Neue Meldepflicht in Berlin

  • Huch .... wo kommt denn der ganze Quatsch im Eingangspost her? Ich hab doch lediglich den Link geteilt :denker:

    Sorry!


    Das war mein Fehler! :ops:

    Ich wollte den Frage Thread - weil es ja doch auch zum Thema paßte - nur hinten dran hängen, so daß alles zusammen ist, und keine zwei (ähnliche) Threads gibt.

    Eigentlich klappt dieser Vorgang bisher auch so immer ganz gut.


    Diesmal scheint es sich komplett ineinander verschmolzen zu haben - keine Ahnung, wieso, und ich habe es so auch noch nicht erlebt! :???:


    Noch einmal Sorry für die Umstände!

    So war das echt nicht geplant gewesen!

  • Ja das bekommen, bzw. bekamen viele nicht mit, dass die Umsetzung der Registrierungspflicht ab 31.12.2021 schon einige Jahre vorgesehen/geplant ist.


    Im Forum wurde auch schon in so manchen Themen darüber geschrieben, was natürlich schlußendlich nicht maßgeblich ist ;)


    Muss jeder für sich entscheiden, ob er seine(n) Hund(e) anmeldet.

  • 2 Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.

    Ich lese hier 2 verschiedene Zwecke heraus, habe sie rot und blau unterlegt.


    Zu Punkt eins, Identifizierung von Hund und Halter im Schadensfall: Es gibt drei Möglichkeiten:

    - Der Halter steht freiwillig zu seiner Verantwortung: Registrierung überflüssig.

    - Der Halter entzieht sich mit seinem Hund im Sinne einer Fahrerflucht: Die Registriernummer des Hundes kann nicht überprüft werden, die Registrierung bringt also nichts.

    - Der Hund ist alleine unterwegs und richtet einen Schaden an. Dann muß er erst einmal eingefangen werden und es muß jemand da sein, der ohne eigene Gefährdung den Chip auslesen kann.

    Das mag wohl das eine oder andere Mal vorkommen und kann dann, falls der Hund eingefangen wird, auch zum Halter führen, zugegeben. Aber dieser letztere Fall kommt in Deurtschland doch wohl eher selten vor. Die Regel ist Fall eins oder zwei.



    Die Statistik ist aber fürn Hintern, weil jeder Halter selber angeben muss, ob sein Hund gefährlich ist.

    Das würde ich als Halter eines Hundes mit "Potential" auch nur dann tun, wenn mein Hund wegen einschlägiger Vorfälle ohnehin schon bei den Behörden bekannt wäre. Wenn dagegen mein Hund zwar bissig ist, ich ihn aber immer vorausschauend und gut gesichert führe und deshalb noch nie etwas passiert ist, würde ich den Teufel tun und ihn irgendwo anschwärzen, wodurch mir ja nur Nachteile entstehen können.


    Also auch hier: eine Registrierung bringt keinen Vorteil, weil Hunde mit Beißvorfällen ja auch ohne Registratur schon bei den Behörden erfasst sind. Falls gewünscht, könnte man ja auch dort die beteiligten Rassen nachzählen.


    Aber vorsorglich alle Hundehalter Niedersachsens in Haftung zu nehmen steht in überhaupt keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen.


    Trotz damals großer Drohkulisse mit überhöhtem Bußgeld haben geschätzt mehr als die Hälfte meiner Hundebekanntschaften ihre Hunde nicht registrieren lassen. Alles brave Bürger, die ihre Hundesteuer zahlen - Aber "Mein Zwergpudel ist doch nicht gefährlich."


    Die einschlägigen Halter wirklich gefährlicher Hunde Marke Schwanzersatz scheren sich ohnehin nicht um behördliche Anweisungen, die erreicht man sowieso nicht.


    Dieses ganze Register ist nur eine ärgerliche Geldabzocke ohne praktischen Wert.


    Dagmar & Cara

  • Die Passage „gefährlicher Hund“ bezieht sich auf eingestufte, also bereits aktenkundige Hunde. Nach der bisher angegebenen Anzahl sind da aber kaum relevante Erkenntnisse zu erwarten.


    Zu 1 gibt es auch die Möglichkeit, dass der Hund tot oder verletzt ist. Als Unfallverursacher zum Beispiel. Oder - wie im weiter vorne im Thread angeführten Beispiel - als Opfer von Tierquälerei.

  • Die Passage „gefährlicher Hund“ bezieht sich auf eingestufte, also bereits aktenkundige Hunde.

    Und das ist, warum ich hier schon geschrieben habe "völlig irre". Die Vorfälle sind bereits aktenkundig. Wenn jemand eine Statistik über aktenkundige Vorfälle mit Hunden, bei denen der Hund identifiziert und Halter+Hund erfasst sind will - dann kann er die machen, die Daten gibt es bereits.


    Ich krieg einen Knoten im Gehirn, wenn ich rauszukriegen versuche, welche neuen Informationen solche Register generieren sollen.

    Es sei denn eben, die Verantwortlichen gehen tatsächlich davon aus, dass es Halter gibt, die sich nirgendwo sonst registrieren, Tasso überflüssig finden, die Hundesteuer hinterziehen, von irgendwelchen nicht-erfassten Beißvorfällen ihrer Hunde wissen, und dann ehrliche Angaben in diesem Register machen und nirgendwo sonst.

  • Filz


    Ich bin, nachdem, was hier geschrieben steht, kein ausgewiesener Freund dieses Registers bzw. Schon gar keiner der kärglichen Form, in der es genutzt wird.


