anders machen.

  • Was soll das denn bitte mit CSI zu tun haben? :ka: . Eine simple Halterabfrage ist nun nichts Kritisches, so lange es ein rechtliches Interesse an der Herausgabe der Daten gibt.

    Die Halterabfrage muss dann ja bei jedem Land einzeln passieren und das wird bei einem Fundhund nicht passieren.

    Da bin ich echt gespannt, wie intensiv sich Erwerber von Verkäufern/Abgebern diese verpflichtende Erwerbsbescheinigung (Angaben Vorhalter Name + Wohnanschrift/Angaben Hund Alter Rasse oder Kreuzung des Hundes) aushändigen lassen!

    Nein, man muss keinen Kaufvertrag hinlegen und sicherlich kann die Finanzabteilung nicht verlangen, die genauen Daten des Vorbesitzers zu erhalten. Das geht mit der neuen DSGVO auch nicht, denn dazu muss ich das Einverständnis des Verkäufers haben.

    Ich war genau einen Tag, ach was, einen halben Tag in diesem Zeitraum in EF und wurde prompt kontrolliert.

    Und was wurde da kontrolliert? Dass du diesen Zettel von der Privatfirma dabei hast, dass du da deinen Hund angemeldet hast? Oder eine Versicherungskopie?

    Bei der Neuanmeldung ist jetzt direkt alles dabei, man muss Chip und Versicherung angeben und unterschreiben, dass die Daten ans OAmt weitergeleitet werden dürfen. Jedenfall in EF, andere Gemeinden können das anders machen

    Ich hab vor wenigen Wochen Hund Nr 3 angemeldet, bei keinem der Hunde (in unterschiedlichen Gemeinden bei Umzug und Ummeldung) musste ich die Hunderegister-Anmeldung vorlegen.

  • Es geht um eine Erwerbsbescheinigung Czarek, unter V. Neuanschaffungen kannst du es nachlesen.


    https://www.berlin.de/sen/verb…altung/artikel.998324.php

    Hier geht's doch um das neue Register für Hunde, das es in anderen Bundesländern bereits schon viele Jahre gibt.


    Dass man in Berlin nur noch junge Hunde von Menschen mit 11er Schein kaufen kann, ist genauso hohl. Die meisten Züchter haben sowas nicht, wenn sie nur alle Jubeljahre 1, 2 Würfe machen.

    Bei der Anzahl an Hundeanmeldungen in Berlin wird das aber wahrscheinlich auch nicht abgefragt. Denn die meisten Rassehunde kommen eben nicht vom Züchter, der im Verband züchtet, geschweige denn von einem mit 11er Paragraph.

    Die Folge ist, dass man den Hund dann wahrscheinlich eher gar nicht anmeldet, wenn man schon seine Herkunft nicht ordentlich nachweisen kann.

  • Dass man in Berlin nur noch junge Hunde von Menschen mit 11er Schein kaufen kann, ist genauso hohl. Die meisten Züchter haben sowas nicht, wenn sie nur alle Jubeljahre 1, 2 Würfe machen.

    Vor allem wird zig Zuechtern gesagt, dass das Vetamt den Zwinger ned abnimmt, weil dafuer zu wenig Wuerfe fallen/zu wenig Huendinnen vorhanden sind :headbash:

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