Tiere sind keine Sachen, § 90a BGB

  • Zitat

    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    Das ist ein Gesetz, das in Deutschland meines Wissens so seit 1990 im BGB steht.


    Immer wieder schreibt jemand, dass Tiere rechtlich Sachen sind. Das stimmt aber nicht.


    Es stimmt, dass bei einer "Beschädigung" aka Verletzung gemäß BGB wie bei Sachen die Kosten vom Verursacher bezahlt werden müssen für die "Reparatur" also die Tierarztkosten.

    Und dass beim Tod eines Tieres dem Eigentümer kein Schmerzensgeld bezahlt wird (wie wenn ein Familienangehöriger stirbt), sondern nur der praktische Wert des Tieres bezahlt werden muss. Das bedeutet die BGB-Vorschrift "Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."


    Aber wenn jemand einem Tier ein Leid zufügt, dann gilt das Tierschutzgesetz.


    Mir ist das sehr wichtig, dass die Unklarheiten bezüglich Tier - Sache endlich mal klar sind.


    Wenn jemand Fragen dazu hat, bitte gerne. Ich denke wir können hier mit unserem Schwarmwissen alles klären, was so im Raum schwebt zum Thema.

  • Und weil gerade in einem anderen Thread über die rechtliche Stellung des Hundes diskuitiert wird:


    Die Angleichung bezüglich Schadensersatz, also dass der finanzielle Schaden für Tiere (auch für Hunde) analog zu Sachen zu ersetzen ist, dass ist nichts, was dem Tier schadet, also was tierrechtlich bedenklich ist.

    Da geht es nur um den Besitzer des Tieres, der finanzielle Entschädigung erhält.


    Die rechtliche Stellung des Tieres wird davon nicht betroffen.

  • Ja, geschenkt. "Tiere sind keine Sachen, werden aber wie solche behandelt". Förmelei, flankiert durch ein lächerliches "Tierschutzgesetz".

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