    Aber zu Deinem Einwand: Es ist genau die Tatsache, dass die Informationen dort eben nicht „irgendwo stehen“, sondern zentral gesammelt sind. Damit sind die Daten, so sie denn gescheit gepflegt werden, statistisch auswertbar, damit können die Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung von Tierquälerei und durch einen aufgegriffenen Hund verursachten Schaden zumindest landesweit darauf zugreifen und müssen nicht jede einzelne Kommune abklappern, damit könnten - wenn es denn getan würde - der Halter eines registrierten ausgesetzten Hunds ermittelt werden.


    Genau sowas wird hier in den verschiedensten Threads auch immer wieder mal gefordert (nicht von mir :smile: ). Sei es der „Gefährliche Hund-Thread“ (wegen Hundeschäden und Gefahren), sei es der „Hellhound Foundation-Thread“ (als Gegenargument dagegen, dass mehr Leute ihre Hunde aussetzen würden, gäbe es solche Stellen nicht und müssten sie die reellen Kosten beim Tierschutz für ihre versauten Hunde tragen). In den Threads zu Rasselisten wird kritisiert, dass sie nicht auf Basis objektiver Auswertungen entstanden sind.


    Für die Zukunft wären theoretisch auch weitere Anwendungsmöglichkeiten vorstellbar. Wie z. B. für Hunde, die wegen Qualzuchtmerkmalen Ausstellungsverbot haben (Achtung: Erstmal reine Phantasie)


    Dass hier nur teils auf Landesebene etwas passiert, liegt an der föderalen Struktur. Warum es nur halbherzig genutzt wird, das kann ich mir nicht erklären.

  • Pflegen ist das Stichwort!


    Datenerhebungen müssen eingespeist und gepflegt werden und davor stehen die Fragen:


    - wer will zu welchem Zweck Daten sammeln


    :ka:


    Der Ruf nach Nachverfolgung wird oft erst nach Vergehen laut, nachdem mir und meinen Tieren etwas zugestoßen ist, nachdem Hunde gequält wurden, nachdem Animalhording Fälle aufgedeckt wurden usw., im Prinzip nachdem Regelverstöße mit Schaden Dritter begangen wurden.


    Regeln und Gesetze gibt es aber schon in ausreichendem Maße!


    Die Registrierungspflicht -jetzt hier von Berlin ausgehend- steht ja mit einigen anderen Änderungen schon lange in der Pipeline. Da sie ja aber in anderen BL in Blick auf Verlusthunde, gefährlich eingestufte Hunde und geahndete Tierqual auch nicht so fruchtbar genutzt wird/werden kann, geht es doch eher Richtung kontrollierende Einnahmequelle, oder nachziehen anderer BL.

    Denn, dass vor Beschlussfassung nun Bund/Länder/Kommunen überhaupt an Vorteile für Hundebesitzer denken (wollen), muss nicht angenommen werden.


    ---


    Überhaupt durchdenken vor Beschlussfassung ...


    Die GdP sieht aktuell die Ausbildung (nicht konform mit dem neuen TSchG, die Regelung gilt Bundesweit) ihrer Schutzhunde, auch der Hunde beim SEK in Gefahr (in Berlin betrifft es ca. 50 DH).
    Gespräche mit der Senatsverwaltung für Inneres laufen, auf Hilfe einer Nachjustierung der Bundesinnenministerin wird gehofft, Niedersachsen sucht nach Wegen Sicherheitsbehörden von der neuen Verordnung befreien zu können.


    Mal schauen wie sich dieses Thema zu Ende entwickelt!

  • Es sind zudem schon seit einiger Zeit Projekte in Arbeit, das Thema bundesweit bzw. sogar auf Europäischer Ebene anzusiedeln. Wobei dann mMn aber mit deutlich größeren datenschutzrechtlichen Hürden und deutlich höheren Kosten für die Tierhalter gerechnet werden müsste. Tasso ist da sehr engagiert (logischerweise auch in eigenem Interesse) und ein großer Kritiker der Regelungen in Niedersachsen. Es gab da neulich ein Symposium im Saarland, leider habe ich jetzt auf Anhieb die Dokumente dazu nicht gefunden. Aber hier kann man etwas dazu nachlesen:



    Tasso.net - Bundesweit einheitliche Kennzeichnung und Registrierung von Hund und Katze


    network


    Meinst Du wegen der neuen Tierschutz- Hundeverordnung, weil Stachler und Schmerz zufügende Hilfsmittel verboten wurden? Aber warum melden sie sich erst jetzt dazu, nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist? Diskutiert wird das ja schon länger, ich hab mich eh gewundert, dass ich weder aus den Kreisen von Jägerschaft noch der Diensthundeausbildung was dazu gehört habe.

  • Selkie

    Du hast das hier geschrieben:

    Das ist doch die völlig normale Steueranmeldung. Das hat doch nichts mit Tierregisterdatenbank zu tun?

    Oder meinst du einen anderen Abschnitt?

    In NRW müssen die 20/40 Hunde auch nochmal extra beim OA angemeldet werden. Zusätzlich mit dem Versicherungsschein und dem Sachkundenachweis. Das hat mit der steuerlichen Anmeldung nix zu tun und diese Anmeldung stellt das OA auch noch in Rechnung. Die gilt allerdings nur für die 20/40 Hunde und ist somit kein komplettes Hunderegister

    Ist das neu? Als Candie 2016 eingezogen ist, musste ich ihn nur bei der Stadt anmelden, und beim Umzug 2017 auch. Da wurde Versicherung und Sachkundenachweis verlangt, mehr keine extra Registrierung.

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