Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen

  • Zur Richtung : Ich weiß nicht ob das auf einem Feld passiert ist? Oder in einem Wald?

    Ich schätze mal wenn ein Hund durchs Gebüsch Pest taucht der schnell mal plötzlich irgendwo von hinten auf.

    Worauf ich mit der Richtung hinaus wollte: Wenn der Hund von hinten ankommt und die eigenen Hunde vor mir oder neben mit im Sichtfeld sind - dann höre ich zum einen den Fremdhund und sehe ihn bestenfalls bevor er seine Zähne versenkt.

    Nur dann kann ich sagen: Der hat angefangen.


    Waren aber meine Hunde hinter mir oder außerhalb meines Sichtfelds kann ich nicht mehr wissen, wer angefangen hat. Behaupten kann ich das dann natürlich immer noch.


    Denn:


    Genau dieses "der andere hat angefangen" brauche ich in NRW, um zu sagen "Hey, meine Hunde haben sich nur verteidigt. :ka: " das Verteidigen darf jedoch nur in dem Maß erfolgen, dass der andere noch eine Chance hat sich zu unterwerfen und das muss bei den sich wehrenden Hunden zum Ablassen führen. Die Chance hatte der BC offensichtlich nicht mehr oder es wurde gar nicht wahrgenommen.


    Egal, wie ich das drehe und wende: Damit gelten die Malis als gefährliche Hunde in NRW. Da ist Maulkorb- und Leinenpflicht wirklich das absolute und für mich eigentlich lächerliche Minimum.

  • Nach Hundegesetz NRW gilt, dass als im Einzelfall gefährlich nach §3 Satz 5 einzustufen sind:


    „5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben …“


    Das kann bisher zumindest den nicht anwesenden Hund nicht getroffen haben und beim angegriffenen Hund wäre es strittig, Tierrecht kennt in diesem Sinn weder Notwehr noch übertriebene Notwehr. Es sei denn, den Hunden wäre vorgeworfen worden, auch das Kind bedroht zu haben, das könnte eine Einstufung beider anwesender Hunde nach sich gezogen haben.


    Das Hundegesetz NRW sieht unter §12 Satz 1 aber auch vor:

    „(1) Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes, abzuwehren.“


    Das kann sich unmittelbar auf einen Halter beziehen und alle Hunde treffen. Ob hier noch ein Termin zur Begutachtung wegen Einstufung kommen wird oder nicht, dass sollte die TE über einen Anwalt klären, der beim Amt Akteneinsicht verlangt. Wäre im Optimalfall schon - für etwaige andere mitlesende Betroffene - nach der ersten Post passiert, aber jetzt ist die Situation nun mal wie sie ist.

  • Müsste eigentlich bei jedem Hund mit einer Hand gehen.

    Die Frage is halt natürlich wie sicher es ist. Also wie gut man den Nackenspeck zu packen kriegt, vor allem wenn der Hund eine gewisse Kraft und Absicht hat.


    Ich kann mir nur nicht vorstellen dass man bei dem kurzen Stockhaar was zum greifen hat, wenns nicht grad ein Fusselmali ist.


    So oder so ist eigentlich beides keine richtige Option.

  • Ja könnte mit meiner Hand den Hals beidseitig greifen, aber nicht mit genug Druck. Und abwürgen wohl definitiv Nicht.

    Und ob ich damit meine 40 kg Hund rausziehen könnte weiß ich nicht.

  • Halten wir fest : Mit einem Hund bereits grenzwertig, mit Zweien unmöglich.


    Es sei denn man hat irgendwas mit dickem, langem Pelz, wie nen Aussie oder so.

  • Halten wir fest : Mit einem Hund bereits grenzwertig, mit Zweien unmöglich.


    Es sei denn man hat irgendwas mit dickem, langem Pelz, wie nen Aussie oder so.

    Und zu anderem Zeitpunkten mit dem 3. Mali.

    Gute, dass NRW weit weg ist und ich besagte HH vermutlich nie treffen werde.


    Ich glaube, die meisten Hunde jenseits der 30kg bekommt man eh nicht einfach so am Nacken weggezogen, erst recht nicht, wenn sie im Tunnel sind. Und wäre es so, gabs immer noch den 2. Hund. Also ich weiß nicht, irgendwie kommt mir der Beitrag fast trollig vor 🧐

  • Ich fühle mich geehrt in der Welt der Trolle aufgestiegen zu sein :D


    Spaß beiseite - War ne Überlegung nach Möglichkeiten einen Hund zu fixieren der nix um sich hat und Kurzhaarig ist.

    Fällt dir was anderes ein?


    Eben - geht alles nicht wirklich.

  • Ich versteh nicht, warum hier ständig ein Troll vermutet wird.

    Die TE hat Ratschläge bekommen, ihr wurde erläutert, dass sie mit den jetzigen Auflagen eigentlich verdammt viel Glück hat und hier sind sogar einige User der Meinung, dass man zumindest bei der jungen Hündin über eine MK- und Leinenbefreiung sprechen könnte. Thema ist doch somit quasi gegessen?


    Mein eigener Fall hat ja gezeigt, dass es manchmal blöder kommt als man überhaupt denken kann. Kann man das "ist bestimmt ein Troll!"-Geunke hier dann jetzt bitte mal einstellen? Das ist ja weder zielführend noch sonstwie konstruktiv.


    Davon abgesehen: meine 35 kg-Hündin hat soviel Haut, dass ich sie im Notfall auch daran im Nacken packen kann. Nur kann ich sie damit nicht wirklich wegzerren, weil mir der Hautlappen dann trotz oder wegen des vielen Fells recht flott wieder aus der Hand rutscht, wenn sie nach vorne gehen würde. Das ist bei kleinen, leichtgewichtigen Hunden vielleicht eine Möglichkeit, aber sonst ... Genau deshalb gehört mMn an jeden Hund mindestens ein Halsband. Meine zwei Großen tragen eins mit Griff, daran kann ich dann auch die Dicke festhalten, wenn die wegen ner Katze völlig aus dem Hemd springt. Würd ich die einfach im Nacken packen, würde sie mir davon und auf die Katze drauf flutschen :mute:

  • Terri-Lis-07 mit der Leine einen Würger machen. Um den Hals legen und das Ende mit dem Karabiner durch die Handschlaufe ziehen. Anders kriegst du einen Hund der nicht loslassen will nicht weg, da kannst noch so lang ziehen.

  • Du doch nicht 😅

    Die TE

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