Das Tierschutzgesetz und die Behörden
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Damit ich eine Meinung dazu kriege, müsste ich wissen, wie oft Schutzhunde in Deutschland tatsächlich genau das im Artikel genannte tun: Straftäter mit dem Fang festhalten.
Wenn das regelmäßig vorkommt und es in diesen Situationen nie möglich ist, dass auch ein Polizist die Aufgabe selbst erledigt ohne Hund, dann kann man ja diskutieren und abwägen, ob das mit Ausbildung und Einsatz verbundene Tierleid aufgewogen wird.
Wenn, mal so als Beispiel mit erfundenen Zahlen, jedes Jahr 200 Hunde mit Schlägen und Würgen ausgebildet werden, damit regelmäßig circa 50 einsatzfähige Hunde "vorrätig" sind, es aber nur zu 2 Situationen jährlich kommt, wo Straftäter vom Hund gehalten werden (mit den Zähnen, nicht nur stellen und durch bellen "festsetzen") - dann fänd ich das persönlich Quatsch. Dann soll man gern die Schutzhundausbildung mit Schlägen und Würgen ersatzlos streichen.
Aber weiß jemand die tatsächlichen Zahlen?
Ich bin nicht sicher, ob das mit der Häufigkeit so eingeschätzt werden kann. Dieser Teil der Arbeit der Diensthunde ist dafür da, dem Polizisten das Leben zu retten. Da sind die in den Raum geworfenen 2 Situationen jährlich möglicherweise anders zu bewerten als du das gerade tust. Denn es bedeutet: zwei Polizisten vor mindestens schweren Verletzungen bewahrt und den gewalttätigen (bewaffneten?) Straftäter trotzdem erwischt.
Für mich ein wirklich heißes Eisen, denn ich habe keine Idee, wie man das lösen kann. Die Hunde nicht mehr einsetzen? Die übelsten unter den Straftätern laufen lassen, weil man nicht mehr rankommt? Vereinfachter Schusswaffeneinsatz für Polizisten mit dem Risiko, Passanten zu verletzen oder wegen nervösem Triggerfinger einmal zu oft geschossen zu haben? Weiter Hunde quälen?
Teufel oder Belzebub?
Auf jeden Fall ist es ein Thema das offensichtlich zu lange ignoriert wurde. Denn wie Phonhaus schon schrieb: das ist nicht plötzlich vom Himmel gefallen, das war schon sehr lange beschlossen.
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Für mich ein wirklich heißes Eisen, denn ich habe keine Idee, wie man das lösen kann. Die Hunde nicht mehr einsetzen? Die übelsten unter den Straftätern laufen lassen, weil man nicht mehr rankommt? Vereinfachter Schusswaffeneinsatz für Polizisten mit dem Risiko, Passanten zu verletzen oder wegen nervösem Triggerfinger einmal zu oft geschossen zu haben? Weiter Hunde quälen?
Du hast doch bereits einen sehr guten Lösungsvorschlag: Denn polizeilichen Einsatz von Schusswaffen erheblich erleichtern und von diesen bei schweren Straftätern Gebrauch machen, wenn es die Situation erfordert. Dann würde sich evtl. die ganze Diskussion betreffend Hundeeinsatz erübrigen.
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Ääh, ja.
Menschenleben sind schützenswert, das ist tatsächlich einer meiner Grundwerte.
Aha, und ein Hundeleben gehört also nicht zu deinen Grundwerten?
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Rechtlich betrachtet: Ja, der Schutz eines Menschenlebens ist ungleich höher zu bewerten als der eines Hundelebens. Hunde haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert, verglichen mit anderen Nutztieren, aber es sind Tiere.
Und der Lösungsvorschlag, den Schusswaffengebrauch deutlich zu vereinfachen: Ähm - Nein. Erstmal ist überhaupt nicht gesagt, dass man Situationen, die man mit Hund effektiv lösen kann, auch mit einer Schusswaffe effektiv lösen kann (z. B. - aus meiner laienhaften Vorstellung betrachtet - in beengten Verhältnissen, wenn mehrere Menschen anwesend sind). Außerdem haben Polizisten ein Recht darauf, dass ihr Job so gestaltet wird, dass der Schusswaffengebrauch das letzte Mittel ist. Die für eine Festsetzung angewandten Mittel müssen in ihrer Konsequenz für den Betroffenen so wenig schädigend wie möglich sein, die Strafe bemisst das rechtliche Verfahren, das ist eine der wichtigsten Grundlagen unseres Rechtssystems.
Und vom Menschen mal ganz weg gedacht: Ich kenne aktuell keine Diensthunde, aber Jagdhunde im Einsatz. Die brennen für das, was sie tun. Ich vermute mal, bei guten Diensthunden ist es ähnlich. Ob die, wenn sie selbst entscheiden dürften, den bequemen Weg ohne wählen würden? Ich weiss ja nicht.
