Berliner Hundegesetz und Erwerb von Welpen/Junghunden

  • Ich würde vom Elfer Hundetraining ausgehen.

    Was der allerdings mit Zuchtwissen zu tun hat ist mir schleierhaft, der ist schon in Sachen Training fraglich...

  • Ich muss da auch nichts lösen, das ist nicht meine Aufgabe :ka:

    nein, natürlich nicht. Aber wenn Du etwas dazu sagst, musst Du damit rechnen, dass sich dann jemand dazu äußert :ka:Ich muss da auch nichts lösen, das ist nicht meine Aufgabe :ka:

    Die meisten Züchter züchten alle Jubeljahre mal einen Wurf und sind weder gewerblich noch gewerbsmäßig,

    das ist völlig irrelevant. Sobald man öffentlich agiert, unterliegt man gewissen Regeln. Und auch ohne Gewerbe kann man prinzipiell gewerblich handeln und entsprechenden Regel/Gesetzen unterliegen. So auch hier. Das ist ja auch der Grund, warum jeder Züchter, der eine Webseite betriebt, ein Impressum benötigt- in der er seine persönlichen Daten ja bereits auch offenlegen muss.


    In dem Moment, wo rechtliche Bedingungen das Speichern von Daten erforderlich macht, ist das dann auch erlaubt. Und auch die Weitergaben solcher Daten- sonst könnte ja niemand je als Zeuge Angaben zu einer Person machen.

    Unter Umständen muss man als Gewerbetreibender oder auch nur gewerblich Handelnder andere über die Benutzung der persönlichen Daten unterrichten- das betrifft hier aber nur den Züchter gegenüber seinem Käufer. Macht aber wahrscheinlich auch keiner.


    Insgesamt ist die DSGVO sehr umfassend und für Laien nur schwer zu durchschauen. Und das mit dem gewerblich Handeln trotz rein privaten Charakters hat schon so manchem privaten Verkäufer das Genick gebrochen.


    vg,

  • Du hast dafür sicher auch eine Quelle? Die DSGVO jedenfalls unterbindet das nicht für solche Fälle.

    Das kannst du doch nachlesen. Hier zB

    Zitat


    Die wichtigste Regelung, die in Bezug auf personenbezogene Daten zu nennen ist: Jeder Betroffene muss in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu einem bestimmten Zweck zustimmen. Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 genügt hierbei nicht mehr nur ein Stillschweigendes Einverständnis durch das Akzeptieren der Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn der Betroffene aktive Zustimmung zu dem Vorgang erteilt.


    wie gesagt ist das ein schwieriges juristisches Feld.

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, Art. 6 Abs. 1 DS-GVO

    Die DS-GVO enthält - ähnlich wie bereits das BDSG - eine Reihe von Vorschriften, in denen Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt sind. Laut Art. 6 Abs. 1 DS-GVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

    ...

    b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;


    c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;


    Quelle:https://www.ihk.de/hamburg/pro…tzgrundverordnung-3740520


    Das, was Du oben gepostet hast, ist schon richtig, aber nur, wenn es eben keine von der DSGVO ausgenommenen Interessen gibt. So kann ja auch die Schufa öffentlich einsehbare Daten einfach so kopieren und verwenden.

    Und auch Verträge (Welpenverkauf) sollte eigentlich eine DSGVO Klausel enthalten- diese müsste auch die Weitergabe von Daten regeln. Fehlt diese, ist es bereits der Züchter, der gegen die DSGVO verstößt. Sind diese enthalten, sollte auch geregelt sein, inwieweit der Käufer die Daten verwendet/verwenden kann. Schließlich ist bereits das Abspeichern der Nummer des Züchters ein DSGVO relevanter Vorgang- umgekehrt wie oben erwähnt natürlich auch.


    Und wenn man sich schon solche Gedanken macht: so gut wie jede Nutzung eines Smartphones stellt einen DSGVO Verstoß dar


    vg,

  • Ach ja, auch noch


    f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.


    Dazu weiter ausgeführt:

    Hierbei handelt es sich um eine Interessenabwägungsklausel, über deren Reichweite sich im Einzelfall möglicherweise viel diskutieren lässt. Für die unternehmerische Praxis bietet es sich daher unbedingt an, für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu erst eine andere Rechtsgrundlage zu suchen. Denn in aller Regel sollte sich die Verarbeitung der Daten auf eine andere, bessere (speziellere) Rechtsgrundlage stellen lassen.


    Ob es hier in diesen besprochenen Fälle solche weitere Rechtsgrundlagen gibt, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus.

    So oder so sieht man, dass die DSGVO nicht immer das alleine oder höchste Rechtsgut ist, das zu beachten ist. Wie bei allen anderen Gesetzen eben auch.


    vg,

  • §7 der VDH-Zuchtordnung. ;)

    Die Qualität dieses Sachkundenachweises kann sicher sehr unterschiedlich sein. Aber dass der VDH keine Vorgaben macht, ist eindeutig falsch.

