Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen

  • Liebe TE: ab zum Anwalt. Ich hatte im Bekanntenkreis kürzlich einen ähnlichen Fall. Da konnte der Bescheid erfolgreich angefochten werden und es musste "nur" ein Bußgeld bezahlt werden.

    Echt jetzt, das stellst du einer Hundehalterin in Aussicht, die weder einsichtig ist, noch ihre Hunde unter Kontrolle hat? Na gute Nacht! Da es ihr ja weiterhin äußerst wichtig erscheint, das ihre Hunde weiterhin frei herumlaufen, ist es dann nur eine Frage der Zeit, wann der nächste Vorfall kommt. Das der Junghund mit in die Auflagen rutscht, ist doch völlig verständlich, denn die Halterin hat gezeigt das sie nicht fähig ist ihre Hunde verantwortungsbewusst zu führen, geschweige denn in Gefahrenlagen ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen! Zusammen sind sie eine tickende Zeitbombe!


    Es ist ja nicht das erste Thema zu solch einem Vorfall, doch fast alle wollten nur eins, sich schadlos halten. Ich kann mich nur an eine Hundehalterin erinnern, die selbst dermaßen erschüttert über den Vorfall war, das auch kundtat und mit Hilfe des Forums mit ihrem Hund an den Problemen arbeitete.

    Ja, echt jetzt. Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde. Unter der Prämisse, dass damit der Fall abgeschlossen wurde und es eben nicht nur vorübergehend ist.

  • Echt jetzt, das stellst du einer Hundehalterin in Aussicht, die weder einsichtig ist, noch ihre Hunde unter Kontrolle hat? Na gute Nacht! Da es ihr ja weiterhin äußerst wichtig erscheint, das ihre Hunde weiterhin frei herumlaufen, ist es dann nur eine Frage der Zeit, wann der nächste Vorfall kommt. Das der Junghund mit in die Auflagen rutscht, ist doch völlig verständlich, denn die Halterin hat gezeigt das sie nicht fähig ist ihre Hunde verantwortungsbewusst zu führen, geschweige denn in Gefahrenlagen ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen! Zusammen sind sie eine tickende Zeitbombe!


    Es ist ja nicht das erste Thema zu solch einem Vorfall, doch fast alle wollten nur eins, sich schadlos halten. Ich kann mich nur an eine Hundehalterin erinnern, die selbst dermaßen erschüttert über den Vorfall war, das auch kundtat und mit Hilfe des Forums mit ihrem Hund an den Problemen arbeitete.

    Ja, echt jetzt. Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde. Unter der Prämisse, dass damit der Fall abgeschlossen wurde und es eben nicht nur vorübergehend ist.

    Unter der Prämisse, dass das Verfahren ordentlich zu laufen hat, sehe ich das genau so.

    Von daher dürfte hier noch keine endgültige OV vorliegen, weil noch keine Begutachtung stattfand. Ist das trotzdem der Fall ist das Verfahren schlicht fehlerhaft und muss daher neu betrachtet werden.

    Im Rahmen der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ist die Anordnung tatsächlich für alle drei möglich.

  • Natürlich hat sich auch die TE künftig daran zu halten, dass ihre Hunde entsprechend geführt werden, sodass niemand zu schaden kommt! Das bestreite ich gar nicht! Es geht doch hierbei um die vom Amt verhängten Auflagen, vor allem um die gar nicht beteiligte Hündin.

  • Nun, das einschreiten ohne selbst gebissen zu werden, wäre ja noch absolut verständlich, aber dass das Männchen nicht einfach nur versucht hat zu trennen oder seinem Mädel zu helfen, sondern den Hund anschließend tot gebissen und sich alle dermaßen in rage gesteigert haben, dass selbst die BESITZERIN sich nicht mehr zugetraut hat, auch nur hinzugreifen, das ist ein Zeichen dafür, dass hier mächtig was schief gelaufen is.


    Wie du sagst, das Weibchen hat sich nur gewehrt, wobei auch das ab einem gewissen Punkt aufhören sollte, allerdings sind es Tiere und keine Menschen und somit ist hier die Kontrolle der Impulse und der Instinkt etwas völlig anderes. Im Tierreich werden solche Gegner häufig umgebracht, wenn sie einen anderen Wolf oder Wildhund direkt angreifen.. Klar, Hunde sind domestiziert, aber diese Rasse ist definitiv schwieriger und impulsiver als andere, weshalb ich nicht ganz verstehe, warum nicht einmal ein Geschirr an den Hunden steckte.


