Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen

  • Dann hätte ich das wohl doch richtig verstanden..


    Ich wollte mich erst aus genau dieser Diskussion raushalten, aufgrund des aufgeladenen Themas, aber genau dass hat mir hier noch mehr Hass eingebracht, fürchte ich..


    Mir kommt allgemein vor, dass hier oft wenig respektvoll miteinander umgegangen wird. Auch für meine Meinung, dass ich weder Hunden, noch Menschen was gesundes einfach so zu tun nd ohne Überlegung raus schneide, würde ich ziemlich unhöflich angemacht. Allgemein für die Meinung, dass auch weibchen mit bedacht kastriert gehören.


    Ich verstehe jedem mit gegensätzlicher Meinung total, aber ich kann doch etwas höflicher diskutieren. Im echten Leben schreit man sich ja ebenso nicht direkt an und fragt gegebenenfalls mal nach..


    Durch meinen Autismus kann ich Themen gut aufsplitten, was für andere oft unverständlich ist.. Aber andere hatten halt einfach geschrieben, dass sie zum Jurist soll, ich hab geschrieben, dass man außergerichtliche Dinge immer genau festhalten muss, ohne jede Wertung der gesamt Situation..


    Und ja, genau das war meine erste Frage. Ob die kleine überhaupt gesehen hat, wie ihr Hund zugebiasen hat, das würde es nämlich noch schwerer machen, vor allem weil der malinoi doch eine andere bisskraft hat und deutlich schneller agiert.


    Der bc is, wenn er angreift, oft sehr hinterfotzig, pirscht sich an und Heißt dann furchtbar schnell zu. Hab ich leider schon ein paar solche Kandidaten gehabt.. Das is das typische, der is so süß, der macht schon nichts ding, das am Ende voll eskaliert...


    Und genau das meinte ich.. In dem Alter denken die teenager, sie sind erwachsen genug, um alle Gefahren einzuschätzen und genau dadurch kommt es zur Eskalation. Sehr traurig in diesem Fall und sie tut mir leid, denn sie wurde einer Verantwortung ausgesetzt, die sie gar nicht imstande war zu tragen.

  • Mal eine Frage:

    Gibt es tatsächlich eine gesetzliche Regelung, nach der Kinder erst ab einem bestimmten Alter einen Hund ausführen dürfen?

    Ja, das gibt es. Eigentlich dürfen Kinder unter 16 Jahren laut tierschutzgesetz, keinen Hund unbeaufsichtigt führen, wenn ich mich recht entsinne.

  • Mal eine Frage:

    Gibt es tatsächlich eine gesetzliche Regelung, nach der Kinder erst ab einem bestimmten Alter einen Hund ausführen dürfen?

    Ja, das gibt es. Eigentlich dürfen Kinder unter 16 Jahren laut tierschutzgesetz, keinen Hund unbeaufsichtigt führen, wenn ich mich recht entsinne.


    Wenn ich auch das mit den 16 Jahren, in vielen Fällen zu oberflächlich formuliert finde, aber da. Menschen leider oft nicht reflektieren, wie der eigene Hund wirklich is, ist das wohl notwendig..

  • Eigentlich dürfen Kinder unter 16 Jahren laut tierschutzgesetz, keinen Hund unbeaufsichtigt führen, wenn ich mich recht entsinne.

    Wo soll das denn stehen? Bei den entsprechenden Paragraphen konnte ich da nichts finden. Das einzige was greifen kann ist die StVO aber auch da ist kein Mindestalter genannt oder eben die BL bezogenen Vorschriften

  • Eigentlich dürfen Kinder unter 16 Jahren laut tierschutzgesetz, keinen Hund unbeaufsichtigt führen, wenn ich mich recht entsinne.

    Wo soll das denn stehen? Bei den entsprechenden Paragraphen konnte ich da nichts finden. Das einzige was greifen kann ist die StVO aber auch da ist kein Mindestalter genannt oder eben die BL bezogenen Vorschriften

    Kann sein, dass das nur in Österreich gilt, warte, ich versuche das mal zu finden. Vielecht hab ich das falsch im Kopf und es is nur ne Empfehlung?


    Hatte da was verwechselt, schau das wars:


    Ein erwachsenes Familienmitglied hat die Hauptverantwortung für die Versorgung

    des Hundes. Kinder unter 16 Jahren dürfen laut Tierschutzgesetz keinen Hund

    erwerben und somit auch nicht für einen Hund verantwortlich sein

  • Ja, das gibt es. Eigentlich dürfen Kinder unter 16 Jahren laut tierschutzgesetz, keinen Hund unbeaufsichtigt führen, wenn ich mich recht entsinne.


    Wenn ich auch das mit den 16 Jahren, in vielen Fällen zu oberflächlich formuliert finde, aber da. Menschen leider oft nicht reflektieren, wie der eigene Hund wirklich is, ist das wohl notwendig..

    Das TSchG D schränkt nur den käuflichen Erwerb von Tieren durch Kinder ein. Gassigehen ist nicht erfasst. ;)


    Nach § 11 c TierSchG dürfen Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur mit Einwilligung der Eltern verkauft werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn ein Freund oder Nachbar dem Kind ein Haustier schenkt.


    Ö müsste ich auch erst gucken

  • Das TSchG D schränkt nur den käuflichen Erwerb von Tieren durch Kinder ein. Gassigehen ist nicht erfasst. ;)


    Nach § 11 c TierSchG dürfen Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur mit Einwilligung der Eltern verkauft werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn ein Freund oder Nachbar dem Kind ein Haustier schenkt.


