Welpen Einfuhr von der Schweiz nach Deutschland
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Hallo ihr lieben ich kann Anfang Juni meinen Welpen (Biewer Yorshirterrier) holen! Dann ist er 9 Wochen alt geschipt und geimpft!
Weiß jemand was es für genaue Bestimmungen es gibt wenn man einen Welpen von der Schweiz nach Deutschland Einführt?
Auch wegen dem Kaufbetrag!! Ab welchem Betrag muß ich verzollen?
Liebe Grüße Mona -
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Hey Monle
Die wissen doch garnicht, ob der Hund "neu" ist oder "gebraucht"
Von daher musst Du nix verzollen, denke ich. Lass Dir den Kaufvertrag doch am besten schicken, wenn Du den nicht im Auto haben willst.
Wenn Du alle gültigen Papiere dabei hast, sollten sie keine Probleme machen, denke ich. Fährst Du mit nem deutschen oder schweizer Auto rüber? Das könnte noch wichtig sein. Also bist Du Deutsche oder Schweizerin?
Und ist der Hund schon angemeldet, wenn Du ihn kriegst? Keine Ahnung, ob sie das checken können.Unter http://www.zoll.de steht folgendes:
Ich möchte mir ein Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) aus einem Land, das nicht zur EG gehört, mitbringen. Was muss ich bei der Einreise beachten?
Seit dem 01. Oktober 2004 gelten für Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Haustier, das aus einem Drittland stammt und in die EG eingeführt wird,
* mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
* eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
* von einer amtlichen Veterinärbescheinigung begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund eines Bluttests mitzuführen.Bei Reisen aus einem Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien
* muss im betreffenden Land vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden,
* muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden.Aufgrund aller einzuhaltenden Wartezeiten (für Impfung und Bluttest) können aus diesen Ländern stammende Hunde, Katzen und Frettchen die tierseuchenrechtlichen Einreisebedingungen im Rahmen des Reiseverkehrs frühestens im Alter von sieben Monaten erfüllen.
Es ist außerdem zu beachten, dass:* diese Vorschriften auch für die Mitnahme von gefundenen Tieren gelten (Strandhund/Hotelkatze),
* nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen.Bei der Einreise mit Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EG kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Tötung der Tiere angeordnet werden kann.
Weiterführende Informationen über die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie beim Tierarzt, beim zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema "Reisen mit Haustieren".
Bei der Einfuhr von Hunden ist außerdem das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland zu beachten.
Nach diesem Gesetz dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das Verbot gilt auch für weitere Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung vermutet wird. Weitere Informationen dazu kann Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt erteilen.
Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:1. Gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),
2. Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden,
3. Dienst- und Behindertenbegleithunde,soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).
Neben den oben genannten Bestimmungen müssen auch die zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr beachtet werden.
Gruss
Coona -
Hi danke Coona
für die Antwort!!
Ich wohne in Deutschland habe auch ein deutsches Nummernschild!
Kontroliert werden wir aber nur selten da wir direkt an der SchweizerGrenze wohnen!! -
Zitat
Die wissen doch garnicht, ob der Hund "neu" ist oder "gebraucht"
Von daher musst Du nix verzollen, denke ich. Lass Dir den Kaufvertrag doch am besten schicken, wenn Du den nicht im Auto haben willst.
Kriegen sie aber ganz leicht raus.
Da der Hund bei der Einreise gechippt sein muß, kann sehr leicht bei der Einreise anhand des Chips festgestellt werden woher (also aus welchem Land) der Hund kommt. Dann könnte es Erklärungsnotstand geben.Schönen Tag noch
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Stimmt das stimmt mit dem Chip!!
Danke!!
Hat den schon jemand Erfahrung gemacht und vieleicht selber seinen Hund aus der Schweiz nach D-land geholt??Mich würde auch interessieren ob es egal ist wieviel der Hund gekostet hat!!Ab welchem Betrag muß man verzolle?
Darüber hab ich im Netz nichts gefunden!!Mona
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Kannst Du da nicht Deine Züchterin fragen? Oder am besten beim kynologischen Verein der Schweiz? http://www.hundeweb.org/hundewebd/index.html Die haben doch bestimmt Züchter, wo oft Hunde nach D gehen.
Gruss
Coona -
Zitat
Mich würde auch interessieren ob es egal ist wieviel der Hund gekostet hat!!Ab welchem Betrag muß man verzolle?
Darüber hab ich im Netz nichts gefunden!!Mona
Hab mich auch grad mal auf die Suche gemacht.
Hatte eine Passage gefunden in der es hieß, daß gefordert wird auf Hunde Einfuhrzoll zu erheben - somit wäre die Eifuhr von CH nach D Zollfrei. Die übrigen Einreise bestimmungen schreiben jedoch das Vorhandensein des EU-Heimtierausweises vor. Um auf der sicheren Seite zu sein, ganz einfach mal beim Zoll nachfragen, oder den Hund mitnehmen und überraschen lassen. Werdet ihr nicht kontrolliert - gut, dann ist der Hund hier, könnte dann evtl. bei einer erneuten Einreise nach CH Probleme machen -, werdet ihr kontrolliert und es kostet Einfuhrzoll, dann wirds erlrdigt (allzuhoch kanns eigentlich auch nicht sein), ansonsten ist dann damit alles klar.Ich bin übrigens erst einmal bei der Ausreise aus der Schweiz kontrolliert worden. Für den Hund hat sich dabei allerdings niemand interessiert.
Schönen Tag noch
edit:
So, bin grad fündig geworden.
Lebende Tiere dürfen Zollfrei eingeführt werden.
Kannst gerne selbst nachgucken:Klick hier. -
Vielen Dank Hund für deine Mühen!!
Wenn ich deinen Text richtig verstehe wohnst du auch in Grenznähe zur Schweiz!!
Vielen Dank noch Mal -
@ monle:
Grenznähe schon, aber nicht zu Schweiz.Ansonsten gern geschehen - ist auch für mich interessant.
Schönen tag noch
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Hi
jetzt weiß ich es genau!!!
Ich hab beim TA nachgefragt!!!
Also in der Schweiz gibt es noch keine EU Inpfausweise bzw die kosten 30 Franken!!!
Man kann aber mit der Chipnummer und dem Imfdatum zum deutschen TA der macht für 5 Euro einen EU Impfausweis!
Normal braucht der Hund ne Tollwut Impfung aber meiner hat keine da er wenn ich ihn hol noch keine 12 Wochen alt ist!
Das heißt ich darf auch ohne über die Grenze !!
Kann allerdings sein das die Zöllner deshalb "blöd" machen!
Dann darf ich beim TA anrufen und die erklären den Zöllnern das Tollw. erst mit 12 Wochen geimpft werden darf und der Welpe deshalb einreisen darf!! Super TA!!!!! -
- Vor einem Moment
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