Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen

  • Es geht doch aber überhaupt nicht um die Haftpflicht, sondern um die Auflagen. Und da spielt eben die Sicherung der Hunde eine Rolle. Kein Halsband um wirkt bestimmt nicht gut auf das Ordnungsamt.

    Tut mir leid, ich kenne mich da in Deutschland nicht aus und deshalb frage ich lieber nach, ums zu verstehen.


    Hier musst du gesezlich verpflichtend eine Haftpflichtversicherung haben, um den Hund überhaupt anmelden zu dürfen. Heißt, als die Versicherung erwähnt wurde, ging ich davon aus, es gehe hier um die Haftpflichtversicherung, vielleicht bei euch auch anders benannt im Falle des Hundes.

  • Wie furchtbar für das Kind :( Ich habe es einmal erlebt wie meine damalige Hündin zerbissen wurde und der Besitzer ein riesen Kerl, Kraft wie ein Bulle , hat ewig gebraucht um seine Hündin von meiner Hündin runterzubekommen. Wir Menschen wurden auch gebissen, trotz Halsband. Wenn Hunde wirklich zubeissen wollen hält sie nichts auf. Zum Glück hat sich meine zweite Hündin damals nicht eingemischt, aber auch sie war traumatisiert. Wenn ich mir vorstelle das wäre zwei Hunde gewesen, was für ein Albtraum . Ich hoffe das Kind kann das verarbeiten und bekommt Hilfe.


    Zu den Auflagen kann ich dir nichts sagen, frage einen Anwalt, frage beim Amt. Ich würde schon freiwillig die Hunde ihr Leben lang gut sichern. Ich halte es nicht für normal das Hunde so eskalieren.

  • TanNoz ich bin völlig ahnungslos was Regulierungen durch Hundehalterhaftpflichtversicherungen angeht :ka: ich denke auch, dass es häufig auf Einzelfallentscheidungen (Schilderung des Vorfall/Schadenhöhe/usw.) hinaus läuft oder?

  • TanNoz ich bin völlig ahnungslos was Regulierungen durch Hundehalterhaftpflichtversicherungen angeht :ka: ich denke auch, dass es häufig auf Einzelfallentscheidungen (Schilderung des Vorfall/Schadenhöhe/usw.) hinaus läuft oder?

    Ja schätze ich, wie die Umstände sind, wie hoch der "Schaden" ob beide verletzt sind usw. Daher kann man glaube pauschal keine Aussage treffen.

  • ...


    Das Gesetz ist ja leider recht schwammig was das Führen der Hunde angeht. Meins wäre das auch nicht. Zumal das sicherlich nicht unrelevant für die Versicherung sein wird.


    Für die Versicherung dürfte zählen, dass alle beteiligten Hunde leinenlos waren, also evtl. eine Teilschuld beider Verantwortlichen, wenn denn überhaupt eine Versicherung zur Tilgung anfallender Kosten angestrebt wurde :denker:

    Ich meinte so ganz allgemein :ops: Nicht Fallbezogen auf den Vorfall.

    Es könnte aber auch implizit drinstehen, wenn der Hund zum Beispiel jederzeit gekennzeichnet sein muss. Zum Beispiel mit der Steuermarke. Oder durch die Gemeinde gefordert sein.

  • Es geht doch aber überhaupt nicht um die Haftpflicht, sondern um die Auflagen. Und da spielt eben die Sicherung der Hunde eine Rolle. Kein Halsband um wirkt bestimmt nicht gut auf das Ordnungsamt.

    Tut mir leid, ich kenne mich da in Deutschland nicht aus und deshalb frage ich lieber nach, ums zu verstehen.


    Hier musst du gesezlich verpflichtend eine Haftpflichtversicherung haben, um den Hund überhaupt anmelden zu dürfen. Heißt, als die Versicherung erwähnt wurde, ging ich davon aus, es gehe hier um die Haftpflichtversicherung, vielleicht bei euch auch anders benannt im Falle des Hundes.

    Nein erstens sind nicht alle Hunde gemeldet und zweitens ist die Haftpflicht nicht Pflicht.

    Und hier geht es nicht um Behandlungskosten, sondern um Leinenpflicht und Maulkorb.

    Der Vorfall liegt beim OA.

