Allgemeine Betrachtungen zum Stellenwert des Hundes
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Die Kosten gehen bis auf
zb ein paar Versicherungsausnahmen (sterbevorsorge)
zb Tod durch Arbeitsunfall oder auch eine gewalttat
oder vom verstorbenen anderweitig veranlasste Massnahmen
oder einspringen rechtlich nicht verpflichteter
zu Lasten der Erben
Gibt es niemanden und oder ist keine entsprechendes Vermögen vorhanden
Zahlt das Sozialamt im Mindestanforderungen Rahmen
Das stimmt. Aber zuerst mal muss sich der nächste Angehörige darum kümmern. Er bekommt später von den Erben die Kosten erstattet. Aber die Erbfolge wird in der Regel erst später offiziell festgestellt, und vorher muss sich ja jemand darum kümmern, dass ein Totenschein ausgestellt wird, dass ein Bestattungsunternehmen den Toten abholt usw.
Die Pflicht, dass er diese erforderlichen Maßnahmen einleitet, damit der verstorbene Mensch bestattet wird, die hat erstmal der nächste Angehörige.
Das ist Rechtsgrundlagen in der "einfachen " Theorie
In der Praxis kommt es dann gelegentlich zu recht " interessanten " anderen Geschichten
Gelegentlich ist das mit dem nächsten Angehörigen nicht ganz so einfach
Davon kenne ich so viele das ich ein sehr trauriges kleines Buch darüber schreiben könnte
Aber das scheint dann auch "das besondere am Mensch sein " zu sein
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Hi
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Ein anderes Beispiel aus dem Leben, an dem man sieht, wie deutlich einem Menschenleben gegenüber einem Hundeleben (um mal beim Thema Hund zu bleiben) eine höhere Wichtigkeit und Bedeutung beigemessen wird.
Ich weiss ja nicht wie es bei euch vor Ort jeweils gehandhabt wird.
Hier ist es so:
Gibt es beim Hund einen Notfall und man ruft den Rettungsdienst für Tiere an, ist es denen offensichtlich gesetzlich untersagt, sich mit Sirene und Blaulicht den Weg freizumachen, um schneller beim tierischen Notfall-Patienten anzukommen.
Ruft man aber den Rettungswagen für einen Menschen, dann darf der sich mit Sirene und Blaulicht gut hör- und sichtbar den Weg freimachen, um zur Rettung menschlichen Lebens zügiger vor Ort anzukommen.
Was damit gesagt werden soll: Nicht einmal für den besten Freund des Menschen darf Sirene und Blaulicht eingesetzt werden.
Sicherlich kommen im DogForum auch da wieder x Argumente, um die höhere Wichtigkeit und Dringlichkeit menschlichen Lebens zu verteidigen. Eine solche Einstellung passt irgendwie nicht so recht zu einem Hundeforum.
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Mag nimmer... Ja, für mich steht ein Menschenleben über einem Hundeleben. Trotzdem liebe ich meinen Hund und tu alles, damit es ihm gut geht. Darf ich mich trotzdem weiter im DF aufhalten, oder muss ich jetzt gehen?
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Sicherlich kommen im DogForum auch da wieder x Argumente, um die höhere Wichtigkeit und Dringlichkeit menschlichen Lebens zu verteidigen. Eine solche Einstellung passt irgendwie nicht so recht zu einem Hundeforum.
Es braucht ja eigentlich niemand mehr hier schreiben außer dir alleine. Du kannst ganz einfach Selbstgespräche führen.
Warum bist du überhaupt noch hier im Forum, wenn wir dir alle so dermaßen auf die Nerven gehen?
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Mag nimmer... Ja, für mich steht ein Menschenleben über einem Hundeleben. Trotzdem liebe ich meinen Hund und tu alles, damit es ihm gut geht. Darf ich mich trotzdem weiter im DF aufhalten, oder muss ich jetzt gehen?
Jeder darf doch seine Meinung haben, oder nicht? Du DEINE, ich MEINE.
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Ah ich meine mal gelesen zu haben, dass Tiernotrettungsfahrzeuge in Österreich berechtigt sind Einsatzfahrten mit Blaulicht und Horn zu fahren, zumindest einige Organisationen
In DE sieht das die StVO nicht vor.
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Puh... entweder, der Mensch hent sich von Tieren ab ODER aen Lenewesen stehen die gleichen Rechte zu.
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Ein anderes Beispiel aus dem Leben, an dem man sieht, wie deutlich einem Menschenleben gegenüber einem Hundeleben (um mal beim Thema Hund zu bleiben) eine höhere Wichtigkeit und Bedeutung beigemessen wird.
Ich weiss ja nicht wie es bei euch vor Ort jeweils gehandhabt wird.
Hier ist es so:
Gibt es beim Hund einen Notfall und man ruft den Rettungsdienst für Tiere an, ist es denen offensichtlich gesetzlich untersagt, sich mit Sirene und Blaulicht den Weg freizumachen, um schneller beim tierischen Notfall-Patienten anzukommen.
Ruft man aber den Rettungswagen für einen Menschen, dann darf der sich mit Sirene und Blaulicht gut hör- und sichtbar den Weg freimachen, um zur Rettung menschlichen Lebens zügiger vor Ort anzukommen.
Was damit gesagt werden soll: Nicht einmal für den besten Freund des Menschen darf Sirene und Blaulicht eingesetzt werden.
Sicherlich kommen im DogForum auch da wieder x Argumente, um die höhere Wichtigkeit und Dringlichkeit menschlichen Lebens zu verteidigen. Eine solche Einstellung passt irgendwie nicht so recht zu einem Hundeforum.
Ja, ein Menschenleben hat eine höhere Wertigkeit als ein Tierleben.
Und deswegen darf ein Rettungswagen mit Blaulicht und falls nötig mit Sirene zum Notfallort fahren.
Und übrigens auch die Feuerwehr, wenn es brennt, oder die Polizei.
Ich weiß jetzt nicht recht, wie ich es fomulieren soll...
Es tut mir sehr leid, ich habe den Eindruck, dass du keine Menschen hast, die dir nahe stehen. Die sich um dich sorgen, und um die dich sorgst. Kann das sein?
Ich liebe meine Kater auch sehr, aber es wäre für mich zum Beispiel selbstverändlich, falls mein Miethaus brennt, dass zuerst die Menschen gerettet werden und dann die Tiere (egal ob Katzen, Hunde oder andere Tiere).
Ja, und da du nie antwortest auf Postings, Anworten auf Postings von dir, warte ich nochmal ab, ob du auf dieses hier antwortest.
Falls keine Antwort von dir, dann bin auch hier raus.
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Ah ich meine mal gelesen zu haben, dass Tiernotrettungsfahrzeuge in Österreich berechtigt sind Einsatzfahrten mit Blaulicht und Horn zu fahren, zumindest einige Organisationen
In DE sieht das die StVO nicht vor.
Sollte das in Österreich tatsächlich so sein, dann verdient das größten Applaus.
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Ah ich meine mal gelesen zu haben, dass Tiernotrettungsfahrzeuge in Österreich berechtigt sind Einsatzfahrten mit Blaulicht und Horn zu fahren, zumindest einige Organisationen
In DE sieht das die StVO nicht vor.
Ja, das ist in Österreich tatsächlich so, allerdings gibt es dafür (was ich gut finde) strenge Vorgaben und nicht jeder, der sich Tierrettung nennt, darf auch Blaulicht verwenden.
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