Und noch weiter gesponnen: Rettungshunde riskieren je nach Einsatzgebiet Verletzungen. Jagdhunde und Herdenschutzhunde sowieso. Sollte das, Minipin-Jack , aus Deiner Sicht auch unterbunden werden? Obwohl diese Hunde im Schnitt wahrscheinlich ein sehr erfülltes Leben führen? Was ist mit den Menschen - und Tieren - die leiden müssen, wenn deren Arbeit wegfällt?
Einfaches Aufrechnen funktioniert da nicht.
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Ääh, ja.
Menschenleben sind schützenswert, das ist tatsächlich einer meiner Grundwerte.
Aha, und ein Hundeleben gehört also nicht zu deinen Grundwerten?
Lebst du eigentlich vegan?
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Mich stört das Gesetz sehr, weil ich das Gefühl habe, dass man öffentlichkeitswirksam Tierschutz betreiben will. Da "schützt" man ein paar wichtige Hunde vor dem bösen Stachler, aber millionenfach Nutztiere quälen geht in Ordnung, da wurde sich nicht rangetraut.
Ja, man kann darüber streiten, ob das richtig ist, Tiere mit Schmerz zu trainieren, auch wenn es kein reines Lernen über Schmerz ist.
Fair hätte ich gefunden, wenn neue Hunde ohne trainiert werden müssen und die alten sozusagen Bestandsschutz kriegen. Und es ne Übergangsfrist gibt.
Das würde dazu führen, dass die Polizei wirklich nurnoch gut gezüchtete Hunde als Welpen kauft und keine geeigneten Malis, die sonst vielleicht in die Spritze müssten, so what.
Das wäre n Kompromiss. Die Hunde, die auch mit Stachler ausgebildet wurden, die kann man nicht ohne führen. Und die kann man auch nicht einfach weitervermitteln oder Zuhause als reinen Spaßhund halten...
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Hier in der CH sind Zwangsmittel in der Erziehung ja schon sehr lange verboten.
Das ist in Art. 73 TschV generell verboten:
Massnahmen zur Korrektur des Verhaltens von Hunden müssen der Situation angepasst erfolgen. Verboten sind:
a. Strafschüsse;b. das Verwenden von:1. Zughalsbändern ohne Stopp,2. Stachelhalsbändern,3. anderen Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen;c. übermässige Härte, wie das Schlagen mit harten Gegenständen.
Es gibt aber denoch Diensthunde gerade beim Militär.
Im TschG gibt es allerdings auch den Passus:
Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann.
Ich müsste mal bei meiner Trainerkollegin nachfragen, vielleicht weiss die was mehr.
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Für mich stellt sich die Frage ob der Einsatz und somit auch die Ausbildung der Polizeihunde für den Eingriff gerechtfertig ist bzw ob es so viele Vorteile bringt.
Nach meines Wissens nach sollen sie vorallem einschüchternd wirken.
Aber vielleicht hat hier jemand mehr Wissen darüber?
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Das fände ich auch spannend - es gibt ja auch viele verschiedene Einsatzgebiete für Polizeihunde, da dürfte ja nur ein Bruchteil für solche Einsätze gebraucht/ausgebildet werden, wo dann wirklich erhebliche Schmerzen entstehen, oder?
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Mein Wissenstand zu Polizeihunden:
Reine Such-und Spürhunde:
klassische gewaltfreie Ausbildung über positive Verstärkung. Die Hunde verbringen nach Dienstschluss eher wenig Zeit in einer dienstlichen Zwingeranlage sondern kommen immer als Familienhund mit nach Hause. Hunde die in den Ruhestand geschickt werden werden eigentlich immer vom Hundeführer behalten oder finden sonst auch super schnell ein richtig gutes Zuhause.
Schutzhund (der klassische Allrounder): Schützt den Hundeführer vor Angriffen, gezieltes Aufspüren von Beweismitteln und z.B versteckten Personen, stellen von Straftätern. Er ist also der klassische Kommissar Rex der von allem etwas kann und der fliehende Menschen wirklich als erstes eher stellt und verbellt und dann auf Arme und Beine geht, wenn diese sich wehren sollten oder einfach nicht stehen bleiben. Die Hunde beherrschen ein "Aus" Kommando. Natürlich nicht dieses Wort aber....
Die Ausbildung wird möglichst gewaltfrei und positive gestaltet, es gibt aber Teile wo es halt nicht wirklich funktioniert und da gibt es dann je nach Ausbildungsstätte und Trainer enorm unterschiedliche Ansichten. Gerade zum Thema Straf-Reiz und Nutzung und Intensität was Würger, Stachler und die Abwehr und Gegenwehr von Menschen zu trainieren betrifft.