  • Wie furchtbar für das Kind :( Ich habe es einmal erlebt wie meine damalige Hündin zerbissen wurde und der Besitzer ein riesen Kerl, Kraft wie ein Bulle , hat ewig gebraucht um seine Hündin von meiner Hündin runterzubekommen. Wir Menschen wurden auch gebissen, trotz Halsband. Wenn Hunde wirklich zubeissen wollen hält sie nichts auf. Zum Glück hat sich meine zweite Hündin damals nicht eingemischt, aber auch sie war traumatisiert. Wenn ich mir vorstelle das wäre zwei Hunde gewesen, was für ein Albtraum . Ich hoffe das Kind kann das verarbeiten und bekommt Hilfe.


    Zu den Auflagen kann ich dir nichts sagen, frage einen Anwalt, frage beim Amt. Ich würde schon freiwillig die Hunde ihr Leben lang gut sichern. Ich halte es nicht für normal das Hunde so eskalieren.

    Mir passierte mal ähnliches, nur hatte ich riesen Glück, denn der Ochse von einem Hund (irgend ein listen Hund, der unnatürlich bulkig und riesig war), schoss hinter dem Maisfeld hervor und verbiss sich im Geschirr meiner Hündin, welche winselnd und schreiend, auf die abgesäbelten stumpfen des bereits geernteten Teil des Maisfeldes gedrückt und so ziemlich schwer am Bauch verletzt wurde.


    Ich versuchte erst mal vorsichtig anzutesten, ob der fremde Hund mich beißen würde, als ich merkte dass er mir gegenüber null Aggression zeigte, aber auch das Geschirr nicht loslassen wollte, merkte ich, dass der das als Spiel ansah..


    Ich versuchte ihn weg zu reißen, aber meine Hündin war mittlerweile vollkommen hysterisch und versuchte zu fliehen.. Es war super rutschig und dauerte Minuten, bis der Besitzer da war. Es kostete uns erneut mindestens 3 Minuten, die beiden zu fangen, fixieren und zu lösen. Meine Hündin hatte aber viel Glück, denn sowas kann auch ganz anders laufen und ich war trotzdem extrem geschockt und das obwohl diese Situation noch absolut harmlos verlief, im Gegensatz zu der hier im Thema..

  • Es geht doch aber überhaupt nicht um die Haftpflicht, sondern um die Auflagen. Und da spielt eben die Sicherung der Hunde eine Rolle. Kein Halsband um wirkt bestimmt nicht gut auf das Ordnungsamt.

    Tut mir leid, ich kenne mich da in Deutschland nicht aus und deshalb frage ich lieber nach, ums zu verstehen.


    Hier musst du gesezlich verpflichtend eine Haftpflichtversicherung haben, um den Hund überhaupt anmelden zu dürfen. Heißt, als die Versicherung erwähnt wurde, ging ich davon aus, es gehe hier um die Haftpflichtversicherung, vielleicht bei euch auch anders benannt im Falle des Hundes.

    Direkt im Eingangspost:



    Weil die 12-jährige alleine mit dem Hund unterwegs war haben die Eltern mich gebeten das ganze privat ohne Versicherung, Polizei und OA zu regeln.

    Um Versicherung geht es also zumindest vordergründig nicht.

  • Die Haftplicht ist mWn in NRW für "große Hunde" verpflichtend. Darunter dürfte auch der Border Collie fallen.

  • Zitat

    oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben …“

    Wenn das in NRW wirklich so im Hundegesetz steht, wird das wohl der entscheidende Punkt werden.


    Die Situation an sich kenne ich, wie sicher viele hier, aus dem FF: man hat zwei Hunde bei sich, bei uns warens's PRT und Airedale, und von irgendwoher kommt ganz fix ein Tutwas und krallt sich den Kleinen. Der Airedale hat dann sofort eingegriffen, es gab kurzes Geschrei, dann lag der Angreifer auf den Rücken, die Terrier drüber/davor - und das war's. Dann ging der Airedale (übrigens auch "Arbeitsrasse") von selbst beiseite, ließ den anderen ziehen und alles ging zur Tagesordnung über. Das war meist durch, bevor der Tutnix-Besitzer überhaupt bei uns war. Kein Verbeißen, keine Kratzer, und vor allem kein toter Hund.


    Das wäre eigentlich der "normale" Ablauf so einer blöden Begegnung gewesen, so kenne ich das auch von zwei Schäferrüden, wenn sie mal ihre Hündin verteidigten. Und ich würde wetten, der BC, ernsthaft attackiert von zwei Malis, hat es durchaus mit "artüblicher Unterwerfungsgestik" versucht, hatte aber schlicht keine Chance mehr. Dass die beiden Hunde dann trotzdem hemmungslos, von der Besitzerin nicht mehr beeinflußbar, weitergemacht und sogar getötet haben, wird wohl locker reichen, um sie als gefährlich einzustufen.

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