Das Tierschutzgesetz und die Behörden


  • Steckmücken und Zecken mit einem Hund gleichzusetzen wird akzeptiert, aber wehe man kritisiert die stark überhöhte Wertung des Menschen, dann ist die Empörung hier groß. Was meint eigentlich der Mensch, was er ist. In seiner überheblichen Arroganz und Ignoranz vergisst der Mensch, dass die Natur den Menschen nicht braucht, der Mensch aber die Natur sehr wohl. Und, auch wenn sich die Spezies Homo sapiens selbst als das Grösste im Universum sieht, ist der Mensch ein kleines Würmchen.

  • Danke, Captain :smile:


    Die Verordnung hat ja mehrere Neuerungen. Zum generellen Verbot der Anbindehaltung ab Januar 23 habe ich auch noch gar nichts gehört. Das wird hier schon Veränderungen mit sich bringen, hier gibts noch einige Hofhunde und Bewacher von Gelände, die in Anbindehaltung gehalten werden.

  • Ich hab grad mal versucht, die genauen Änderungen zu finden, aber da waren vor allem seitenweise Punkte zum Thema Tierversuche - hat jemand einen Link zu den hier relevanten Abschnitten bzw kann sagen, um welche Paragraphen es sich handelt?

  • Interessant finde ich vor allem, dass andere Landesbehörden sich gar nicht tangiert sehen, obwohl sie genauso ausbilden wie Berlin: https://www.rbb24.de/panorama/…z-polizeihunde-pause.html


    Zitat

    Die benachbarte Polizei in Brandenburg zeigte sich unbeeindruckt von der neuen Regelung. Die fast 70 Polizeihunde, darunter 50 Diensthunde, bleiben mit den üblichen Trainingsmethoden im Einsatz. Das hat der Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam, Torsten Herbst, am Mittwoch Antenne Brandenburg gesagt.


    Gemeinsam mit dem Innenministerium habe man die Rechtslage bewertet und sei zu dem Schluss gekommen, dass die neue Verordnung gar nicht auf das Diensthundewesen der Polizei übertragbar sei. Somit dürften Erziehungshalsbänder durch fachlich geschultes Personal weiter eingesetzt werden. Es sei nur verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen, erläuterte Herbst.

    (diese Einschätzung finde ich - nun ja - mutig; weder sind Polizeihunde m.E. nach vom Anwendungsbereich ausgeschlossen, noch sind Ausnahmen/Einzelfallregelungen für den Einsatz solcher "Erziehungshilfen" formuliert)


    Da schlägt der Föderalismus mal wieder voll durch mit null Koordinierung und ggf. mal ein paar Vollzugshinweisen für die lieben Beamten.


    Was mich mal interessieren würde - geht die Ausbildung ohne Stachelhalsband denn gar nicht? Gäbe/gibt es Alternativen?

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