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Liebe TE: ab zum Anwalt. Ich hatte im Bekanntenkreis kürzlich einen ähnlichen Fall. Da konnte der Bescheid erfolgreich angefochten werden und es musste "nur" ein Bußgeld bezahlt werden.
Echt jetzt, das stellst du einer Hundehalterin in Aussicht, die weder einsichtig ist, noch ihre Hunde unter Kontrolle hat? Na gute Nacht! Da es ihr ja weiterhin äußerst wichtig erscheint, das ihre Hunde weiterhin frei herumlaufen, ist es dann nur eine Frage der Zeit, wann der nächste Vorfall kommt. Das der Junghund mit in die Auflagen rutscht, ist doch völlig verständlich, denn die Halterin hat gezeigt das sie nicht fähig ist ihre Hunde verantwortungsbewusst zu führen, geschweige denn in Gefahrenlagen ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen! Zusammen sind sie eine tickende Zeitbombe!
Es ist ja nicht das erste Thema zu solch einem Vorfall, doch fast alle wollten nur eins, sich schadlos halten. Ich kann mich nur an eine Hundehalterin erinnern, die selbst dermaßen erschüttert über den Vorfall war, das auch kundtat und mit Hilfe des Forums mit ihrem Hund an den Problemen arbeitete.
Ja, echt jetzt. Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde. Unter der Prämisse, dass damit der Fall abgeschlossen wurde und es eben nicht nur vorübergehend ist.
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Hi
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Echt jetzt, das stellst du einer Hundehalterin in Aussicht, die weder einsichtig ist, noch ihre Hunde unter Kontrolle hat? Na gute Nacht! Da es ihr ja weiterhin äußerst wichtig erscheint, das ihre Hunde weiterhin frei herumlaufen, ist es dann nur eine Frage der Zeit, wann der nächste Vorfall kommt. Das der Junghund mit in die Auflagen rutscht, ist doch völlig verständlich, denn die Halterin hat gezeigt das sie nicht fähig ist ihre Hunde verantwortungsbewusst zu führen, geschweige denn in Gefahrenlagen ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen! Zusammen sind sie eine tickende Zeitbombe!
Es ist ja nicht das erste Thema zu solch einem Vorfall, doch fast alle wollten nur eins, sich schadlos halten. Ich kann mich nur an eine Hundehalterin erinnern, die selbst dermaßen erschüttert über den Vorfall war, das auch kundtat und mit Hilfe des Forums mit ihrem Hund an den Problemen arbeitete.
Ja, echt jetzt. Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde. Unter der Prämisse, dass damit der Fall abgeschlossen wurde und es eben nicht nur vorübergehend ist.
Unter der Prämisse, dass das Verfahren ordentlich zu laufen hat, sehe ich das genau so.
Von daher dürfte hier noch keine endgültige OV vorliegen, weil noch keine Begutachtung stattfand. Ist das trotzdem der Fall ist das Verfahren schlicht fehlerhaft und muss daher neu betrachtet werden.
Im Rahmen der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ist die Anordnung tatsächlich für alle drei möglich.
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Natürlich hat sich auch die TE künftig daran zu halten, dass ihre Hunde entsprechend geführt werden, sodass niemand zu schaden kommt! Das bestreite ich gar nicht! Es geht doch hierbei um die vom Amt verhängten Auflagen, vor allem um die gar nicht beteiligte Hündin.
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Wenn ich das Landeshundegesetz NRW lese, dann wird die Gefährlichkeit für einen Mali im Einzelfall festgelegt, als §3 Gefährliche Hunde, Abs. 3.
§3 Gefährlicher Hunde schreibt in Bezug auf Hunde.:
"Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, "
Ich persönlich würde wohl schlussfolgern, dass also Maximal der Rüde eingestuft werden kann. Die junge Hündin war gar nicht dabei, ist also raus. Die angegriffene Hündin wurde vorher selbst angegriffen. Bleibt also der Rüde, welcher, ohne selbst angegriffen worden zu sein, eingeschritten ist und gebissen hat. Ob der Border Collie erkennbare artübliche Unterwerfungsgesten gezeigt hat, kann hier keiner Beurteilen. Die Feststellung erfolgt nach Begutachtung!
Das der Border Collie falsch geführt wurde, da sind wir uns denke ich einig. Es war bekannt, dass dieser Hund nicht ganz sauber ist, wurde also nicht so geführt, wie es hätte passieren müssen.
