Echte Wölfe und blöde Fragen - Teil 2
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Nicht komplett. Über die Betriebshaftplicht bekämen wir nur einen Pauschalbetrag, so haben wir den gesamten Wert (=Wiederbeschaffungswert, war ein gutes Zuchttier, auch schon tragend) bekommen.
lg
Edit: Betriebshaftpflicht hätte uns gar nichts gezahlt Das wäre von der Versicherung übernommen worden, über die unsere Tiere bzw. der Hof versichert sind.
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Ich kann nur für Österreich sprechen, aber wir hatten im Frühjahr einen Durchzieher, der zwar nichts gerissen, allerdings für einen Verkehrsunfall durch ausgebrochene Tiere gesorgt hat.
Eine unserer Jungviehgruppen ist durch den Zaun gegangen, eine Kalbin ist in das vorbeifahrende Auto gesprungen. Auto Totalschaden, Rind musste erlöst werden. Dem Fahrer ist nichts passiert.
Der Durchzieher wurde durch Wildkameras und Kotproben bestätigt, entsprechend bekamen wir Schadensersatz, der Schaden am Auto wurde ebenfalls übernommen.
Wären wir Wolfsgebiet gewesen, wäre das an uns hängengeblieben, weil die Zäune nicht wolfssicher sind.
Wäre der Wolf nicht bestätigt worden, hätte unsere Betriebshaftpflicht gezahlt.
lg
Das ist meines Wissens nach in Deutschland recht ähnlich.
Und genau das meine ich: ob eine Region Wolfsgebiet wird, ist keine Frage von "Aufklärung/Warnung der Bevölkerung". Sondern es geht um die Verschiebung von finanziellen Verantwortlichkeiten, und die auch ggf. in Millionenhöhe.
Wahrscheinlich ist das das Problem, es wird nicht klar genug kommuniziert, dass "Wolfsgebiet ja oder nein" wenig damit zu tun hat, ob Wölfe anwesend sind oder nicht. Dann fühlt man sich als Hundehalter womöglich in einem Offiziell-Nicht-Wolfsgebiet sicherer, was aber Unsinn sein kann.
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Würde es bedeuten dass der Weidetierhalter im ausgewiesenen Wolfsgebiet, sollte ein Mangel am wolfssicheren Zaun festgestellt werden, für alle Schäden (also auch evtl. Personenschäden) mit dem persönlichen Kapital haftbar gemacht werden kann?
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Würde es bedeuten dass der Weidetierhalter im ausgewiesenen Wolfsgebiet, sollte ein Mangel am wolfssicheren Zaun festgestellt werden, für alle Schäden (also auch evtl. Personenschäden) mit dem persönlichen Kapital haftbar gemacht werden kann?
Dafür hat man eine Versicherung ... Der Wolf ist wirklich nicht der einzige und auch keinesfalls der vorrangige Grund, warum Weidetiere ausbrechen.
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Ich gehe selbstverständlich davon aus dass jeder landwirtschaftliche Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung hat die die Schäden ausbrechender Tiere abdeckt. Stand aber nicht weiter oben dass die Betriebshaftpflicht im Wolfsgebiet nicht gezahlt hätte? Welche Versicherung hätte dann den Schaden übernommen?
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Würde es bedeuten dass der Weidetierhalter im ausgewiesenen Wolfsgebiet, sollte ein Mangel am wolfssicheren Zaun festgestellt werden, für alle Schäden (also auch evtl. Personenschäden) mit dem persönlichen Kapital haftbar gemacht werden kann?
Ich bin ja nicht in einem Wolfsgebiet und hatte vor Monaten mal kurz in die Richtung recherchiert und wollte wissen, wie sich das womöglich entwickelt. Ich hatte das damals so verstanden, ja. Wobei es einen Unterschied zwischen gewerblichen Betrieben und "Hobby" geben müsste.
Aber vlt meldet sich da jemand, der es genau weiß.
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Ich gehe selbstverständlich davon aus dass jeder landwirtschaftliche Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung hat die die Schäden ausbrechender Tiere abdeckt. Stand aber nicht weiter oben dass die Betriebshaftpflicht im Wolfsgebiet nicht gezahlt hätte? Welche Versicherung hätte dann den Schaden übernommen?
Den Eigenschaden würde die Betriebshaftpflicht nicht decken.
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Wobei es einen Unterschied zwischen gewerblichen Betrieben und "Hobby" geben müsste.
Hobbyhalter haften verschuldensunabhängig, gewerbliche Halter nur, wenn sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet haben. Das wird wohl so vorliegen, wenn in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet kein entsprechender Zaun vorhanden ist. In allen Fällen muss aber der Wolf als Verursacher festgestellt werden. Ist kein Verursacher feststellbar, haftet der Halter wie oben beschrieben.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Schäden an Dritten. Die Weidetiere sind in der Regel in diese inkludiert.
Evtl. könnte eine Betriebshaftpflicht einen bedingten Vorsatz konstruieren, wenn der Ausbruch trotz bekannter Wolfspräsenz billigend in Kauf genommen wird, das halte ich allerdings für eine sehr theoretische Möglichkeit. -
In unserem Fall wäre das unter Verletzung der Sorgfaltspflicht gelaufen. Beim Zaun handelte es sich um einen einlitzigen 90 cm hohen Ezaun neben einer kaum befahrenen Straße. (Zufahrtsstraße zu einem anderen Bauernhaus, wenn überhaupt fahren da täglich 4-5 Autos vorbei).
In einem Wolfsgebiet sollte man logischerweise anders zäunen, hier hat das bis dato gut funktioniert.
Grundsätzlich würde bei Ausbrüchen die Versicherung zahlen, ja. Im Wolfsgebiet ist so ein Zaun allerdings gelinde gesagt ein schlechter Witz.
Der Durchzieher ist glücklicherweise ein Einzelfall geblieben. Trotzdem werden wir nächstes JAhr anders zäunen und vermehrt Wildkameras aufhängen.
lg
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In D muss man um die Sorgfaltspflicht als gewerblicher Tierhalter nachzuweisen, als Minimum einen Weidezaun haben, der im AID-Heft "sichere Weidezäune" aufgelistet ist, da gibts Risiko-Einteilungen nach gehaltener Tierart, Umfeld, Jungvieh, Bullen, etc. und man muss dazu ein Zaun-Tagebuch führen, in dem täglich alles Mögliche drin stehen sollte, z. B. Kontrolle der Wasserversorgung, Kontrolle des Zaunes, Kontrolle, ob noch genügend Futter auf der Fläche.
AID-Broschüre „Sichere Weidezäune“ » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Diese AID-Broschüre dient Betriebshaftpflichtversicherungen als Grundlage.
Da sind auch ein paar Gerichtsurteile nachzulesen.
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