Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen

  • Danke, aber hier wurde durch andere das Thema versicherung angesprochen, da bin ich drauf eingegangen. Trotzdem vielen Dank fürs raussuchen!

  • Nein erstens sind nicht alle Hunde gemeldet und zweitens ist die Haftpflicht nicht Pflicht.

    Und hier geht es nicht um Behandlungskosten, sondern um Leinenpflicht und Maulkorb.

    Der Vorfall liegt beim OA.

    Die Haftplicht ist nWn in NRW für "große Hunde". Darunter dürfte auch der Border Collie fallen.

    Ja, so ist es. Für " große Hunde " muss man bei der Anmeldung eine Haftpflicht nachweisen.

  • Nein erstens sind nicht alle Hunde gemeldet und zweitens ist die Haftpflicht nicht Pflicht.

    Und hier geht es nicht um Behandlungskosten, sondern um Leinenpflicht und Maulkorb.

    Der Vorfall liegt beim OA.

    Die Haftplicht ist nWn in NRW für "große Hunde". Darunter dürfte auch der Border Collie fallen.

    Ok auch in Niedersachsen?

    Ich hab zwar eine, dachte aber 3s ist freiwillig

  • Niedersachsen hat, soweit ich weiß, keine Liste mehr.



    In NRW gilt die 20/40 Regelung, und es gibt auch noch die Rassenliste.

    Und für auffällig gewordene Hunde, und dazu gehören nun einmal Hunde, die einen anderen Hund totgebissen haben, gibt es auch noch einmal Auflagen.


    So gesehen ist es kein Wunder, wenn das Amt reagiert!

    Die TS hat ihre Möglichkeiten zu reagieren, die sie nutzen kann.

    Wie es am Ende ausgehen wird, kann nur noch das Amt bestimmen!

  • Dachte ichs mir doch, das sowas auch in Deutschland sicher vielerorts verpflichtend ist. Sehr interessant aber, dass es bei euch kein einheitliches Gesetz dazu gibt. Macht das Fälle nicht manchmal sehr kompliziert, wenn sie Bundesland übergreifend passieren?

  • Die Haftplicht ist nWn in NRW für "große Hunde". Darunter dürfte auch der Border Collie fallen.

    Ok auch in Niedersachsen?

    Ich hab zwar eine, dachte aber 3s ist freiwillig

    In Niedersachsen sogar für alle Hunde und nicht nur für "Große". :lol:

  • Dachte ichs mir doch, das sowas auch in Deutschland sicher vielerorts verpflichtend ist. Sehr interessant aber, dass es bei euch kein einheitliches Gesetz dazu gibt. Macht das Fälle nicht manchmal sehr kompliziert, wenn sie Bundesland übergreifend passieren?

    Bundesland übergreifend ist das eine, im Zweifel muss man sich die Kosten privatrechtlich vom Verursacher wiederholen. Das kann dann aber eben schnell ins Geld gehen.


    In NRW sind 20/40er verpflichtend Haftpflicht zu versichern, auch die Versicherungssummen sind vorgeschrieben, gleiches für gefährliche Hunde (Liste und die entsprechend eingestuften), sowie die bestimmter Rassen (sog. Liste 2).

    Soweit grundsätzlich. Das eben nicht alle ihre 20/40er ordnungsbehördlich anmelden und daher gf. auch nicht versichern ist leider das andere.


    Für Hunde unter 20/40 gilt die Regelung nicht. Sinn? Denn wenn Fifi auf die Strasse rennt und dort für eine Massenkarambolage sorgt, möchte ich nicht unversichert sein...

    Da ist die Regelung in Niedersachsen echt ausgereifter.

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