    Ö müsste ich auch erst gucken

    Hab eben nochmal nachgesehen und ja, ich hatte das verwechselt.

  • Liebe TE: ab zum Anwalt. Ich hatte im Bekanntenkreis kürzlich einen ähnlichen Fall. Da konnte der Bescheid erfolgreich angefochten werden und es musste "nur" ein Bußgeld bezahlt werden.

    Echt jetzt, das stellst du einer Hundehalterin in Aussicht, die weder einsichtig ist, noch ihre Hunde unter Kontrolle hat? Na gute Nacht! Da es ihr ja weiterhin äußerst wichtig erscheint, das ihre Hunde weiterhin frei herumlaufen, ist es dann nur eine Frage der Zeit, wann der nächste Vorfall kommt. Das der Junghund mit in die Auflagen rutscht, ist doch völlig verständlich, denn die Halterin hat gezeigt das sie nicht fähig ist ihre Hunde verantwortungsbewusst zu führen, geschweige denn in Gefahrenlagen ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen! Zusammen sind sie eine tickende Zeitbombe!


    Es ist ja nicht das erste Thema zu solch einem Vorfall, doch fast alle wollten nur eins, sich schadlos halten. Ich kann mich nur an eine Hundehalterin erinnern, die selbst dermaßen erschüttert über den Vorfall war, das auch kundtat und mit Hilfe des Forums mit ihrem Hund an den Problemen arbeitete.

    Reingreifen und drehen, bis Hund ohnmächtig ist.

    Es müsste Pflicht werden das (große) Hunde Halsbänder tragen müssen, denn nur deshalb konnte ich meine Hunde aus brenzlichen Situationen retten, da manche HH, in unseren Fällen, selbst nicht eingegriffen hatten. Das Halsband eindrehen und den Hund hoch- oder wegheben ist sehr effektiv und oft die einzige Möglichkeit seinem Hund zu helfen, dabei bedurfte es nicht abzuwarten bis der Hund ohnmächtig wird, es wirkt recht schnell.


    Bei kleineren Hunden ist es auch immer sinnvoll ein Geschirr zu tragen, einfach um ihn aus brenzlichen Situationen herausheben zu können.


    Nach nun 20 Jahren mit unseren Dreien habe ich so viel Mist erlebt, dabei fast meine Hündin verloren, das ich mitnichten Verständnis für solche Hundehalter habe, schon gar nicht die so uneinsichtig sind. In dieser Zeit hatte ich zwei tote Hunde auf dem Arm, da die Halter in Schockstarre waren, weil ihnen ähnliches passiert ist, wie hier geschildert, nur das deren Hunde nichts gemacht hatte, außer klein zu sein und den Jagdtrieb der größeren Hunde getriggert zu haben.

    Ich hoffe das Fussel seine letzten Jahre noch unbeschadet übersteht und das es so sein wird, dafür werden wir sorgen!!!!!!!!

  • Wenn ich das Landeshundegesetz NRW lese, dann wird die Gefährlichkeit für einen Mali im Einzelfall festgelegt, als §3 Gefährliche Hunde, Abs. 3.


    §3 Gefährlicher Hunde schreibt in Bezug auf Hunde.:

    "Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, "


    Ich persönlich würde wohl schlussfolgern, dass also Maximal der Rüde eingestuft werden kann. Die junge Hündin war gar nicht dabei, ist also raus. Die angegriffene Hündin wurde vorher selbst angegriffen. Bleibt also der Rüde, welcher, ohne selbst angegriffen worden zu sein, eingeschritten ist und gebissen hat. Ob der Border Collie erkennbare artübliche Unterwerfungsgesten gezeigt hat, kann hier keiner Beurteilen. Die Feststellung erfolgt nach Begutachtung!


    Das der Border Collie falsch geführt wurde, da sind wir uns denke ich einig. Es war bekannt, dass dieser Hund nicht ganz sauber ist, wurde also nicht so geführt, wie es hätte passieren müssen.


    Bei dem von mir angesprochenen Fall, war ebenfalls ein Mehrhundehalter betroffen und die Hunde wurden in "Sippenhaft" genommen. Die Bescheide waren dahingehend auch nicht ordnungsgemäß formuliert und die Behörde hat pauschal alle Hunde abgefertigt, ohne Beurteilung (Niedersachsen). Das geht so nicht und wurde dann gerichtlich geklärt, zugunsten des Halters.


    So, wie ich das verstehe, geht es ja vor allem um die junge Hündin, die gar nicht dabei war, die Auflagen nun aber mittragen soll.

  • Hab den rechtlichen Absatz gefunden, der in Österreich gilt, für alle die es interessiert:


    Liste Hunde dürfen nicht unter 16 Jahren und ohne Führerlizenz geführt werden, die durch eine prüfung, welche explizit erst mit erreichen des 16 Lebensjahres möglich ist.


    Wie alt jemand sein muss, um allgemein einen Hund zu führen, liegt im ermessen der Eltern, jedoch auch die Haftung fällt auf eben jene, wenn sie ihr Kind mit einem nicht führbaren oder gefährlichen Hund los schicken.



    Leider hilft das den Betroffenen am Ende wenig.. Wider ein guter fall von "Wenn die kacke erstmal im Zimmer liegt, merkt man schon, dass sie stinkt!"

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