Neue Meldepflicht in Berlin
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Hmh. Rechtlich wäre es durch die Formulierung im niederländischen Hundegesetz an sich abgedeckt, die Halterermittlung ist an sich vorgesehen Dass damit keine tierschützerischen Zwecke verfolgt werden und das staatliche Hunderegister auch keine Schützenhilfe beim Auffinden vermisster Hunde leistet, das ist auch klar. Das ist nicht der Zweck. Der Hundehalter „hat“ in dem Sinn nichts davon.
Aber dass eine Kommune die Kosten für die Unterbringung eines Fundhunds übernehmen, ohne vorher beim Register anzufragen, das finde ich merkwürdig. Damit wäre einer der möglichen Zwecke tatsächlich obsolet. Was zahlt denn die Gemeinde bei Eich für die Unterbringung und übernimmt sie die Tierarztkosten für verletzte oder kranke Fundtiere?
Bliebe ansonsten aber immer noch die Gefahrenabwehr, also die Ermittlung eines Halters bei einem vom Hund verursachten Schaden.
Würde Dein Verein einen eindeutig gequälten oder misshandelten Hund aufnehmen und eine Anzeige gegen unbekannt wegen Tierquälerei erstatten, könnten in diesem Fall die Ermittlungsbehörden das Register zur Halterermittlung in Anspruch nehmen?
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Was die Gemeinde genau zahlt, weiß ich nicht, aber ja, Tierarztkosten werden übernommen.
Dieses blöde Register dient der Statistik und Beruhigung der Nicht-Hundehalter. Gefahrabwehr funktioniert ja auch nur, wenn der verursachende Hund festgesetzt wurde. Denn nach einem Vorfall wird ja nicht im Register nach allen am Ort gemeldeten Hunden gleicher Rasse gesucht. Ermittlung klappt also nur, wenn man die Chipnummer kennt, und die trägt der Hund nicht sichtbar am Halsband.
Ob die Gemeinde bei einem vernachlässigten Hund übers Register geht, kann ich nicht sagen, da diese, wenn sie aufgefunden werden, in der Regel nicht mal gechippt sind, geschweige denn irgendwo registriert. So einen Fall hatten wir also noch nicht.
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Nein, da gibt es keinen Zettel. Ich habe doch geschrieben, dass das hier das Ordnungsamt macht und gerade KEINE Privatfirma.
Die hatten ein Chiplesegerät dabei, haben den Chip ausgelesen und per Telefon zum Amt überprüft ob die ausgelesene Nummer gemeldet ist und ob ich die zugehörigen Daten wiedererkenne.
auch nochmal: ich muss keine Anmeldung vorlegen, ich muss nur eine Anmeldung für die Steuer machen und da sind die Daten für die Registrierung (die beim Ordnungsamt liegt) gleich dabei. Noch ein Vorteil, wenn die Registrierung das Amt macht: kostet nichts und ist ein Aufwasch.
Ich check gerade nicht, was das mit dem Hunderegister zu tun hat.
Weil in Niedersachsen bei Einführung drauf hingewiesen wurde, dass das Register dazu eben nicht da ist. Und weil wir, im Tierschutz, darauf auch über die Gemeinden keinen Zugriff haben. Das läuft alles über Tasso.
Ja und es wird auch keine Abfrage gestartet an das Register... Hatte ich bei meinem Beißvorfall, als Halterermittlung lief.
Ich zahle auch Steuern, von denen ich nix sehe, da sind mir die einmaligen 17,50 wirklich egal. Verwaltung halt.
Steuern sind doch etwas völlig anderes Zumal wir uns wohl alle einig sind, dass auch die Hundesteuer, die es eh fast nur noch in Deutschland und in 2, 3 anderen Ländern auf der Welt gibt, auch einfach nur Geldeinnahmequelle ist und als Steuer sowieso zweckungebunden. Also klar kriegst du dafür direkt nix.
Um das Geld gehts ja gar nicht, die paar Euros sollte jeder über haben.