  • Flatti

    Ja :emoticons_look: Na denn :ka:


    §7 der VDH-Zuchtverordnung. ;)

    Die Qualität dieses Sachkundenachweises kann sicher sehr unterschiedlich sein. Aber dass der VDH keine Vorgaben macht, ist eindeutig falsch.

    Naja die Vorgabe ist:

    Zitat

    Voraussetzung für die Genehmigung einer Zuchtstätte und die Erteilung der Zuchterlaubnis ist
    - die Sachkunde des Bewerbers,
    - die überprüfte Eignung der Zuchtstätte und
    - die Erteilung eines Zwingernamensschutzes
    - Volljährigkeit.

    Für die Prüfung dieser Voraussetzungen ist der Rassehunde-Zuchtverein verantwortlich.

    Das ist ja alles und nichts. Ich kann dir wie gesagt mindestens einen Verband nennen, wo die Zuchtstätte nicht mal überprüft wird. Oder nur besichtigt wird, wenn die Welpen abgenommen werden :ka: Hat aber irgendwie mit dem Thema auch nur peripher zu tun...

  • :ka: Hat aber irgendwie mit dem Thema auch nur peripher zu tun...


    zumindest stützt es meine These von weiter oben:


    Für mich bleibt da nur der Schluss, dass es hier nicht um die Bekämpfung der Welpenmafia geht, sondern um die Bekämpfung der Hundezucht an sich.

    (ja, ich weiß, das ist Dir egal- gilt (bisher) ja nur in Berlin)


    vg,

  • Es ist auch ein Unterschied, ob ich meine Daten jemandem gebe oder in einem bestimmten Rahmen zustimme, dass sie ausgeschrieben werden, oder ob eine Person meine allgemeinen Personendaten ohne meine Zustimmung an eine Dritte Person oder Behörde weiter gibt. Das Eine berechtigt nicht zum Anderen.

    Allgemeine Personendaten, was soll das heißen?


    Es wird lediglich nach Namen und Adresse gefragt. Ein etwas an Daten, dass wenn man vergißt zu widersprechen, in jedem örtlichen Telefonbuch steht oder jeder Pizzalieferant bekommt. Sind "gelegentlich mal einen Wurf Welpen haben Züchter" so besonders, dass die Adresse geheim gehalten werden muss?

    Unterschreibt dann der Welpenkäufer eine "Geheimhaltungsverpflichtung" oder bekommt er den Welpen an neutralem Ort? Parkplatz vielleicht, damit er auch die Adresse nicht kennt?

    Der Kauf ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Da haben die Vereine nichts mit zu tun.

    Ach ja..... Sicherlich meinst Du alle Jubeljahr mal Welpen Züchter, die keine Ahnentafeln von Vereinen benötigen, weil sie in keinem sind.

    Sind sie vielleicht doch in einem RZV, so stellt dieser die Ahnentafeln für die Hunde aus und trägt auch die Namen der zukünftigen Besitzer ein. Denn in den meisten Fällen ist der Welpenkäufer dem Züchter schon vor dem Wurftag der Hündin bekannt. Schon lange kann sich kein seriöser Züchter eine Zucht ins "Blaue" mehr leisten.

  • Ach ja..... Sicherlich meinst Du alle Jubeljahr mal Welpen Züchter, die keine Ahnentafeln von Vereinen benötigen, weil sie in keinem sind.

    Sind sie vielleicht doch in einem RZV, so stellt dieser die Ahnentafeln für die Hunde aus und trägt auch die Namen der zukünftigen Besitzer ein. Denn in den meisten Fällen ist der Welpenkäufer dem Züchter schon vor dem Wurftag der Hündin bekannt. Schon lange kann sich kein seriöser Züchter eine Zucht ins "Blaue" mehr leisten.

    also ich kann nur von den mir bekannten Rassen Pudel und auch DSH bzw Mali sprechen und da kenne ich nur eine Handvoll Leute die auf Bestellung züchten. Die meisten Züchter machen einen Wurf für sich, wenn es ihnen passt und wenn sie wollen. Eigentlich um selbst etwas zu behalten. Und für den Rest findet sich immer jemand. Wartelisten führen kaum noch Leute denn wenn du danach gehst hast du 100 Interessenten aber davon bleibt dann genau ein Käufer übrig. Das funktioniert leider nicht. Und in vielen ATs stehen die Besitzer zum Beispiel auch gar nicht drinnen

  • Bei uns traegt der Verein keinen Eigentuemer ein. Das macht der Zuechter. Ausnahme ist das Exportpedigree. Da muss man dem VDH die Anschrift des (neuen) Eigentuemer nennen, weil das eingetragen wird in dem offiziellen Dokument.


    Die Aussage bezog sich auf die Regelungen in den verschiedenen BL. Wieso genau sollten die RZV alle Regelungen fuer alle BL wissen? Und wenn sie das wissen muessten, wieso dann nur fuer DE und nicht auch fuers Ausland (Wien hat z.B. andere Regelungen als de Rest von Oesterreich)? Es gehen ja genug Welpen ins Ausland...

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