    Der BC war gewiss ebenfalls ein gestörter Hund, der nicht von einem Kind hätte geführt werden dürfen und die beiden Malinois hätten vermutlich besser einzel Auslauf bekommen, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Besitzerin nicht wusste, dass ihre beiden keine Schafe sein würden, sollte es zu irgend einem Vorfall kommen, zumindest las es sich so.


    Mir tut es einfach für die 3 Betroffenen (4 mit dem jungen Hund zuhause) Hunde leid, weil hier eigentlich alle Besitzer unverantwortlich gehandelt haben.

  • :bindafür: :bindafür:


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    Mein persönliches unüberwindbares Gesetz als Hundeführer und insbesondere als Hundeliebhaber reaktionärer Rassen lautet:


    - von meinen Hunden hat keine Gefahr für Mensch & Tier auszugehen


    Dafür habe ich Sorge zu tragen, vom ersten bis zum letzten Atemzug meiner Vierfüßler!

    Auch, bzw. gerade in brenzligen unvorhergesehen Situationen, denn ein Restrisiko schwingt immer im Hundehalteralltag mit.

    Ich kann diese Verantwortung nicht abwälzen.


    Bei Rassen xy weiß ich was auf mich zukommen kann, insbesondere wenn ich mehrere derer führe, ich weiß zu was sie im Stande sind, i.d.R. sind es ja auch gerade diese Eigenschaften, die mir an der Rasse zusagen, das muss gehandelt werden können.


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    Dieses 'Schuld und die Hunde müssen es ausbaden' Gerede ist absolut fehl am Platz.

    Einzig der Hundeführer trägt die Verantwortung und just die muss endlich mal fest im Verstand verankert werden!

  • Ja, echt jetzt. Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde. Unter der Prämisse, dass damit der Fall abgeschlossen wurde und es eben nicht nur vorübergehend ist.

    Unter der Prämisse, dass das Verfahren ordentlich zu laufen hat, sehe ich das genau so.

    Von daher dürfte hier noch keine endgültige OV vorliegen, weil noch keine Begutachtung stattfand. Ist das trotzdem der Fall ist das Verfahren schlicht fehlerhaft und muss daher neu betrachtet werden.

    Im Rahmen der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ist die Anordnung tatsächlich für alle drei möglich.

    Genau. Als vorläufige Sicherungsmaßnahme kein Thema. Aber nicht jede Behörde macht immer alles richtig und hat dort diverse Hundeexperten sitzen. Wie gesagt, gerade selbst mitbekommen, dass das nicht immer nach Lehrbuch erfolgt. Deshalb mein Hinweis.

  • Das ist Österreich, wie es in Deutschland gehandhabt wird, wurde ja schon geschrieben.

    Statt dem Kind hätte auch Großmutter Erna 85 Jahre alt den Hund ausführen können, ohne Sicherung kann immer etwas passieren.

    Es steht auch außer Frage das der BC Auflagen hätte bekommen sollen, nur ist er eben Tot.

    Verantwortung liegt hier bei den Erwachsenen.

    Und nur da, nicht bei dem Mädchen.

  • Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde.

    Das mag ja die Hunde betreffen, doch die Hundehalterin ist doch damit nicht raus und es muss doch überprüft werden, ob sie überhaupt fähig ist diese Hunde zu führen und zu kontrollieren?

  • Hat ja auch keiner was anderes behauptet.. Warum steht denn da bitte "für alle die es interessiert"? Du bist echt ein sehr konfrontativ wirkender Geselle mein Freund.


    Ich hab das für jemanden geschrieben, mit dem ich zuvor einen Austausch hatte.

  • Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde.

    Das mag ja die Hunde betreffen, doch die Hundehalterin ist doch damit nicht raus und es muss doch überprüft werden, ob sie überhaupt fähig ist diese Hunde zu führen und zu kontrollieren?

    Dann müssen ihr die Hunde aber weggenommen werden, wenn die Halterin als unfähig einzuschätzen ist, die Hunde zu halten. Und diese Einschätzung passiert sicher auch nicht einfach ohne Gutachten. Zum Glück!

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