Außerdem sind auch diese Hunde meist gut in die Familie des Hundeführers integriert. Sehr oft gibt es dann zwar Zuhause auch einen Zwinger wo der Hund mal geparkt wird wenn im Haus viel Trubel herrscht usw. Aber durch die verbesserten Erziehungs- und Ausbildung
methoden sind es eigentlich top erzogene und noch sehr umgängliche Hunde und keine unkontrollierten Beißer. Nur die Butter vom Brot nehmen lassen tun sie sich natürlich nicht und Fremde (streicheln) haben nichts an ihnen verloren weil die Hunde wissen dass was sie können. Diese Hunde werden bei Urlaub (Flug auf die Kanaren) oder Krankheit usw, wo sie nicht beim Hundeführer sein können, auch nicht in der nächsten Pension untergebracht oder von dem Bruder, der Mutter oder sonst wem betreut sondern von erfahrenen Kollegen in der dienstlichen Zwingeranlage. Diese kennen die Hunde ja gut weil sie auch in ihrer Arbeitszeit dort Stunden verbringen. Und es gibt bereits einzelne Hundeführer die ihren Hund phasenweise oder auch dauerhaft nach Dienstschluss/über Nacht usw in der dienstlichen Anlage belassen. (je nach Lebensphase des Polizisten und Charakter der Hundes. Vielleicht gibt es Zuhause gerade menschlichen Nachwuchs und Hund und Baby harmoniert aus welchen Gründen auch immer noch nicht so ganz). Aber wie gesagt, die meisten gehen mit dem Hundeführer nach Hause.
Reine Zugriffshunde beim SEK z.B.:
Hier sieht die Sache anders aus. Diese Hunde erlernen kein "Aus" Kommando. Sie werden tatsächlich nur mittels Breaking Stick oder durch abwürgen der Luftzufuhr vom "Opfer" getrennt. Diese Hunde lernen auch sich z B ganz bewusst/gewollt im Bauchbereich und anderen sensiblen Körperstellen zu verbeißen. Sie werden nur eingesetzt wenn man sicher ist dass die Personen im Gebäude bewaffnet und gefährlich sind. Ziel ist nicht zu stellen sondern unschädlich zu machen. Der Hund wartet nicht ab was die Person im Gebäude macht (stehenbleiben, wegrennen, sich ergeben). Da wird nie der Hund erstmal alleine rein geschickt sondern der Hundeführer ist ein paar Meter dicht hinter dem Hund in Deckung und unterstützt seinen Hund dann sofort bei "Täterkontakt".
Auch hier wird alles versucht um dem Hund außerhalb seines Dienstes ein schönes Leben zu bescheren. Aber diese Hunde sind nicht einfach. Viele verbringen außerhalb von Training und Einsätzen viel Zeit im Zwinger. Zuhause beim Hundeführer oder in der dienstlichen Zwingeranlage. Und obwohl viele Hundeführer ihre Hunde auch im Ruhestand weiter betreuen gibt es Fälle wo Hunde Aufgrund ihrer Gefährlichkeit eingeschläfert wurden oder dauerhaft in der dienstlichen Zwingeranlage verblieben sind. Abgegeben werden diese Hunde so gut wie nie. Da gab es erst letztes Jahr auch irgendwo mal ein Fall wo ein Diensthundeführer von zwei Diensthunden tödliche verletzt wurde. Am Ende kam raus dass es nicht seine eigenen Hunde waren sondern die Hunde von einem anderen Diensthundeführer. Ein Hund noch aktiv im Dienst, einer schon seit Jahren im Ruhestand. Der verstorbene Hundeführer war an dem Tag für die Versorgung aller Diensthunde in der dienstlichen Zwingeranlage eingeteilt. (Futter geben, in den Auslauf lassen)
Darüber wie gerechtfertigt der Einsatz solcher Hunde ist, ich glaube da kann man echt endlos diskutieren.
Fakt ist: Natürlich ist es für einen Polizisten am sichersten ein Gebäude einzunehmen wenn der Überraschungseffekt da ist (auch durch Blendgranate usw) und man dann bei der Erstürmung Schutz hinter Schrank, Tisch usw suchen kann wenn gefeuert wird und der Hund wird aus diesem sicheren Platz auf den Schützen losgelassen und der Hundeführer kommt dann sofort hinterher. Das alles passiert in Sekundenbruchteilen. Die Hunde sind auch an Ohren und Augenschutz (richtige Schutzbrille usw) gewöhnt weil es halt laut ist und Rauch usw in der Luft liegt. Da wird ja alles abgesprochen wie gestürmt wird, wer wen ausschaltet usw.
Das ist was ganz anderes als wenn der Beamte keine Deckung suchen kann sondern direkt den Schützen überwältigen muss oder aus seiner Deckung schießen muss was vielleicht seine Kollegen gefährdet die die zweite Person versuchen zu überwältigen.
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