Formulierung im niederländischen Hundegesetz
???
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Nein, da gibt es keinen Zettel. Ich habe doch geschrieben, dass das hier das Ordnungsamt macht und gerade KEINE Privatfirma.
Die hatten ein Chiplesegerät dabei, haben den Chip ausgelesen und per Telefon zum Amt überprüft ob die ausgelesene Nummer gemeldet ist und ob ich die zugehörigen Daten wiedererkenne.
auch nochmal: ich muss keine Anmeldung vorlegen, ich muss nur eine Anmeldung für die Steuer machen und da sind die Daten für die Registrierung (die beim Ordnungsamt liegt) gleich dabei. Noch ein Vorteil, wenn die Registrierung das Amt macht: kostet nichts und ist ein Aufwasch.
Ich check gerade nicht, was das mit dem Hunderegister zu tun hat.
Das ist die Thüringer Version eines Hunderegisters.
Lies noch mal zurück: Weil einige andere genauso irritiert von der Geschichte mit dem datenverwaltenden Privatunternehmen sind, hatte ich in meinem ersten Beitrag dazu geschrieben, dass sowas auch anders geht. Ohne Kosten für den Hundehalter. Ohne Privatunternehmen.
edit: und anscheinend sogar nützlicher als das privat verwaltete Register.
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Du hast das hier geschrieben:
Wir Thüringer müssen unsere Hunde mit Chipnummer und Versicherungsnachweis beim Ordnungsamt anmelden.
Das ist doch die völlig normale Steueranmeldung. Das hat doch nichts mit Tierregisterdatenbank zu tun?
Oder meinst du einen anderen Abschnitt?
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Du hast das hier geschrieben:
Wir Thüringer müssen unsere Hunde mit Chipnummer und Versicherungsnachweis beim Ordnungsamt anmelden.
Das ist doch die völlig normale Steueranmeldung. Das hat doch nichts mit Tierregisterdatenbank zu tun?
Oder meinst du einen anderen Abschnitt?
In NRW müssen die 20/40 Hunde auch nochmal extra beim OA angemeldet werden. Zusätzlich mit dem Versicherungsschein und dem Sachkundenachweis. Das hat mit der steuerlichen Anmeldung nix zu tun und diese Anmeldung stellt das OA auch noch in Rechnung. Die gilt allerdings nur für die 20/40 Hunde und ist somit kein komplettes Hunderegister
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Du hast das hier geschrieben:
Wir Thüringer müssen unsere Hunde mit Chipnummer und Versicherungsnachweis beim Ordnungsamt anmelden.
Das ist doch die völlig normale Steueranmeldung. Das hat doch nichts mit Tierregisterdatenbank zu tun?
Oder meinst du einen anderen Abschnitt?
Nein, ich meine genau das. Das ist nicht die Steueranmeldung, die Steuer interessiert sich nicht für Chip und Versicherung.
Steueranmeldung -> Stadtkämmerei.
Hunderegister -> Ordnungsamt.
Da das Register auch von einem Amt geführt wird, fragt die Stadt es gleich bei der Steueranmeldung mit ab und leitet die Daten weiter.
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die Steuer interessiert sich nicht für Chip und Versicherung
Bei uns schon. Hier ist die Versicherung des Hundes Pflicht und mit der Chipnr kann man ablesen, welcher Hund versichert ist. Es wird hier auch noch abgefragt, ob man den Hundeführerschein vorweisen kann, nachreicht oder anderweitig die Eignung nachweisen kann.
Den nachweis von GovConnect wollte hier keiner sehen, weder in der Stadt noch in der Samtgemeinde.
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Jaaa mein Reden Total sinnlos das Register. Zumal wie gesagt die Behörden da nicht drauf zugreifen... Das ist reine Statistik und bei allem Anmelden ist die Wahrscheinlichkeit, dass man seinen Hund dort auch noch anmeldet, am geringsten (also sagt die Statistik dann auch keine relleen Zahlen).
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