Auslegung §6 (1) b, Tierschutzgesetz (Kupieren von Jagdhunden)
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Weil in irgendwelchen Ausführungsbestimmungen zur GemPPO steht, dass keine kupierten Hunde geprüft werden dürfen. Je nachdem wen man so fragt bezieht sich dass dann auf grundsätzlich alle Hunde (egal ob Tierschutz oder Jagdhund) oder jeweils nur eins oder das andere...
Bzgl des Kommentars von Pfotenhund mein ich.
Habe eben nachgelesen. Wo steht das? Nicht gefunden.
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Hi
hast du hier Auslegung §6 (1) b, Tierschutzgesetz (Kupieren von Jagdhunden)* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Teilweise werden in den Staffeln keine kupierten Hunde genommen, wenn sie nicht (auch) jagdlich geführt werden. Habe ich bei uns in der Staffel erlebt - die Dame hatte einen DK wohl mit dem Ziel Rettungshundearbeit gekauft und man hat ihr direkt abgesagt. Beantwortet zwar nicht deine Frage, solltest du aber im Hinterkopf haben, wenn du einen Züchter findest!
ist abgeklärt, aber danke. Es sind auch bereits kupierte Hunde in der Staffel. PP und DK
Dürfen die denn noch Prüfungen laufen oder gibt es in der Rettungshundearbeit keine Prüfungen? Denn mit der Neufassung der Tierschutzhundeverordnung gilt gem. § 10 TierSchHuV ein Ausstellungs- und Prüfungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde und wann das Kupieren nicht tierschutzwidrig ist, hast du ja oben selber zitiert.
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Dürfen die denn noch Prüfungen laufen oder gibt es in der Rettungshundearbeit keine Prüfungen? Denn mit der Neufassung der Tierschutzhundeverordnung gilt gem. § 10 TierSchHuV ein Ausstellungs- und Prüfungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde und wann das Kupieren nicht tierschutzwidrig ist, hast du ja oben selber zitiert.
Wobei das aber doch nur den Wettkampf betrifft oder? Und Pruefungen bei RH haben ja einen anderen Hintergrund..naemlich den Einsatz.
Interessante Frage!
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ist abgeklärt, aber danke. Es sind auch bereits kupierte Hunde in der Staffel. PP und DK
Dürfen die denn noch Prüfungen laufen oder gibt es in der Rettungshundearbeit keine Prüfungen? Denn mit der Neufassung der Tierschutzhundeverordnung gilt gem. § 10 TierSchHuV ein Ausstellungs- und Prüfungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde und wann das Kupieren nicht tierschutzwidrig ist, hast du ja oben selber zitiert.
Das Kupieren war ja nicht tierschutzwidrig. Daher dürfen sie dann auch geprüft werden. Woher soll ein Jäger bei einem drei Tage alten Welpen wissen, ob er jagdlich eingesetzt werden kann oder nicht? Ich könnte auch eine kupierten DD aus dem Tierschutz holen. Da wäre das ja dann gar nicht mehr rekonstruierbar, ob das Kupieren nun tierschutzwidrig war oder nicht.
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Aber mal im Ernst. Er könnte ihn dir trotzdem verkaufen, er könnte einen Welpen unkupiert lassen.
Das macht eher keiner. Die Welpen werden mWn mit wenigen Tagen kupiert. Hat man Pech, laesst man einen nicht kupieren und das wird dann ein Hund, den man nur in der jagdl. Arbeit haben will und den man nicht an einen Nicht-Jaeger geben will.
Wenn die Hunde ins Ausland gehen dürfen sie meist nicht kupiert werden. Und auch unter Jägern gibt es zunehmend Leute die keinen kupierten Hund wollen (mich zB. U.a. deswegen ist hier die Entscheidung auch auf DL/GM gefallen und nicht DK.)
Aber ich bilde mir ein, dass gerade der VDD da sehr dahinter ist, dass da auch wirklich alles kupiert wird. Gab zumindest in der Vergangenheit Probleme deswegen, kA wie aktuell das ist. -
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Darum geht's ja. Es waere tierschutzwidrig sobald du als Nicht-Jaeger den Hund kaufst..
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Dürfen die denn noch Prüfungen laufen oder gibt es in der Rettungshundearbeit keine Prüfungen? Denn mit der Neufassung der Tierschutzhundeverordnung gilt gem. § 10 TierSchHuV ein Ausstellungs- und Prüfungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde und wann das Kupieren nicht tierschutzwidrig ist, hast du ja oben selber zitiert.
Wobei das aber doch nur den Wettkampf betrifft oder? Und Pruefungen bei RH haben ja einen anderen Hintergrund..naemlich den Einsatz.
Interessante Frage!
Genau, das kommt dazu. Es ist ja quasi eine Überprüfung ob der Hund bzw. das Team in den Einsatz kann. Finde es auch interessant… Rein von der Praxis gibt es viele geprüfte Rettungshunde die kupiert sind.
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Darum geht's ja. Es waere tierschutzwidrig sobald du als Nicht-Jaeger den Hund kaufst..
Wenn der Welpe „übrig“ ist oder sich nicht für die Jagd eignet? Man kann doch nicht verlangen, dass der Züchter dann auf alle Zeit den Welpen behält. Zumal er ihn ja dann auch nicht jagdlich einsetzen kann…
Wir halten fest: Die Regelung hat definitiv seine Mängel und sollte überarbeitet werden…
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Als Nicht-Jäger hättest du einen tierschutzwidrig kupierten Hund und auch Hunde aus dem Tierschutz sind von dem Prüfungsverbot umfasst. Die Fassung der Tierschutzhundeverordnung ist ja erst dieses Jahr in Kraft getreten und daher noch ziemlich neu in der Anwendung. Dem Wortlaut nach betrifft es "sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden" (§ 10 TierSchHuV). Inwieweit da ein Überprüfung in der Rettungsarbeit drunter fiele, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht erfolgt bei Rettungshunden auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Interessensabwägung. Aber bei Diensthunden gibt es meines Wissens keine Ausnahmen mit Blick auf die Tierschutzhundeverordnung und ich persönlich würde Rettungshunde und Diensthunde erstmal für vergleichbar halten.
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Mein erster Russell war von einem Jäger für die Baujagd vorbestellt, wurde damals also noch kupiert. Der Interessent wurde dann plötzlich so krank, dass er absagen musste, und so landete der kupierte Terrier am Ende bei mir.
Das Tier wurde also damals rechtlich einwandfrei kupiert, ging dann aber, wie RafiLe es auch vorhat, in einen anderen Verwendungszweck. 1999 kein Problem, aber jetzt würde mich auch interessieren ,wie das wohl heute aussähe? Wäre es tatsächlich tierschutzwidrig, so einen Hund als Privatperson zu übernehmen?
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