Auslegung §6 (1) b, Tierschutzgesetz (Kupieren von Jagdhunden)

  • Hmh - renommiert für was? Wenn es für die jagdliche Leistung ist, dann ist es doch verständlich, dass nur in diesen Bereich vermittelt werden soll. Erstmal von Seite des Züchters aus, denn der investiert Zeit und Herzblut, um leistungsstarke Hunde für diesen Bereich zu ziehen. Aber auch gut für Dich. Denn sonst hast Du ggf. das Risiko, dass Du einen Hund erhältst, der sich nicht für „Ersatzarbeit“ eignet.


    Wenn Du schon eine Züchterin hast, die das nicht so eng sieht, dann würde ich es dabei belassen. Bzw. wenn es soweit ist nach Hunden schauen, bei denen sich herauskristalliert, dass sie sich nicht für die jagdliche Arbeit eignen und trotzdem gute Anlagen für die Rettungshundearbeit mitbringen. Was zugegebenermaßen sehr schwierig werden dürfte.


    Aber die Entscheidung der Züchter, die Hunde nach Möglichkeit nur in die für sie vorgesehene Arbeit zu geben, würde ich respektieren. Letztlich spricht es für sie, auch wenn es für Dich natürlich erstmal frustrierend ist.

  • hasilein75 Gibt es eigentlich einen Unterschied hinsichtlich späterer Verwendung ob kupiert oder nicht bei DD und Weimaraner?

    beim DD ist unkupiert die Prüfungslaufbahn geblockt ..... alle anderen Rassen dürften auch unkupiert zu den Ausleseprüfungen


  • Also das Wort "vorgesehen" ist hier von entscheidender Bedeutung m.M.n. Vorgesehene Nutzung heißt nicht, dass der Hund jagdlich geführt werden muss, sondern dass das der grundsätzliche Verwendungszweck ist, auch wenn der einzelne Hund dann später nicht in der Jagd eingesetzt wird. Also liegt der Fall für mich so, der Züchter hat einen Wurf, die Welpen sollen alle in der Jagd eingesetzt werden und werden kupiert. Wenn dann der ein oder andere Welpe übrig bleibt oder sich schlicht nicht eignet, dann haben sich weder der Käufer noch der Züchter tierschutzwidrig verhalten.

  • Ich stelle mir genau wie Phonhaus die Frage, wofür ein Hund aus einem renommierten Zwinger? Diese Zwinger sind renomiert für die jagdliche Leistung der Hunde! Das sind Vollgebrauchshunde!

    Warum sollte man einen solchen für die Rettungshundearbeit haben wollen und warum sollte ein Züchter den Hund in die Rettungshundearbeit abgeben wollen, wenn er jagdliche Alternativen hat, in denen der Hund rassegerecht ausgelastet wird? Natürlich wollen die ihre Welpen lieber in Jägerhände abgeben, mal ganz abgesehen von der kupiererei Sache.

  • Noch kurz zur eigentlichen Frage:


    Die Aussage nach §6 Satz 1 (b) ist wörtlich: „bei jagdlich zu führenden Hunden…“ Insofern ist der künftige Verwendungszweck für die Jagd mit der Operation festgelegt und diese durch ihn legitimiert. Das ist schwammig, sagt aber tatsächlich aus, dass ein so gezogener Hund für jagdliche Zwecke vorgesehen ist. In der Praxis kann es dazu kommen, dass sich erst im Nachgang mangelnde Eignung herausstellt. Dann wiederum greifen andere Rechtsregelungen, die fordern, dass nur geeignete Hunde in jagdlichen Bereich eingesetzt werden dürfen.


    Würde ein Züchter einen Wurf vollständig kupieren, bei dem bereits für einen der Hunde eine andere Verwendung vorgesehen ist, dann handelt er rechtswidrig. Ob das im Nachgang nachweisbar ist und ob es in der Praxis vorkommt mal beiseite gelassen: Es ist nicht nur eine Rechtsbeugung, es ist ein Rechtsverstoß. Sollte definitiv nicht unterstützt werden.


    Würde ein Züchter gezielt einen Welpen auslassen, dann hat er das Risiko des Verlusts eines erstklassigen Gebrauchshunds für diesen Zweck, Du (und der Hund) das Risiko, dass er seine Arbeit braucht.

  • Irgendwie klingt das alles für mich eher so, als würde der Züchter dir einfach keinen Hund verkaufen wollen und diese Kupiersache vorschieben, statt dir uns Gesicht zu sagen, dass du keinen bekommst, weil du als Interessent nicht infrage kommst. Und dann auch noch drauf hofft, dass du bei "jahrelanger" Wartezeit sowieso von selbst abspringst.


    Ich kenne übrigens keinen Züchter, der auf Jahre im Voraus komplett ausgebucht ist und niemanden auf seine Warteliste setzt (und das bei 1-2 Würfen im Jahr bei 3 Würfen und ca 10 Welpen... Sicher...).


    Ein Freund von mir holt sich seinen Jagdhund demnächst. Er musste vorher hinfahren, seinen Jagdschein vorlegen, seine Hunde tauglich zeigen und erzählen, welche Jagdprüfungen die Hunde haben, wie sein Revier aussieht usw. Erst dann gab es eine Zusage, nachdem der Wurf gefallen ist. Ausgesucht wird mit 6-7 Wochen.

    Könnte er das nicht vorweisen, hätte er nie einen bekommen.

  • Eine Rasse, die fast ausnahmslos kupiert wird, wäre für mich ein Ausschlussgrund. Ich halte kupieren schon für jagdliche Zwecke für bedenklich, aber dies für nichtjagdliche Führung mit zu unterstützen, wäre für mich ein no go. Immerhin ist das ein Entfernen eines gesunden Körperteils und damit Körperverletzung. Aus gutem Grund wurde das für nichtjagdliche Führung verboten.


    Ich habe einen vollkupierten Hund aus dem Tierschutz und mir tut es immer wieder leid, dass ihr Schmerzen zugefügt wurde und sie auf ein Körperteil verzichten muss.

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