Neue Meldepflicht in Berlin

  • Selkie


    Gefahrenabwehr ist prinzipiell Ländersache, keine kommunale Angelegenheit. Insofern ist das eigentlich sogar logischer als die Vorgehensweise in Thüringen, wo die Speicherung den kommunalen Ordnungsbehörden übergeben wird.


    Die entsprechende Passage aus dem Niedersächsischem ( Czarek Sollte das unklar gewesen sein - da hat vorhin bei mir die Autokorrektur zugeschlagen) Gesetz über das Halten von Hunden:


    § 16 Zentrales Register

    (1) 1 Das Fachministerium führt ein zentrales Register, in dem die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter nach § 6 gespeichert werden.

    2 Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.

    (2) 1 Das Fachministerium kann das Führen des zentralen Registers einer Landes- behörde übertragen.

    2 Es kann auch eine juristische Person des Privatrechts mit deren Einverständnis durch Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Führen des zentralen Registers beauftragen, wenn die Beauftragte die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der Aufgabe bietet.

    3 Das Fachministerium macht die Übertragung oder Beauftragung im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt. 4Die Beauftragte unterliegt der Fachaufsicht des Fachministeriums.

    (3) Die Fachbehörde und die Gemeinde können im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz Auskunft aus dem zentralen Register einholen.“

  • Da geht es aber gar nicht um Gefahrenabwehr sondern nur um Erfassung, also um die Statistik. Sonst wäre die Abgabe an ein Privatunternehmen auch ziemlich fragwürdig, denn wie du sagst: Gefahrenabwehr ist eine Hoheitsaufgabe des Landes, die kann man nicht einfach in Privathand legen.


    Im Thüringer Gesetz wird die Zuständigkeit eindeutig ins Ordnungsrecht geschoben.


    Das führt aber jetzt immer weiter weg von der Eingangsfrage. :ops:

  • Woooowwww..


    Bei 11.000.000 Hunde Deutschlandweit * min. 17.50€ Anmeldegebühr wären das 292.500.000 €


    Für ein Produkt , welches 3 IT'ler in den Semesterferien aufsetzen.


    mMn das perfekte "Verbre.."

  • Selkie Wieso geht das vom Thema weg, finde ich eigentlich nicht, es geht doch um den Sinn des Registers. Und es handelt sich nicht um Abgabe von Daten, sondern um Datenverarbeitung im Auftrag (siehe Punkt 2). Und unter Punkt 3 ist geregelt, dass es nicht nur um Statistik geht.


    Dem Link im Spoiler ist zu entnehmen, dass das Register in Niedersachsen auf jeden Fall schon mal zur Verfolgung von Tierquälerei genutzt wird - Achtung: Toter Hund im Bild:


  • Einen Sinn hat das nicht. Sie machen es, weil sie können. Aus keinem anderen Grund.

    Mit z.B. Radfahrern könnten sie derartiges nicht machen. Deswegen brauchen die sich nirgends registrieren, kennzeichnen, versichern oder gar Sachkunde nachweisen.

  • Es geht ja um die letzten 5 Jahre. Ich tippe dadurch sollen genau solche Unterbrechungen aufgefangen werden. Also so lese ich das. Sonst hätten sie die 5 Jahre ja weglassen und sich auf die 3 Jahre beschränken können ;)

  • Jetzt versteh ich nur Bahnhof 🚂

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