Bei dem von mir angesprochenen Fall, war ebenfalls ein Mehrhundehalter betroffen und die Hunde wurden in "Sippenhaft" genommen. Die Bescheide waren dahingehend auch nicht ordnungsgemäß formuliert und die Behörde hat pauschal alle Hunde abgefertigt, ohne Beurteilung (Niedersachsen). Das geht so nicht und wurde dann gerichtlich geklärt, zugunsten des Halters.
So, wie ich das verstehe, geht es ja vor allem um die junge Hündin, die gar nicht dabei war, die Auflagen nun aber mittragen soll.
Nun, das einschreiten ohne selbst gebissen zu werden, wäre ja noch absolut verständlich, aber dass das Männchen nicht einfach nur versucht hat zu trennen oder seinem Mädel zu helfen, sondern den Hund anschließend tot gebissen und sich alle dermaßen in rage gesteigert haben, dass selbst die BESITZERIN sich nicht mehr zugetraut hat, auch nur hinzugreifen, das ist ein Zeichen dafür, dass hier mächtig was schief gelaufen is.
Wie du sagst, das Weibchen hat sich nur gewehrt, wobei auch das ab einem gewissen Punkt aufhören sollte, allerdings sind es Tiere und keine Menschen und somit ist hier die Kontrolle der Impulse und der Instinkt etwas völlig anderes. Im Tierreich werden solche Gegner häufig umgebracht, wenn sie einen anderen Wolf oder Wildhund direkt angreifen.. Klar, Hunde sind domestiziert, aber diese Rasse ist definitiv schwieriger und impulsiver als andere, weshalb ich nicht ganz verstehe, warum nicht einmal ein Geschirr an den Hunden steckte.
Der BC war gewiss ebenfalls ein gestörter Hund, der nicht von einem Kind hätte geführt werden dürfen und die beiden Malinois hätten vermutlich besser einzel Auslauf bekommen, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Besitzerin nicht wusste, dass ihre beiden keine Schafe sein würden, sollte es zu irgend einem Vorfall kommen, zumindest las es sich so.
Mir tut es einfach für die 3 Betroffenen (4 mit dem jungen Hund zuhause) Hunde leid, weil hier eigentlich alle Besitzer unverantwortlich gehandelt haben.
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Mir geht es einfach gegen den Strich dass hier jemand nieder gemacht wird der wenig schuld an der Situation hat.
Es geht nicht um schuld oder nicht schuld.
Es geht um Gefahr und die fehlende Kontrolle über die Hunde.
Da stellst du es so dar als ob es komplett unnormal wäre, wenn Gruppenmitglieder sich gegenseitig helfen würden.
Im Gegenteil. Eben WEIL es normal und erwartbar ist, dass eine solche Dynamik entsteht , muss der Halter noch vorausschauender handeln!
(Lediglich die Härte, das nicht-ablassen bis zum Tod des anderen Hundes, ist extrem, aber für mich jetzt auch nicht komplett außerhalb dessen, womit man hätte rechnen müssen.)
Hier gibt es nicht deshalb Auflagen, weil die Hunde irgendwas "unnormales" gemacht haben.
Es gibt Auflagen, weil die Halterin das Verhalten der Hunde nicht kontrollieren konnte. Ob normal oder nicht ist komplett irrelevant.
Wenn man sich mit Hunden, beei denen eine solche Dynmaik und Härte normal ist, in der Öffentlichkeit bewegt, trägt man eine sehr große Verantwortung. Dieser wurde und wird nicht nachgekommen.
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Mein persönliches unüberwindbares Gesetz als Hundeführer und insbesondere als Hundeliebhaber reaktionärer Rassen lautet:
- von meinen Hunden hat keine Gefahr für Mensch & Tier auszugehen
Dafür habe ich Sorge zu tragen, vom ersten bis zum letzten Atemzug meiner Vierfüßler!
Auch, bzw. gerade in brenzligen unvorhergesehen Situationen, denn ein Restrisiko schwingt immer im Hundehalteralltag mit.
Ich kann diese Verantwortung nicht abwälzen.
Bei Rassen xy weiß ich was auf mich zukommen kann, insbesondere wenn ich mehrere derer führe, ich weiß zu was sie im Stande sind, i.d.R. sind es ja auch gerade diese Eigenschaften, die mir an der Rasse zusagen, das muss gehandelt werden können.
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Dieses 'Schuld und die Hunde müssen es ausbaden' Gerede ist absolut fehl am Platz.
Einzig der Hundeführer trägt die Verantwortung und just die muss endlich mal fest im Verstand verankert werden!
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Ja, echt jetzt. Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde. Unter der Prämisse, dass damit der Fall abgeschlossen wurde und es eben nicht nur vorübergehend ist.
Unter der Prämisse, dass das Verfahren ordentlich zu laufen hat, sehe ich das genau so.
Von daher dürfte hier noch keine endgültige OV vorliegen, weil noch keine Begutachtung stattfand. Ist das trotzdem der Fall ist das Verfahren schlicht fehlerhaft und muss daher neu betrachtet werden.
Im Rahmen der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ist die Anordnung tatsächlich für alle drei möglich.
Genau. Als vorläufige Sicherungsmaßnahme kein Thema. Aber nicht jede Behörde macht immer alles richtig und hat dort diverse Hundeexperten sitzen. Wie gesagt, gerade selbst mitbekommen, dass das nicht immer nach Lehrbuch erfolgt. Deshalb mein Hinweis.
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Hab den rechtlichen Absatz gefunden, der in Österreich gilt, für alle die es interessiert:
Liste Hunde dürfen nicht unter 16 Jahren und ohne Führerlizenz geführt werden, die durch eine prüfung, welche explizit erst mit erreichen des 16 Lebensjahres möglich ist.
Wie alt jemand sein muss, um allgemein einen Hund zu führen, liegt im ermessen der Eltern, jedoch auch die Haftung fällt auf eben jene, wenn sie ihr Kind mit einem nicht führbaren oder gefährlichen Hund los schicken.
Leider hilft das den Betroffenen am Ende wenig.. Wider ein guter fall von "Wenn die kacke erstmal im Zimmer liegt, merkt man schon, dass sie stinkt!"
Das ist Österreich, wie es in Deutschland gehandhabt wird, wurde ja schon geschrieben.
Statt dem Kind hätte auch Großmutter Erna 85 Jahre alt den Hund ausführen können, ohne Sicherung kann immer etwas passieren.
Es steht auch außer Frage das der BC Auflagen hätte bekommen sollen, nur ist er eben Tot.
Verantwortung liegt hier bei den Erwachsenen.
Und nur da, nicht bei dem Mädchen.
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Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde.
Das mag ja die Hunde betreffen, doch die Hundehalterin ist doch damit nicht raus und es muss doch überprüft werden, ob sie überhaupt fähig ist diese Hunde zu führen und zu kontrollieren?
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Hab den rechtlichen Absatz gefunden, der in Österreich gilt, für alle die es interessiert:
Liste Hunde dürfen nicht unter 16 Jahren und ohne Führerlizenz geführt werden, die durch eine prüfung, welche explizit erst mit erreichen des 16 Lebensjahres möglich ist.
Wie alt jemand sein muss, um allgemein einen Hund zu führen, liegt im ermessen der Eltern, jedoch auch die Haftung fällt auf eben jene, wenn sie ihr Kind mit einem nicht führbaren oder gefährlichen Hund los schicken.
Leider hilft das den Betroffenen am Ende wenig.. Wider ein guter fall von "Wenn die kacke erstmal im Zimmer liegt, merkt man schon, dass sie stinkt!"
Das ist Österreich, wie es in Deutschland gehandhabt wird, wurde ja schon geschrieben.
Statt dem Kind hätte auch Großmutter Erna 85 Jahre alt den Hund ausführen können, ohne Sicherung kann immer etwas passieren.
Es steht auch außer Frage das der BC Auflagen hätte bekommen sollen, nur ist er eben Tot.
Verantwortung liegt hier bei den Erwachsenen.
Und nur da, nicht bei dem Mädchen.
Hat ja auch keiner was anderes behauptet.. Warum steht denn da bitte "für alle die es interessiert"? Du bist echt ein sehr konfrontativ wirkender Geselle mein Freund.
Ich hab das für jemanden geschrieben, mit dem ich zuvor einen Austausch hatte.
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Ganz sachlich, hat sich auch eine Behörde vernünftig zu verhalten und kann eben nicht pauschal alle Hunde mit Auflagen belegen, ohne, dass eine Begutachtung durchgeführt wurde.
Das mag ja die Hunde betreffen, doch die Hundehalterin ist doch damit nicht raus und es muss doch überprüft werden, ob sie überhaupt fähig ist diese Hunde zu führen und zu kontrollieren?
Dann müssen ihr die Hunde aber weggenommen werden, wenn die Halterin als unfähig einzuschätzen ist, die Hunde zu halten. Und diese Einschätzung passiert sicher auch nicht einfach ohne Gutachten. Zum Glück!
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Hallo
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